Zürich
Privatschule gibt Vater keine Auskunft über die Tochter
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 19.11.2008 52 Kommentare
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Seit diesem Sommer geht Manuela Moser* ins Privatgymnasium Dr. Buchmann. Seither weiss Vater This Moser kaum noch, wie das Mädchen in der Schule vorwärtskommt. Denn die Schule verweigert ihm jegliche Auskunft: «Nicht einmal ein Gespräch mit dem Rektor wurde mir zugestanden.»
Jolanda Dürst, Sekretärin und Ehefrau des Rektors, bestätigt den Sachverhalt: «Die Mutter will nicht, dass wir dem Vater Auskunft geben.» Und da die Frau das Schulgeld zahle und Vertragspartnerin sei, halte man sich daran. «Wir mischen uns nicht in die Privatangelegenheit der Eltern», so Dürst weiter. Der Vater müsse sich halt einen Anwalt nehmen.
Rechtlich ist diese Informationssperre nicht haltbar. Das Zivilgesetzbuch gesteht ausdrücklich beiden Elternteilen ein Recht auf Informationen zu, selbst dann, wenn die elterliche Sorge nach einer Scheidung einem Partner allein zugesprochen worden ist. Ausnahmen können nur Gerichte und Vormundschaftsbehörden verfügen.
Dieses Gesetz sei ihr nicht bekannt, sagt Dürst, Richtlinien für solche Fälle habe die Schule nicht. Anders die Volksschule. Die Bildungsdirektion hält in einem Merkblatt fest: «Drittpersonen (wie Lehrer und Therapeuten) sind berechtigt und verpflichtet, dem Elternteil ohne elterliche Sorge auf dessen Verlangen Auskünfte zu erteilen.» Dasselbe gilt für getrennt lebende, aber nicht geschiedene Eltern. «Mit der Volksschule hatte ich nie Probleme», sagt This Moser. «Ich war bei Manuelas jüngerer Schwester am Besuchstag und bekomme alle Elternbriefe.» Er leidet unter der Informationssperre der Privatschule, weil er seine Töchter ohnehin kaum mehr sieht.
«Viele ähnliche Fälle»
Moser ist kein Einzelfall. «Solche Probleme gibt es massenhaft», sagt Günther Stoll vom Büro Mannschafft, das Väter berät, die von ihrer Familie getrennt leben. «Viele Privatschulen glauben, sie hätten mehr Rechte, obwohl das Gesetz klar ist.»
Markus Fischer, Generalsekretär des Verbands Schweizer Privatschulen, hat hingegen Verständnis für die Buchmann-Schule: «Für die Schule ist es heikel, sich über den Vertrag hinwegzusetzen, den sie allein mit der Mutter abgeschlossen hat.» Er rät dem Vater, im Scheidungsverfahren vom Gericht festhalten zu lassen, dass die Schule beide Elternteile informieren darf und muss. Dass solche Fälle öfters vorkämen, glaubt er nicht. Der Verband habe noch nie von einem ähnlichen Problem gehört.
