Rauchverbot in Zürich: Keine Gnadenfrist und bis 1000 Franken Busse
Aktualisiert am 07.01.2010 234 Kommentare
Umfrage zum Rauchverbot in Zürich
Links
Artikel zum Thema
- Rauchverbot: Fumoirs werden nicht rechtzeitig fertig
- «Jeder weitere Monat ohne Rauchverbot kostet Menschenleben»
- Wolldecken statt Heizpilze – Politiker fordern Verbot
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Nur noch knapp vier Monate Zeit haben die Zürcher Beizer, um sich auf das Rauchverbot im Kanton einzustellen. Wer seine rauchenden Kunden nicht nach draussen stellen will, muss bis am 1. Mai ein Fumoir einrichten. Ausnahmen gibt es keine.
Die Regeln gelten auch für kleine Beizen. Während in anderen Kantonen Gaststätten unter 80 Quadratmeter Fläche Raucherbetriebe bleiben dürfen, gibt es keine solche Bestimmungen in Zürich.
Personal muss einverstanden sein
Eine Übergangsfrist für das Rauchverbot gibt es in Zürich nicht, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Das gilt auch für Betriebe, die ein Fumoir geplant haben. Wer es nicht bis Ende April fertig gestellt hat, muss die Kunden vor die Türe schicken. Wer gegen das Verbot verstösst, wird mit einer Busse belangt.
Die Fumoirs dürfen maximal einen Drittel der Ausschankfläche einnehmen. Eine Bedienung ist erlaubt, allerdings nur, wenn das Personal der Arbeit ausdrücklich zustimmt, wie der Regierungsrat festhält.
Bis 1000 Franken Busse
Wer ab 1. Mai von der Polizei in einem Restaurant beim Rauchen erwischt wird, muss mit einer Busse von 80 Franken rechnen. Falls es zu einer Anzeige kommt, kann dies den Liebhaber von Glimmstengeln gar bis 1000 Franken kosten.
Auch Wirte, deren Fumoirs nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, können mit einer Busse von 80 Franken belangt werden. Im Wiederholungsfall muss der Wirt gar mit einem Entzug des Patents rechnen, wie der Zürcher Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Gemeinden müssen kontrollieren
Damit sind nun alle Eckwerte für die Umsetzung des Rauchverbots in Zürcher Restaurants bekannt. Bei dieser Umsetzung lehnt sich der Kanton an die bundesrechtlichen Bestimmungen an. Diese Mindeststandards sind ebenfalls ab dem 1. Mai in der ganzen Schweiz verbindlich.
Für den Vollzug der Gastgewerbegesetzes sind nach wie vor die Gemeinden zuständig. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung des Rauchverbots und für die Ahndung von Verstössen. Möchte ein Beizer ein Fumoir einrichten, muss er bei der entsprechenden Gemeindebehörde eine Baubewilligung beantragen.
Das Zürcher Stimmvolk hatte die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» der Lungenliga im September 2008 angenommen. (ep)
Erstellt: 07.01.2010, 12:01 Uhr
Kommentar schreiben
234 Kommentare
die übergangsfrist war lange genug. Zudem stellen die bedienten Fumoirs schon eine massive verwässerung der angenommenen Volksinitiative dar, bei der es grundsätzlich um den Mitarbeiterschutz ging. Welcher Mitarbeiter der auf das Geld angewiesen ist, wird zur bedinung von Fumoirs nein sagen?!? wir leben nicht mehr in einer Zeit der Vollbeschäftigung! Antworten





