Zürich
Prostituierte und Strassenmusiker: Die feinen Unterschiede
Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 01.09.2010 15 Kommentare
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Der Strichplan der Stadt Zürich
Seit Monaten ist das Treiben auf dem Strassenstrich für die Betroffenen unzumutbar. Die städtischen «Vorschriften über Strassenprostitution» schränken zwar die Benutzung des öffentlichen Raumes ein. Und sie haben den «Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Lärm und anderen Belästigungen durch die Strassenprostitution und deren Begleiterscheinungen» als oberstes Ziel. Doch offenbar greifen die Regeln zu wenig. Bis morgens um fünf Uhr dürfen die Dutzenden Prostituierten anschaffen und belästigen am Sihlquai die Anwohner mit Lärm und Dreck.
Vergleichsweise grosszügige Behandlung
Deutlich striktere Einschränkungen hat der Stadtrat von Zürich für anderes Gewerbe auf öffentlichem Grund festgelegt. Für Strassenmusiker und Glaceverkäufer gelten wesentlich rigidere Regeln.
- Ohne besondere Bewilligung: Wenn sich Prostituierte beim zuständigen Amt melden, können sie gegen eine Gebühr von 25 Franken ohne weitere Umstände ihrem Gewerbe nachgehen. Glacéverkäufer und andere Händler müssen erst um eine Bewilligung ersuchen und viel höhere Abgaben leisten.
- Ganze 10,7 Kilometer Länge: Während der Strassenstrich auf zahlreichen Strassen und im Niederdorf erlaubt ist, dürfen beispielsweise Strassenmusiker nur auf einem eng begrenzten Gebiet am Seebecken auftreten.
- Gestöhne bis in die Puppen: Prostituierte dürfen bis mindestens morgens um 5 Uhr ihrem Gewerbe nachgehen, Strassenmusiker lediglich bis 22 Uhr.
- Beliebig lange Aufenthaltsdauer: Nach 20 Minuten müssen Strassenmusiker den Standort wechseln. Für den Strassenstrich gibt es keine solche Regel.
Halten sich Standbetreiber und Strassenmusiker nicht an die Regeln, drohen Verzeigung und Busse. Die rigiden Vorschriften haben den Effekt, das nur vereinzelt Strassenmusiker auftreten, Marktfahrer bieten ihre Waren nur zu bestimmten Zeiten feil.
Stärkere Einschränkungen werden geprüft
Weit weniger hoch sind die Hürden für Prostituierte. Stammen sie aus der Europäischen Union, können sie sich mit einem gültigen Ausweis auf dem Amt für Wirtschaft und Arbeit anmelden. Gegen eine Gebühr von 25 Franken können sie am nächsten Tag die Meldebestätigung abholen und anschliessend legal auf dem Strassenstrich anschaffen.
«Derzeit überprüft das Polizeidepartement, inwiefern Einschränkungen zu einem sichereren und sauberen Strassenstrich führen können», sagt Rolf Vieli, Leiter des Projektes Rotlicht. Für definitive Aussagen ist es jedoch noch zu früh. Der neue Strichplan, der künftig umschreibt wo und in welchem Ausmass Prostituierte auf der Strasse anschaffen dürfen, wird gegen Ende Jahr dem Stadtrat vorgelegt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 01.09.2010, 12:19 Uhr
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15 Kommentare
Wacht mal auf. Ihr tut so als ob es ein Spass wär sich zu prostituieren. "und dann zahlen die nicht mal Steuern!" Ich glaub ihr wollt nicht mit den Damen vom Sihlquai die Lebenssituation tauschen. Die haben ein echt hartes und beschissenes Leben. Und wenn wir in unserer schönen Mehr-Zimmer-Wohnung mit Balkon etwas Steuern abdrücken, schadet das uns auch nicht. *kopfschüttel* Antworten
der strichplan ist ein witz. ich habe vor ca. 1 monat an einem samstag abend mit einem kollegen aus reiner neugier und weil wir über das thema diskutiert haben, den zürcher strichplan ab. resultat: dort wo die prostituierten stehen am sihlquai ist es eigentlich gar nicht erlaubt und auf dem rest des plans haben wir 3 frauen gesehen. so lange wie es rentiert wird es den strassentrich geben. Antworten