*Namen geändert (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 19.11.2008, 08:35 Uhr
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52 Kommentare
Der Anreiz des von den Gerichten (ohne gesetzliche Basis) einseitig der Mutter versprochenen Sorgerechts, plus zwanzigjährige Rente, führt mit grosser Sicherheit zur Hälfte der Scheidungen. Dies verletzt nicht nur den Gleichberechtigungsartikel der Verfassung, sondern ist vor allem ein enormer Schaden für die Kinder. In Deutschland gilt seit 15 Jahren das GEMEINSAME SORGERECHT als Normregelung. Antworten
An Meyer Roger: Die Alternative zum erzwungenen gemeinsamen Sorgerecht ist leider nicht das Kindswohl, sondern die legalisierte Familienzerstörung mit gerichtlich versprochenem Bonus für die Mutter. Da bleibt dann von Kindswohl gar nichts übrig. Ich habe mehrere mittlerweile erwachsene Scheidungskinder kennenlernen müssen, welche aufgrund der von der Mutter erzwungenen Trennung sozial gestört sind Antworten
Ein erzwungenes, gemeinsames Sorgerecht nützt doch nichts, am wenigsten den Kindern! Es sind oft auch die Väter, die vieles falsch machen u. keinen Zugang zu den Kindern finden. Dieser fehlende Zugang kann nicht per Gesetz diktiert werden. Die Kinder leiden dann u.U. doppelt, es gibt eine zusätzl. Zerrissenheit! Eine stabile Situation, evt. zu Ungunsten eines Elternteils, ist oft besser für die K. Antworten
Es wird Zeit, dass Europaweit die gemeinsame Sorge und im Streitfalle die gleichmäßige Betreuung (Doppelresidenz) durch beide Eltern zum Regelfall wird. Und Ämter oder Institutionen, die einem leiblichen Elternteil die Auskunft verweigern müssen empfindliche Strafen erhalten. Detlef Naumann Hamburg Antworten
Solange Richter/innen das ZGB- Gesetz nach Soll- & Mussgesetzen unterteilen, wird sich am rechtlich annerkannten Missbrauch nichts ändern. Ein gleichwertiges, respektive gleichberechtigtes Scheidungsgesetz muss dringenst her. Da jur. scheinbar mit einem neuen Tierschutzgesetz viel Geld verdient werden kann, ist dieses schneller umzusetzen als das gewinnbringende 2000er Scheidungsrecht abzuändern Antworten
Gemäss ART.275 ist der nicht Sorgeberechtigte Elternteil berechtigt,bei Drittpersonen,die an der Betreuung des Kindes beteiligt sind, wie namentlich bei Lehrkrräften, Aerztinnen und Aerzten, in gleicher Weise wie der Inhaber der elterlichen Sorge, Auskünfte über den Zustand und die Entwicklung des Kindes einzuholen. Es ist Zeit für ein gemeines Sorgerecht nützt allen. Bin Vater und betroffen. Antworten
Wo lebt eigentlich Herr Markus Fischer, Generalsekretär des Verbands Schweizer Privatschulen? Es wird langsam Zeit, dass dieser Verband mit der Realität in Kontakt kommt. Wenn das Gerichtsverfahren langwierig wird, ist das Mädchen aus der Schule, bevor eine Entscheidung gefällt ist. Antworten
@Sylvia Mueller: Ja, Du hast recht. Eigentlich müsste man die Vorgeschichte kennen... Aber sicher ist: Zum Streiten braucht es IMMER ZWEI! Und die Schuld liegt IMMER auf beiden Seiten! Und die Leidtragenden sind IMMER DIE KINDER, die mit der heutigen Gerichtspraxis regelmässig als Machtmittel gegen die Väter missbraucht werden! Antworten
Die Hälfte unserer Kinder ist heute von einer Scheidung ihrer Eltern betroffen. Diese Kinder lernen aktiv, dass ihre Mütter in allen Dingen, was die Kinder anbelangt, das Sagen haben und ihre Väter keine Rechte besitzen. Die Buben werden ihre eigenen Schlüsse daraus ziehen und nicht die gleichen Fehler wie ihre Väter machen. Antworten
