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Prostituierte und Strassenmusiker: Die feinen Unterschiede

Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 01.09.2010 15 Kommentare

Prostituierte dürfen in Zürich den öffentlichen Raum so intensiv nutzen, dass der Strich am Sihlquai unhaltbar geworden ist. Müssten sie die selben Regeln befolgen wie Strassenmusiker, würde es anders aussehen.

Strassenmusik ist nur am Seebecken gestattet, die Strassenprostitution ist laut Strichplan jedoch auf fast 11 Kilometern Länge erlaubt.

Strassenmusik ist nur am Seebecken gestattet, die Strassenprostitution ist laut Strichplan jedoch auf fast 11 Kilometern Länge erlaubt.
Bild: Keystone

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Der Strichplan der Stadt Zürich

Seit Monaten ist das Treiben auf dem Strassenstrich für die Betroffenen unzumutbar. Die städtischen «Vorschriften über Strassenprostitution» schränken zwar die Benutzung des öffentlichen Raumes ein. Und sie haben den «Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Lärm und anderen Belästigungen durch die Strassenprostitution und deren Begleiterscheinungen» als oberstes Ziel. Doch offenbar greifen die Regeln zu wenig. Bis morgens um fünf Uhr dürfen die Dutzenden Prostituierten anschaffen und belästigen am Sihlquai die Anwohner mit Lärm und Dreck.

Vergleichsweise grosszügige Behandlung

Deutlich striktere Einschränkungen hat der Stadtrat von Zürich für anderes Gewerbe auf öffentlichem Grund festgelegt. Für Strassenmusiker und Glaceverkäufer gelten wesentlich rigidere Regeln.

  • Ohne besondere Bewilligung: Wenn sich Prostituierte beim zuständigen Amt melden, können sie gegen eine Gebühr von 25 Franken ohne weitere Umstände ihrem Gewerbe nachgehen. Glacéverkäufer und andere Händler müssen erst um eine Bewilligung ersuchen und viel höhere Abgaben leisten.
  • Ganze 10,7 Kilometer Länge: Während der Strassenstrich auf zahlreichen Strassen und im Niederdorf erlaubt ist, dürfen beispielsweise Strassenmusiker nur auf einem eng begrenzten Gebiet am Seebecken auftreten.
  • Gestöhne bis in die Puppen: Prostituierte dürfen bis mindestens morgens um 5 Uhr ihrem Gewerbe nachgehen, Strassenmusiker lediglich bis 22 Uhr.
  • Beliebig lange Aufenthaltsdauer: Nach 20 Minuten müssen Strassenmusiker den Standort wechseln. Für den Strassenstrich gibt es keine solche Regel.

Halten sich Standbetreiber und Strassenmusiker nicht an die Regeln, drohen Verzeigung und Busse. Die rigiden Vorschriften haben den Effekt, das nur vereinzelt Strassenmusiker auftreten, Marktfahrer bieten ihre Waren nur zu bestimmten Zeiten feil.

Stärkere Einschränkungen werden geprüft

Weit weniger hoch sind die Hürden für Prostituierte. Stammen sie aus der Europäischen Union, können sie sich mit einem gültigen Ausweis auf dem Amt für Wirtschaft und Arbeit anmelden. Gegen eine Gebühr von 25 Franken können sie am nächsten Tag die Meldebestätigung abholen und anschliessend legal auf dem Strassenstrich anschaffen.

«Derzeit überprüft das Polizeidepartement, inwiefern Einschränkungen zu einem sichereren und sauberen Strassenstrich führen können», sagt Rolf Vieli, Leiter des Projektes Rotlicht. Für definitive Aussagen ist es jedoch noch zu früh. Der neue Strichplan, der künftig umschreibt wo und in welchem Ausmass Prostituierte auf der Strasse anschaffen dürfen, wird gegen Ende Jahr dem Stadtrat vorgelegt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 01.09.2010, 12:19 Uhr

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15 Kommentare

Gion Saram

01.09.2010, 12:40 Uhr
Melden

Die unterschiedliche Rechtslage bei Strassenprostitution und Strassenmusik lässt eigentlich nur einen Schluss zu. Der Gesetzgeber ist der Ansicht das Sex ein grösseres und dringenderes Bedürfnis der Zürcher ist als Gratismusik zur Unterhaltung. Zürich ist demzufolge zwar noch keine Kulturmetropole, aber ganz sicher eine Sexmetropole. Das dringende zuerst sagte sich wohl das Gewerbeamt... Antworten


maja naef

01.09.2010, 13:46 Uhr
Melden

Da fass ich mich ja an den Kopf. Steuern müssen die keine abliefern. Die ganze Kohle geht ins Ausland. Die Stadtzürcher bezahlen sämtliche Unkosten, die daraus hervorgehen. Wahnsinn - und die wundern sich wenn sie jetzt so einen Zustand haben. Antworten



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