Zürich
Schnüffeleien und Intrigen: Die Uni schikanierte einen Forscher
Von René Staubli. Aktualisiert am 07.02.2011 21 Kommentare
Aus einem Brief des damaligen Regierungsrats Ernst Buschor vom Februar 1997.
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Über die Vorwürfe des Schweizerischen Nationalfonds gegen die Universität und das Uni-Spital hat der TA im Dezember in mehreren Artikeln berichtet: Professor S. war in seiner Forschung massiv behindert worden. Uni-Rektor Andreas Fischer wehrte ab: Die Affäre sei «nicht repräsentativ für die Forschungskultur und die Verwendung von Forschungsgeldern an der Universität». Und schob nach: «Sie finden keinen zweiten Fall dieser Art.»
Hier ist er: Auch der kürzlich pensionierte Titularprofessor T. war jahrelang bei der Forschung behindert worden. Eine undurchsichtige Rolle spielte dabei Heini Murer, ein Institutskollege von T. und späterer Prorektor.
Die Geschichte begann 1992, als im fraglichen Institut der Medizinischen Fakultät ein langjähriger Professor vor der Pensionierung stand. Er war der Mentor von T., schätzte dessen Forschungsarbeit und empfahl ihn als Nachfolger. Dies umso mehr, da T. bereits seit Jahren praktisch seine gesamten Lehrverpflichtungen übernommen hatte. Die Erziehungsdirektion entschied jedoch, den Lehrstuhl vorderhand nicht zu besetzen, T. aber die Lehrverpflichtungen zu überlassen. Damit sparte sie Geld.
Ohne eigenen Lehrstuhl war T. indes in einer schwachen Position, im Grunde genommen das ideale Opfer in einem System, in dem rivalisierende Professoren um Personal, Räumlichkeiten und finanzielle Ressourcen streiten.
Polizei nahm Fingerabdrücke
Schon bald fiel T. auf, dass wichtige Briefe zu Forschungsprojekten, von Stellenbewerbern sowie Präparate aus einem US-Forschungslabor geöffnet wurden und zu seinem Schaden erst mit grosser Verspätung auf seinem Pult landeten. Ausserdem stellte er fest, dass man seine Mitarbeiter negativ beeinflusste und im Labor Sabotageakte vorkamen. Als er die Institutsleitung informierte, ging diese nicht darauf ein.
Weil die Übergriffe zunahmen und er eine Mitwisserschaft der Institutsleitung vermutete, wandte sich T. an den Dekan der Medizinischen Fakultät. Mit dessen Erlaubnis schaltete er die Polizei ein. Parallel dazu veranlasste der damalige Rektor Schmid eine Administrativuntersuchung. Mittels Fingerabdrücken konnte die Polizei schliesslich beweisen, dass ein wissenschaftlicher Mitarbeiter von T. persönlich adressierte Briefe geöffnet und zurückbehalten hatte. T. hatte während der Untersuchung den Eindruck, die Institutsleitung schütze den Mann. Dieser betonte, er habe aus eigenem Antrieb gehandelt.
Rückstand wettgemacht
Das Statthalteramt Zürich verurteilte den Mann schliesslich wegen Verletzung des Schriftgeheimnisses zu einer Busse von 1500 Franken sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten in Höhe von 6000 Franken. Von der Universität erhielt er lediglich einen Verweis. Und: Der Institutsdirektor und Heini Murer stellten dem Täter je 3000 Franken zur Bezahlung der Verfahrenskosten zur Verfügung, was T. in seinem Verdacht bestärkte, die beiden seien in den Fall involviert. Die Uni sagt dazu, Murer habe dem Mann das Geld bloss aus einem Preisgeldtopf vorgeschossen, der ihm persönlich zur Verfügung stand. Anschliessend holte er ihn in seine Forschungsgruppe und entzog T. damit eine Stelle. Damit schwächte er dessen Position im Institut weiter.
Nach der Briefaffäre, die 1996 endete, konnte sich T. endlich wieder der Forschung widmen. Mit zwei Mitarbeitern machte er den Rückstand auf die internationale Konkurrenz wett und reichte 1999 beim Nationalfonds ein Gesuch um finanzielle Unterstützung eines Projekts ein, welches er als «das bestfundierte meiner ganzen Laufbahn» bezeichnet.
Weiterer Rückschlag
Umso konsternierter war er, als das Gesuch abgelehnt wurde. T. sagt, die Begründung sei wissenschaftlich unhaltbar gewesen; namhafte Forscher hätten ihm das bestätigt. Er hegt den Verdacht, Murer habe wie damals bei der Briefaffäre zu seinen Ungunsten inter-veniert – diesmal in seiner Funktion als Präsident der Abteilung des Forschungsrats, die sein Gesuch zu begutachten hatte. Murer und der Nationalfonds sagen, er sei in den Ausstand getreten.
Der negative Entscheid wirkte sich direkt auf T.s Arbeit aus. Wer vom Nationalfonds keine Mittel erhält, verliert an der Universität an Reputation und Ressourcen. Einmal mehr wurde T. in seiner Forschung zurückgeworfen. Einmal mehr stand er ohne Mitarbeiter da.