Die Informations - und Auskunftspflicht von Aerzten und Lehrkräften für Elternteile ohne Obhuts - oder Sorgerecht ist nicht Wunsch sondern Pflicht und im ZGB Art. 275 a klar geregelt. Ein Verweisen an einen Anwalt zeugt von Hilflosigkeit und Unwissen. Dr. jur. Mathias Dolder, St. Gallen schrieb seine Dissertation zum ZGB Art. 275a. Bitte lesen Sie nach. mfg r. keller, familienmediator Antworten
An Michael J. Fuchs: Bei Buchmann kann man doch die Matura nicht kaufen - die Schülerinnen und Schüler gehen ja sogar an die Eidgenössische Maturitätsprüfung, die ja bekanntermassen hart ist. Also der an und für sich nichts mit der Sache zu tuende Beitrag ist auch noch falsch. Mag da jemand die Privatschulen nicht? Was um Himmels Willen soll denn das? Antworten
Lieber Herr Fischer vom Verband Privatschulen. Wie wäre es, wenn Sie gesetzeskonforme Verträge schliessen würden und die gesetzeswidrigen Verträge aktualisieren würden? Dass Privatschulen nun immer noch nicht gemerkt haben, was öffenltlche Schulen in Zürich nun endlich dank Vorstössen von Väter-Organisationen einzusehen beginnen? An alle getrennt lebenden Väter: Hände weg von Privatschulen! Antworten
Auch ich hatte nie die geringste Chance, selbst in der Volksschule im Kanton Zürich mich als geschiedener Vater ohne Sorgerecht in der Ausbildung meines Sohns zu engagieren. Wer in dieser Diskussion "Rechtsmittel" erwähnt, kennt die Realität nicht. Zurück bleiben Resignation und Verachtung für Instanzen, die Männer als "sälber gschuld" betrachten und für all die Heuchler/innen in ihrem Umfeld. Antworten
Wie kann ein Elternteil sich so blöd und unkonsequent benehmen? Kommt ein Tag wo die Mutter nicht mehr allein mit ihrer Tochter weitermavhen kann. Der Vater wird, zu dieser Zeit, entfremdet. Und diese Mutter kann behaupten, sie liebe ihre Tochter?! Nein, sie Racht sich von ihren Misserfolg in der Ehe, und nimmt Ihre Tochter als Waffe. Zum schämen! Pendel zurück oder nicht, es geht um die Kinder. Antworten
@ Michael J. Fuchs - Stimmt nicht. Schüler kommen zwar ohne Aufnahmeprüfung ins Gymnasium, haben aber eine externe Matura (Eidgenössische) und keine Hausmatura wie bei vielen anderen Privatschulen. Diese Schule möchte die beste sein, ist es aber noch lange nicht. Zu hohe Durchfallquote und auch die Schulleitung ist nicht optimal. Antworten
Leider ist es absolut üblich, dass der Vater von den Lehrern nichts mehr erfährt, wenn die Mutter einen Keil zwischen ihn und die Kinder treibt. Doch der Alimente zahlende Teil (meist der Vater) darf die Missachtung solcher elementarer Regeln nicht mit Unterhaltskürzung erzwingen. Sonst kann ihn die Mutter sofort betreiben. Väter sind meist am kürzeren Hebel. Antworten
Die Auskunftspflicht (Art. 275a ZGB) ist ein Recht, das jedem Elternteil u n d dem Kind vom Gesetzgebe gleichermassen und ohne wenn und aber zugestanden wird. Die Idee, dieses Recht könne durch die Zahlung eines Schulgeldes zugunsten des Zahlenden abgeändert werden, ist abstrus! Ich bin gerne bereit den Herren Fischer und Dürst die Sachlage zu erläutern inkl. Rundschreiben d. Schulamtes ZH dazu! Antworten
