Pflegeheim-Skandal: Grosse Untersuchung
Im städtischen Krankenheim Entlisberg filmten Pflegerinnen nackte Patientinnen. (Bild: Reto Oeschger)
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Laut der TV-Sendung «10 vor 10» geht es um die Frage, wer von den Handyfilmen wusste, und ob allenfalls ein Kadermitarbeiter davon Kenntnis hatte. Im Entlisberg gilt seit langem ein Handyverbot, wie Kurt Meier, der Direktor der städtischen Pflegezentren, sagte. Dessen Missachtung führt er auf «eher large» Kontrollen zurück.
Laut Meier gilt in allen Heimen ein Handyverbot - bereits seit 2005. Das Verbot ist in den Heimregeln aufgeführt. Ausserdem weisen Tafeln darauf hin, dass Mobiltelefone in der Garderobe gelassen werden sollen. Gemäss Meier wurde dieses Verbot eingeführt, um Elektrosmog zu verhindern. Die Missachtung des Verbots führt er darauf zurück, dass bisher «wohl eher large» kontrolliert worden sei. «Diese Art von Handygebrauch stellt eine neue Dimension von Gewalt dar», betont er. Man müsse nun prüfen, welche Massnahmen nötig seien. Gegenüber der Fernsehsendung «10 vor 10» erklärte Kurt Meier gestern Abend, das Gesundheitsdepartement werde nun eine Administrativ-Untersuchung gegen die ganze Abteilung einleiten.
Spekulationen um Mitwisser
Auch beim Schweizerischen Heim-Verband Curaviva sind die Vorfälle im Entlisberg und die Handys ein Thema: «Eine krankhafte Seite unserer Gesellschaft hat nun den Pflegebereich erreicht», sagt Geschäftsleitungsmitglied Markus Leser. Für ihn ist klar: «Mobiltelefone gehören nicht in Heime.» Das Handy biete bisher unbekannte Missbrauchsmöglichkeiten. Er wünscht sich heiminterne Regelungen, die von den Teams kontrolliert werden. Wer verfügbar sein müsse, könne ein internes Telefon oder einen Pager benutzen. Mehr Schutz für Patienten erhofft sich Leser vom neuen Erwachsenenschutzrecht, das frühestens 2012 in Kraft treten soll. «Will das Pflegepersonal dann die Freiheit eines Patienten einschränken - etwa durch ein Bettgitter -, braucht es dafür ein Protokoll.»
Der im Fall Entlisberg ermittelnde Staatsanwalt Alexander Knauss äusserte sich gestern zu den vom Anwalt der Angehörigen einer Patientin gemachten Aussagen, dass es nebst den drei entlassenen Pflegerinnen weitere Mitwisser gebe: Dies seien Spekulationen. «Bis jetzt gibt es - neben den angeschuldigten vier Pflegerinnen - keine konkreten Hinweise über weitere Mittäterinnen.» Auch nicht in der Heimleitung. Dass weitere Pflegende die Filme kennen würden, sei zwar möglich, bis jetzt habe man aber keine konkreten Namen. Knauss spricht von zwei verbotenen Handyfilmen. Den dritten Film bewertet er als nicht strafbar.
Verdacht gegen Pfleger nicht erhärtet
Der freigestellte Pfleger, der Schmuck gestohlen haben soll, hat laut Knauss mit den Filmen nichts zu tun. Bezüglich des Diebstahls habe sich der Anfangsverdacht nicht erhärtet. Bleibe es dabei, werde der Fall voraussichtlich eingestellt, der Mann rehabilitiert. Auch bei der freigestellten vierten Pflegerin, der Tätlichkeit und verbotene Handyaufnahmen vorgeworfen werden, liessen sich die Vorwürfe bisher nicht beweisen. Es werde noch ermittelt, die Auswertung der Computer und Handys sei noch im Gang.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 27.02.2009, 08:52 Uhr


