Da die Damen anscheinend keine Steuern Zahlen sollte die gleichen regeln angewendet werden wie bei Wirten oder Marktfahrern die bei Benutzung von öffentlichem Raum eine Gebühr zu entrichten haben. Also jede Dame zahlt pro Tag Fr. 100.- sind ca. 10% der zu erwartenden Einnahmen und die kosten wären gedeckt inkl. Sozialabgaben. Antworten
Marronihäusschen wurden auch normiert, um ein weiteres Beispiel zu nennen. Man darf sich schon fragen, wie weit ein Strassenstrich in Zeiten des Internets noch eine Daseinsberechtigung hat und die Arbeitsbedingungen aus dem 11. Jh. noch zeitgemäss sind. Auf der Homepage zu Kleinbasel gibts ein paar Gerichtsurteile aus den frühen Tagen der Prostitution. Dasselbe wie heute... Antworten
@Thomas Lanz: Nein. Ein (Über-)Angebot kann auch zusätzliche Nachfrage generieren. Wenn ganz Aargau, Zug und Schwyz weiss dass Mann am Sihlquai für CHF 50.-- was bekommt pilgern mehr Männer hierher. Ganz offensichtlich kann hier eine liberale Haltung Menschenhandel nicht verhindern, dann darf man durchaus etwas restriktiver sein um zumindest die Anwohner zu schützen. Antworten
Meines Erachtens wird die Kampagne von TA-Media bezüglich dem Sihlquai-Strassenstrich langsam lächerlich. Bin selber Kreis-5-Bewohner, mich stört das Ganze nicht, der Lärm und Abfall der Party-People-Clique ist um ein Vielfaches grösser. So oder so, die Regulierungswut von sozialistisch eingestellten Behörden soll nicht noch weitere Blüten treiben. Antworten
Ein guter Artikel, danke. Ich sah, wie im Dörfli Strassenmusiker 1 Busse erhielten: im Dörfli ist Musizieren verboten. Viele hatten den Musikern zugehört, ein älteres Pärchen sogar getanzt.. herrlich. Und das ist verboten, wird gebüsst? Unverständlich. @Lanz: das Gesetz soll nicht Angebot & Nachfrage lenken, sondern was richtig/falsch ist. Musik ist gegenüber Prostitution nicht zu benachteiligen. Antworten
Ein sehr guter Vergleich und für mich ein valabler Lösungsansatz. Es wäre auch interessant zu wissen, wie andere "Gross"-Städte (Bern, Basel Genf und München, Frankfurt, Paris, Mailand etc.) mit solche Situationen umgehen.Vor 30 Jahren war ich stolz auf die CH, dass hierzulande kaum Strassenprost. sondern Salongeschäft existierte. Wir entwckelung uns rückwärts in allen Belangen. Antworten
Wieviele Prostituierte könnten als Strassenmusikerinnen arbeiten, sprich ein Instrument spielen? Wieviele der Freier würden ihr Geld für Strassenmusiker ausgeben? Das Angebot richtet sich nach der Nachfrage. Deshalb hat es viele Prostituierte und wenige Strassenmusiker. Dies sind die Gründe und nicht die unterschiedlichen Regeln. Die Qualität dieses Artikels ist ziemlich gering! Antworten
Die unterschiedliche Rechtslage bei Strassenprostitution und Strassenmusik lässt eigentlich nur einen Schluss zu. Der Gesetzgeber ist der Ansicht das Sex ein grösseres und dringenderes Bedürfnis der Zürcher ist als Gratismusik zur Unterhaltung. Zürich ist demzufolge zwar noch keine Kulturmetropole, aber ganz sicher eine Sexmetropole. Das dringende zuerst sagte sich wohl das Gewerbeamt... Antworten




Jürg Stocker
Wenn uns die Strassenprostitution stört, so sollten wir uns für reglementierte Bordelle einsetzen, weil es ist ein Job wie jeder andere. Oft tut man sich in der normalen Wirtschaft mehr und schlimmer prostituieren als die Damen am Strassenstrich, die sind mindestens ehrlich. Antworten