In diesem Aritkel wird klar, dass auf dem Rücken der Kinder Scheidungskampf betrieben wird. Obhuts- und Sorgeberechtigte könen alles tun, Behörden bringen kaum den Mut auf, sich zu wehren, ja leisten gar wie im vorliegenden Fall sogar aktive Beihilfe zu Rechtsbruch. Traurig ist, dass auch in den Kommentaren wieder der Kampf Mann/Frau tobt und dabei vergesen wird, Verlierer sind immer die Kinder! Antworten
Diesen Artikel zum Anlass zu nehmen, gegen den Feminismus zu wettern, stösst mir auf. Ich bin der Meinung, dass Männer mit dem revidierten Scheidungsrecht oft benachteiligt werden. Obgenannter Artikel bestätigt das. Dass aber Frauen jahrhunderte lang unterdrückt wurden und es auch heute noch werden, lässt sich immer noch nicht wegdiskutieren. Meine Herren: Das Pendel schwingt zurück. Antworten
Es gibt auch welche, die nichts zahlen und die Grosseltern dafür finanziell einspringen, aber wegen dem Aufenthaltsrecht (B) sich trotzdem als Vater wichtig machen. Das ist an sich nachvollziehbar , werden Ihnen doch die Anwälte auf Kosten der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Antworten
Markus Fischer ist wirklich krass. Was kümmern ihn die Gesetze (die rechtliche Lage ist sonnenklar), wenn dafür der Rubel rollt? Seine nackte Geldgier macht offenbar vor nichts halt. Ich hoffe nicht, dass diese Mentalität von Herrn Fischer typisch für Privatschulen ist. Sonst haben wir ja bald noch mehr moralisch verkrüppelte Menschen als sogenannte 'Leistungsträger'. Antworten
Schafft endlich die Rechtsanwälte in Scheidungsfällen ab, die hetzen die Parteien nur gegeneinander auf, damit sie dran verdienen !! Setzt Mediatoren ein, die versuchen zu vermitteln und giessen nicht noch mehr Oel ins Feuer. Es sollte endlich der Vergangenheit angehören, dass gemeinsame Kinder bei einer Scheidung als Waffe dienen!! Traurig traurig!!! Kinder wehrt Euch für Eure Väter !!! Antworten
auch ich bin nach zähen Verhandlungen geschieden. Der Vater will von seinen Kindern nichts wissen, auch keine Zahlungen.Wie sieht das im Portemonnai aus ,wenn Frau nicht arbeiten kann, die Alimente nur spährlich fliessen? Ganz nach dem Kampfwillen des Vaters, der nicht gerade sparsam lebt. Auf dem Papier sieht es gut aus, doch die Realität anders. Das Gericht hat seine Arbeit getan.. Antworten
Einmal mehr wird ein Mann in einer Scheidungsangelegenheit diskriminiert. Die einzig wirksame Massnahme dagegen wäre: Unterhalt, Alimenten etc. werden nur bezahlt, wenn die Mutter in Fragen des Besuchsrechts etc. kooperiert. Wenn nicht, gibts eben Abzüge. Antworten
@Sylvia Mueller: Sie sind schon sehr naiv (...Vorgeschichte kennen, usw.) Die Vorgeschichte interessiert die Richter und VOR ALLEM die Frauen keinen Deut! Sie haben die Richter und Gesetzgebung VOLL UND GANZ auf ihrer Seite. Frauen können ALLES vor Gericht durchstieren und sie degradieren die Väter IMMER zu ausschliesslichen Zahlern. Und die Frauenorganisationen sprechen von "Einzelfällen".... Antworten
@S. Müller Da bin ich anderer Meinung. Die Vorgeschichte zwischen Mutter & Vater ist da absolut egal. Selbst wenn er sich der Mutter gegenüber falsch verhalten hatte in der Vergangenheit. Es geht um Informationen seiner Tochter was das Schulische betrifft...warum sollte er diese Information nicht erhalten ? Ist doch eigentlich eine Freichheit. Aber typisch Antworten
Die Frauen integrierten sich im (externen) Arbeitsmarkt. Bei doppeltem Angebot und gleicher Nachfrage führte dies zur Halbierung des Preises (der Löhne). Ausser an der Befreiung von der Militärplficht wollen die Frauen vor allem an einem festhalten: die Männer sollen nach wie vor alles bezahlen. Männer wehrt euch endlich! Antworten
