Petardenschüsse in die Menge: Staatsanwalt fordert hohe Strafe
Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 24.01.2011 9 Kommentare
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Der 24-jährige Mann aus dem Kanton St. Gallen hatte beim Spiel FC Zürich gegen den FC Basel vom 17. Mai 2009 im Letzigrund drei Leuchtpetarden abgefeuert: zwei Patronen in den Familiensektor, eine auf die Wiese. Die Polizei kam anfänglich mit den Ermittlungen nicht weiter. Ein knappes Jahr später, am 10. Februar 2010, veröffentlichte die Polizei ein Foto von Videoaufnahmen, die sie damals gemacht hatte und den jungen Mann im Gästesektor unter Basler Fans zeigte. Die Internet-Fahndung wirkte: Fünf Tage später konnte der Hooligan aufgrund von Hinweisen aus dem privaten Umfeld und aus Polizeikreisen verhaftet werden, wie der zuständige Staatsanwalt Michael Scherrer auf Anfrage sagte.
Der ursprünglich nicht geständige Mann sass rund einen Monat in Untersuchungshaft. Nach einer Hausdurchsuchung und weiteren Ermittlungen gab er den Sachverhalt zu. Zudem wurde bekannt, dass dem Mann noch andere Delikte vorgeworfen werden.
Unbedingte Freiheitsstrafe
Staatsanwalt Scherrer hat vor einigen Tagen Anklage beim Bezirksgericht Zürich eingereicht. Die Vorwürfe sind happig: Der Hooligan muss sich wegen versuchter schwerer Körperverletzung und mehrfacher Gefährdung des Lebens verantworten. Ihm droht eine unbedingte Freiheitsstrafe; zur Höhe wollte sich der Staatsanwalt nicht äussern. Scherrer stützt seine Anklagepunkte auf ein gerichtsmedizinisches Grundsatzgutachten zur Frage der Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern.
Das Gutachten stellt fest, dass dabei eine Hitzeentwicklung von weit über 1000 Grad entsteht, zudem sind Leuchtpetarden, sogenannte Pyros, nicht löschbar. Im Weiteren stellten die Gutachter fest, dass es zu einer Massenpanik kommen kann, wenn Feuerwerkskörper in eine Menschenmenge fallen.
«Zeichen gegen Hooliganismus»
Der Anklagepunkt «versuchte schwere Körperverletzung» bezieht sich im aktuellen Fall auf eine unbeteiligte Frau, die durch eine der drei Leuchtpetarden Verbrennungen im Nierenbereich erlitt; sie musste ambulant behandelt werden. Der zweite Anklagepunkt «mehrfache Gefährdung des Lebens» bezieht sich auf die beiden Petardenschüsse in die gut besuchte Zuschauertribüne. Laut Scherrer hätten die Filmaufnahmen der Polizei gezeigt, dass der Mann mit den Leuchtpetarden gezielt auf die Tribüne geschossen habe. Damit habe er ganz klar in Kauf genommen, dass Menschen, insbesondere im Familiensektor anwesende Kinder, in unmittelbare Lebensgefahr gebracht würden.
Für Scherrer ist der Fall in zwei Punkten einmalig für den Kanton Zürich. Erstmals konnte ein Hooligan dank Internet-Fahndungen verhaftet werden. Zudem ist Scherrer gespannt, ob das Gericht seiner rechtlichen Würdigung folgt. Wenn dies geschieht, sei dies ein deutliches Zeichen im Kampf gegen den Hooliganismus.
Hooligan-Fahndung per Internet ist gemäss Zürcher Regierungsrat dann zulässig, wenn ein Verdacht auf schwere Verbrechen vorliegt und anderweitige Ermittlungen erfolglos geblieben sind. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 23.01.2011, 22:11 Uhr
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9 Kommentare
Interessant ist auch, wie derselbe Staatsanwalt Straftaten auffällig unterschiedlich gewichtet. Im vorliegenden Fall wurde niemand verletzt, für den Täter setzte es aber dennoch lange U-Haft ab. Im Fall Eldar S. desselben Staatsanwalts setzte es trotz hohem Personenschaden keinen einzigen Tag U-Haft ab. Scherrer stellte sein Untersuchen zudem vorzeitig ein. Nicht jeder ist vor dem Gesetze gleich. Antworten
Interessanter Fall: junger Mann aus dem Kanton St.Gallen feuert aus dem Basler Sektor Pyros in die Zürcher Zuschauer. Klingt wie eine Art Kriminaltourist. Schade wird im Artikel nicht erwähnt, was dem Mann sonst noch vorgeworfen wird. Zudem: wer so auf Menschen zielt, handelt vergleichbar einem Raser, der absichtlich auf Menschen zurast und sich sagt "die rennen dann schon weg". Antworten





