Privatschule gibt Vater keine Auskunft über die Tochter
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 19.11.2008 52 Kommentare
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Seit diesem Sommer geht Manuela Moser* ins Privatgymnasium Dr. Buchmann. Seither weiss Vater This Moser kaum noch, wie das Mädchen in der Schule vorwärtskommt. Denn die Schule verweigert ihm jegliche Auskunft: «Nicht einmal ein Gespräch mit dem Rektor wurde mir zugestanden.»
Jolanda Dürst, Sekretärin und Ehefrau des Rektors, bestätigt den Sachverhalt: «Die Mutter will nicht, dass wir dem Vater Auskunft geben.» Und da die Frau das Schulgeld zahle und Vertragspartnerin sei, halte man sich daran. «Wir mischen uns nicht in die Privatangelegenheit der Eltern», so Dürst weiter. Der Vater müsse sich halt einen Anwalt nehmen.
Rechtlich ist diese Informationssperre nicht haltbar. Das Zivilgesetzbuch gesteht ausdrücklich beiden Elternteilen ein Recht auf Informationen zu, selbst dann, wenn die elterliche Sorge nach einer Scheidung einem Partner allein zugesprochen worden ist. Ausnahmen können nur Gerichte und Vormundschaftsbehörden verfügen.
Dieses Gesetz sei ihr nicht bekannt, sagt Dürst, Richtlinien für solche Fälle habe die Schule nicht. Anders die Volksschule. Die Bildungsdirektion hält in einem Merkblatt fest: «Drittpersonen (wie Lehrer und Therapeuten) sind berechtigt und verpflichtet, dem Elternteil ohne elterliche Sorge auf dessen Verlangen Auskünfte zu erteilen.» Dasselbe gilt für getrennt lebende, aber nicht geschiedene Eltern. «Mit der Volksschule hatte ich nie Probleme», sagt This Moser. «Ich war bei Manuelas jüngerer Schwester am Besuchstag und bekomme alle Elternbriefe.» Er leidet unter der Informationssperre der Privatschule, weil er seine Töchter ohnehin kaum mehr sieht.
«Viele ähnliche Fälle»
Moser ist kein Einzelfall. «Solche Probleme gibt es massenhaft», sagt Günther Stoll vom Büro Mannschafft, das Väter berät, die von ihrer Familie getrennt leben. «Viele Privatschulen glauben, sie hätten mehr Rechte, obwohl das Gesetz klar ist.»
Markus Fischer, Generalsekretär des Verbands Schweizer Privatschulen, hat hingegen Verständnis für die Buchmann-Schule: «Für die Schule ist es heikel, sich über den Vertrag hinwegzusetzen, den sie allein mit der Mutter abgeschlossen hat.» Er rät dem Vater, im Scheidungsverfahren vom Gericht festhalten zu lassen, dass die Schule beide Elternteile informieren darf und muss. Dass solche Fälle öfters vorkämen, glaubt er nicht. Der Verband habe noch nie von einem ähnlichen Problem gehört.
*Namen geändert (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 19.11.2008, 08:35 Uhr
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52 Kommentare
Das ist kein Einzelfall.Als ich vor Jahren über den Studiumsstand meines Sohnes an der ETH Zürich Auskunft einholen wollte,wurde ich abgewiesen mit der Begründung meine EX-Frau habe das Sorgerecht.Aber das ganze Studium durfte ich bezahlen,bis mein Herr Sohn 27Jahre alt war.Schön gell ? Antworten


