@Sylvia Mueller: gewisse Aspekte mögen richtig sein. Nur kenne ich diese 'billige' Argumentation zur genüge. Männer und Kinder sind meistens die Opfer und du willst diese noch zu Tätern abstempeln? Ich bitte Dich mehr zu recherchieren und dich in die Lage der Väter, Kinder und auch der Grosseltern zu versetzen, damit Du die Tragweite verstehst. Die Justiz ist dort noch nicht angekommen. Antworten
Ich kann die Problematik der Schule verstehen, aber es gibt überhaupt keine Geheimhaltungspflicht gegenüber niemandem! Schliesslich werden die Schulabschlüsse sogar noch extra publiziert um sie aller Welt bekannt zu geben, ergo kann jeder wissen wer an welcher Schule ist und was macht. Antworten
Um das zu beurteilen, müsste man die Vorgeschichte wissen. Haben da 2 Erwachsene nicht gelernt kooperativ und als Team zu handeln? Was für Vorfälle gab es denn in der Ehe, welche nun zu einem solchen Verhalten der Mutter führen? Wurde sie da ev. auch nicht unterstützt? War der Vater ev. gegen diese Privatschule? etc. etc. etc Antworten
Dies passt doch in das Gesamtbild des Feministinnenterrors: siehe Verwahrungsinitiative, siehe Unverjärbarkeitsabstimmung, siehe neue Namensgebung des Kindes, siehe Recht auf anonyme Geburt, siehe Verweiberung des Bildungswesens mit Kuschelpädagogik; Gleichberechtigungswahn, ah ja hier noch die Ausnahme Militärdienst dann noch wenn Frau will steht alles still kurz die Anarchie des Matriarchats! Antworten
Mein Sohn wurde seinerzeit heimlich durch seine Mutter an eine Privatschule versetzt. Bei meiner Nachfrage auf der Direktion wurde mir erklärt, dass sie mir trotz geteiltem Sorgerecht aus Datenschutzgründen nicht auskunftspflichtig seien. Dieselbe Abfuhr erhielt ich durch die Kant. Erziehungsberatung. Der sozialdemokratische Verfahrensrichter hiess dieses Vorgehen ebenfalls stillschweigend gut. Antworten
Soso, die Mutter bezahlt also das Schulgeld... und vom wem erhält sie wohl genug Unterhaltszahlungen (resp. hat diese erpresst), um sich für die Tochter eine Privatschule leisten zu können? Mich verwundert allerdings vor allem, dass diese Schule offensichtlich nicht Bescheid weiss über die rechtliche Situation. Einen seriösen Eindruck macht sie deswegen nicht unbedingt... Antworten
Es ist eine riesen Schade, wie Männer ausgenutzt und Väter zu reinen Zahlväter degradiert werden. Unsere Gesetze müssen dringend geändert werden, damit der Vater wieder das Recht bekommt, seine Kinder zu sehen, die Kinder nicht mehr vaterlos aufwachsen müssen und der Mann nicht mehr länger so viel Unterhalt zahlen muss, dass ihm nur noch das Existenzminimum bleibt!! Antworten
Wenn Frau nicht will, kann sie alles verweigern und Mann darf immer zahlen... Bin auch der Meinung, dass es dringend Gesetzesänderungen braucht. Zum Beispiel ein generelles gemeinsames Sorgerecht. Mein Sohn wohnt seit einem halben Jahr bei mir - trotzdem muss ich Unterhalt für ihn an Ex zahlen (für was???) und habe kein Sorgerecht... Aber das Wohl meines Kindes ist mir wichtiger! Antworten
Dem TAGI sei dank. Der permanente Terror einiger Elternteile mit Unterstützung des Justiz und Jugendsekretariaten muss ein Ende haben. Siehe ERSTE Männer Demo Dielsdorf im TAGI+TeleZüri. Eltern und Grosseltern meldet euch bei www.vev.ch und www.mannchafft.ch - wir alle und die Kinder leiden enorm. Zusammen können wir gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen. (siehe auch www.kinderohnerechte.ch) Antworten
