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Prostituierte müssen der Stadt neu eine «Standgebühr» zahlen

Von Benno Gasser. Aktualisiert am 20.01.2011 5 Kommentare

Mit einer neuen Verordnung wollen die Behörden den Schutz der Bevölkerung verbessern – und die Arbeitsbedingungen der Prostituierten.

Prostituierte warten am Sihlquai auf Freier.

Prostituierte warten am Sihlquai auf Freier.
Bild: Keystone

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Der Strassenstrich beim Sihlquai mit Dutzenden von Prostituierten belastet das umliegende Quartier. Mit einer neuen Prostitutionsgewerbeverordnung will der Stadtrat deshalb die Bevölkerung besser schützen und den Prostituierten sicherere und bessere Arbeitsbedingungen bieten. Die Verordnung ist ein Entwurf, der in der Vernehmlassung ist und im Frühjahr im Gemeinderat behandelt wird. Die wichtigsten Punkte:

Bewilligung: Wer sich auf der Strasse prostituiert, braucht dafür eine kostenpflichtige Bewilligung. Die Stadt begründet dies mit dem «gesteigerten Gemeindegebrauch des öffentlichen Grunds», vergleichbar mit Taxi-Standplätzen. Die Gebühr beträgt laut Polizeivorsteher Daniel Leupi (Grüne) 50 bis 60 Franken pro Monat. Auch Sexsalons müssen neu eine jährliche Gebühr zwischen 500 und 1500 Franken bezahlen. Die Behörden möchten die Salonprostitution ähnlich wie Gastgewerbebetriebe behandeln. Durch diese Massnahmen erhofft sich die Stadt beim Strassenstrich mehr Transparenz. Sie rechnet pro Jahr mit rund 400 Strassen- und 250 Salonbewilligungen.

  • Kontrolle: Die Polizei darf unangemeldet Sexsalons kontrollieren, was bisher nicht möglich war.
  • Krankenversicherung: Prostituierte müssen neu krankenversichert sein. Die Stadt rechnet damit, dass die meisten bereits über eine Versicherung verfügen und deshalb die europäische Krankenversicherungskarte vorlegen können. Wer keine Versicherung hat, kann eine solche direkt bei der Bewilligungsstelle abschliessen.
  • Minderjährige: 16- bis 18-jährigen Frauen ist es künftig verboten, sich auf der Strasse zu prostituieren. Grund: Weil minderjährige Personen wegen ihres Alters nicht handlungsfähig sind, erhalten sie von den Behörden auch keine Bewilligung.
  • Bussen: Wer sich nicht an die Prostitutionsgewerbeverordnung hält, kann gebüsst werden. Davon sind nicht nur Prostituierte, sondern neu auch Freier betroffen.
  • Kontingent: Die Stadt behält sich vor, die Zahl der Bewilligungen zu beschränken.
  • Personal: Laut den Behörden genügen die bisherigen Ressourcen, um den Mehraufwand der Verordnung aufzufangen. Bei der Stadtpolizei soll aber eine Stelle für die Bewilligungen geschaffen werden.

Susanne Seytter von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration bezeichnet die Verordnung als «Mogelpackung». Die Arbeitsbedingungen im Sexgewerbe würden damit «keinen Deut» verbessert. Man hätte Mindeststandards festlegen müssen.

Polizeivorsteher Daniel Leupi weist die Kritik zurück. Nicht die Stadt, sondern der Kanton Zürich und der Bund seien für das Arbeitsgesetz zuständig. «Die neue Verordnung bedeutet eine spürbare Erleichterung für die Bevölkerung im Raum Sihlquai.» Auch die Prostituierten würden künftig besser geschützt. Ursprünglich wollte die Stadt mit dem Kanton gemeinsam ein Gesetz ausarbeiten. Die Verhandlungen waren aber erfolglos. Zürich habe darum nicht länger warten können, sagt Leupi.

Den Strichplan stellt die Stadt bis zum Frühjahr in Aussicht. Eigentlich hätte er bereits im vergangenen Jahr präsentiert werden sollen. Daniel Leupi wollte sich nicht zu den Gründen äussern, warum der Strichplan bisher noch nicht ausgearbeitet ist.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 19.01.2011, 23:22 Uhr

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5 Kommentare

Peter Steiner

20.01.2011, 10:59 Uhr
Melden

Herr Leupi, seit wann gibt es eine "Bevölkerung" im "Raum Sihlquai"? Stadtseitig hinter den Standplätze der "Damen" gibts praktisch keine Wohnungen und nach vorne rauscht der Verkehr und die Sihl. Zur Kontrolle brauchts nicht neue Einnahmequellen, Stellen und Verbote sondern konsequente Anwendung der bisherigen Bestimmungen. Der populistische Aktivismus bringt nichts für die "Bevölkerung". Antworten


maja naef

20.01.2011, 10:11 Uhr
Melden

50 -60 Fr. pro Monat ist viel zu wenig schliesslich muss separat die Verunreinigungen entfernt werden. Antworten



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