Zürich

Rauchverbot in Zürich: Keine Gnadenfrist und bis 1000 Franken Busse

Aktualisiert am 07.01.2010 234 Kommentare

Ab dem 1. Mai gilt in allen Gastrobetrieben ein Rauchverbot. Einzig Fumoirs sind zugelassen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Wirte die dagegen verstossen, können das Patent verlieren.

Raucher in Zürich: Ab dem 1. Mai häufig vor den Beizen anzutreffen.

Raucher in Zürich: Ab dem 1. Mai häufig vor den Beizen anzutreffen.
Bild: Keystone

Umfrage zum Rauchverbot in Zürich

Links

Artikel zum Thema

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Nur noch knapp vier Monate Zeit haben die Zürcher Beizer, um sich auf das Rauchverbot im Kanton einzustellen. Wer seine rauchenden Kunden nicht nach draussen stellen will, muss bis am 1. Mai ein Fumoir einrichten. Ausnahmen gibt es keine.

Die Regeln gelten auch für kleine Beizen. Während in anderen Kantonen Gaststätten unter 80 Quadratmeter Fläche Raucherbetriebe bleiben dürfen, gibt es keine solche Bestimmungen in Zürich.

Personal muss einverstanden sein

Eine Übergangsfrist für das Rauchverbot gibt es in Zürich nicht, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Das gilt auch für Betriebe, die ein Fumoir geplant haben. Wer es nicht bis Ende April fertig gestellt hat, muss die Kunden vor die Türe schicken. Wer gegen das Verbot verstösst, wird mit einer Busse belangt.

Die Fumoirs dürfen maximal einen Drittel der Ausschankfläche einnehmen. Eine Bedienung ist erlaubt, allerdings nur, wenn das Personal der Arbeit ausdrücklich zustimmt, wie der Regierungsrat festhält.

Bis 1000 Franken Busse

Wer ab 1. Mai von der Polizei in einem Restaurant beim Rauchen erwischt wird, muss mit einer Busse von 80 Franken rechnen. Falls es zu einer Anzeige kommt, kann dies den Liebhaber von Glimmstengeln gar bis 1000 Franken kosten.

Auch Wirte, deren Fumoirs nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, können mit einer Busse von 80 Franken belangt werden. Im Wiederholungsfall muss der Wirt gar mit einem Entzug des Patents rechnen, wie der Zürcher Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Gemeinden müssen kontrollieren

Damit sind nun alle Eckwerte für die Umsetzung des Rauchverbots in Zürcher Restaurants bekannt. Bei dieser Umsetzung lehnt sich der Kanton an die bundesrechtlichen Bestimmungen an. Diese Mindeststandards sind ebenfalls ab dem 1. Mai in der ganzen Schweiz verbindlich.

Für den Vollzug der Gastgewerbegesetzes sind nach wie vor die Gemeinden zuständig. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung des Rauchverbots und für die Ahndung von Verstössen. Möchte ein Beizer ein Fumoir einrichten, muss er bei der entsprechenden Gemeindebehörde eine Baubewilligung beantragen.

Das Zürcher Stimmvolk hatte die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» der Lungenliga im September 2008 angenommen. (ep)

Erstellt: 07.01.2010, 12:01 Uhr

234

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

234 Kommentare

Alexander Meier

07.01.2010, 11:10 Uhr
Melden

die übergangsfrist war lange genug. Zudem stellen die bedienten Fumoirs schon eine massive verwässerung der angenommenen Volksinitiative dar, bei der es grundsätzlich um den Mitarbeiterschutz ging. Welcher Mitarbeiter der auf das Geld angewiesen ist, wird zur bedinung von Fumoirs nein sagen?!? wir leben nicht mehr in einer Zeit der Vollbeschäftigung! Antworten


Daniel Landwehr

07.01.2010, 10:27 Uhr
Melden

Die Umsetzung gewisser Volksentscheide dauern eben etwas länger. Antworten



Zürich

Populär auf Facebook Privatsphäre

Lokalverzeichnis

Werbung

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?