Wenn das veraltete Zivilrecht die Väter zu reinen Zahlvätern degradiert, oft noch Opfer von Frauen, die ihnen unerwünschte Kinder samt Kuckuckskinder "anhängen", dürften sich Frauen, Rechtsanwälte und Richter, die sich auf Kosten der so misshandelten Männer bereichern, nicht wundern, wenn kluge Männer immer weniger bereit sind, Zivilehen und Vaterschaften überhaupt einzugehen. Antworten
Tja, auch ich als kützlich geschiedener mit drei Kinder habe aussschliesslich Pflichten aber kaum Rechte. Und das obwohl sie das Weite mit einem Prinzen suchte. Wir Männer sollten uns endlich zusammen zun und Gleichberechtigung neu definieren... Antworten
Das ist kein Einzelfall.Als ich vor Jahren über den Studiumsstand meines Sohnes an der ETH Zürich Auskunft einholen wollte,wurde ich abgewiesen mit der Begründung meine EX-Frau habe das Sorgerecht.Aber das ganze Studium durfte ich bezahlen,bis mein Herr Sohn 27Jahre alt war.Schön gell ? Antworten
Aber der Vater zahlt doch sicher Alimente und somit indirekt auch einen Anteil an die Schule? Ich an seiner Stelle würde die Alimente ab sofort auf ein Sperrkonto einzahlen und erst weiterleiten, wenn die Exfrau Einsicht zeigt. Traurig, dass immer die Kinder unter dem Zerwürfnis und der Unfähigkeit der "Alten" leiden müssen. Antworten
Ein Vertrag mit der Mutter des Kindes verstösst gegen geltendes Recht, will heissen ungültig. Trotzdem verweigert die Schule weiterhin die Auskunft, was ja aktiver Beihilfe bei rechtswidrigem Verhalten darstellt. Da würde ich diesen Damen und Herren einen Anwalt auf die Pelle schicken... liebe Männer, lasst euch doch so etwas nicht gefallen! Antworten
Es kann doch nicht angehen, dass ein Vater seine Kinder nicht mehr sehen kann bzw. nicht erfahren darf, wie es um die Tochter in der Schule steht. Ist sich die Mutter bewusst, welchen Schaden sie ihren Kindern damit zufügt? Ich bin als Frau über das Verhalten dieser Mutter entsetzt. Antworten
Den betroffenen Vätern ist zu raten, die Schule mittels eingeschriebenen Briefes unter Hinweis auf die Gesetzeslage aufzufordern, ihrer Informationspflicht nachzukommen. Das Gesetz ist diesbezüglich klar, geht vertraglichen Abmachungen vor und verlangt keine spezielle Anordnung durch Gerichtsentscheid. Das Vorgehen gemäss dem Ratschlag von Herrn Fischer wäre dagegen langwierig und unbehilflich. Antworten
In der CH wie auch in der EU sind die Männer mehr als benachteiligt. Die Gesetzgebung als Diskriminierung gegen das männliche Geschlecht zu nennen ist auch verharmlosend. Als geschiedener Mann, habe ich sogleich nur ein "Recht", nämlich dass ich zahlen muss. Meine Kinder sehen, an der Erziehung teilhaben etc. ist nicht. Da hilft auch kein Gerichtsverfahren. Eine Gesetzänderung ist dringend nötig!! Antworten





Patrick Baumann
In den Köpfen vieler Lehrer/innen herrscht die Meinung, dass Auskünfte an den Vater nur über die Mutter geschehen dürfen. Es wäre deshalb sinnvoll, diese Irrmeinung in der Lehrerausbildung zu beheben und angehende Lehrer/innen auf die Rechtslage aufmerksam zu machen. Ich hatte im Kanton Zürich genau dieses Problem. Der ZGB-Artikel 275 a Abs. 2 hat dann plötzlich ein Türchen geöffnet. Antworten