Eisiges Schweigen der Kollegen
Es war für ihn deshalb ein Lichtblick, als ihm Ende 2002 für ein EU-Forschungsprojekt 480'000 Franken zugesprochen wurden. Das Angebot zur Zusammenarbeit mit einem deutschen Max-Planck-Institut gilt als wissenschaftliche Auszeichnung. T. sagt, im Institut sei die Mitteilung nicht wie üblich mit Applaus, sondern mit eisigem Schweigen aufgenommen worden. Gewisse Kollegen hatten nach dem ablehnenden Entscheid des Nationalfonds bereits ein Auge auf seine Laborflächen geworfen, welche nun doch nicht frei wurden.
In derselben Woche, in der er die frohe Botschaft erhielt, folgte für T. der nächste Tiefschlag. Murer teilte ihm mit, er müsse sich einer ausserterminlichen Mitarbeiterbeurteilung stellen. Zuvor hatte er stets die Note «sehr gut» bekommen. Die beiden letzten «sehr gut» aus den Jahren 1997 und 2000 stammten von Murer, der inzwischen zum Institutsdirektor befördert und T.s Vorgesetzter geworden war. Sogar eine Lohnerhöhung stand zur Diskussion, Nun gab ihm Murer aber eine «ungenügend» und drohte mit der Kündigung.
Unterschiedliche Vorstellungen
Murer wollte dem TA diese plötzliche Kehrtwende nicht erklären. Prorektor Otfried Jarren und Uni-Kommunikationschef Beat Müller sagen, Murer habe T. eine «ungenügende Forschungsleistung» vorgeworfen, dazu Mängel in der Personalführung und im administrativen Bereich. Möglicherweise seien «bei der Mitarbeiterbewertung neue, strengere Kriterien angewandt worden». Es komme vor, dass «bisherige Forschungsvorhaben nicht mehr dem neuen Profil entsprechen». In diesem Zusammenhang von «ungenügender Forschungsleistung» zu sprechen, könne man im Nachhinein aber «als unglücklich bezeichnen», räumt Jarren ein.
Murer und T. hatten unterschiedliche Vorstellungen, was gute Forschung ausmacht: Während T. am liebsten selber im Labor stand, um seine Projekte voranzutreiben, verstand sich Murer als Manager, der Leute dirigierte, auf seine Projekte fokussierte und so seine Publikationsliste verlängerte. Dass T.s Leistungen als Forscher keineswegs ungenügend waren, belegt die Tatsache, dass ihm der Nationalfonds wenig später ein weiteres Gesuch bewilligte. Zu diesem Zeitpunkt war Murer nicht mehr Mitglied des Forschungsrats.
Neue Struktur
Jarren und Müller stellen den Fall heute so dar: Murer habe sich dafür eingesetzt, dass sein schwieriger Mitarbeiter T. bis zu seiner Pensionierung im Institut habe bleiben können. Möglicherweise fürchtete Murer aber auch, dass T., der mittlerweile eine Anwältin eingeschaltet hatte, an die Öffentlichkeit gehen könnte. Peinlich für Murer und möglicherweise karriereschädigend wäre insbesondere die Enthüllung der Briefaffäre gewesen.
In dieser Situation fand sich die Lösung, dass T. zwar weiterhin in Murers Institut arbeitete, aber direkt dem Dekan der Medizinischen Fakultät unterstellt war. In einem Vertrag, dessen Aushandlung mit der Universität fast ein Jahr beanspruchte, wurden ihm bestimmte Ressourcen garantiert. Im Gegenzug musste sich T. verpflichten, Stillschweigen zu bewahren, solange er bei der Uni angestellt war.
Murer machte an der Universität Karriere. Kurz nach der Briefaffäre wurde er Direktor des betroffenen Instituts. 2006 wurde er Prorektor Forschung und Mitglied der Universitätsleitung. Letztes Jahr wurde er pensioniert.
Plötzlich war ein Apparat weg
T. wiederum wollte sich nach seiner Pensionierung im Herbst 2009 ein eigenes Labor einrichten, um weiter Grundlagenforschung zu betreiben. Der Dekan sicherte ihm vertraglich zu, er könne seine Laboreinrichtungen zum Inventarwert von 20'000 Franken auskaufen. Zwei Wochen vor der Pensionierung wurde T. von der Uni-Leitung aufgefordert, einige der von ihm bereits bezahlten Apparaturen zurückzulassen. Der Dekan habe nicht das Recht gehabt, diesen Vertrag aufzusetzen. In der Folge verschwand das wichtigste Gerät unter ungeklärten Umständen. Es handelte sich um ein Spektrometer, welches T. 2004 aus den Mitteln seines EU-Projekts angeschafft hatte. Prorektor Jarren betont, Murer sei auch in diesem Konfliktfall in den Ausstand getreten.
Mithilfe seiner Anwältin konnte T. die Auslieferung der noch vorhandenen Geräte sowie ausstehender Gelder durchsetzen. In einem Brief an die Uni schrieb er Ende 2009: «Es besteht für mich kaum ein Zweifel aufgrund der mir in den vergangenen Jahren zugefügten schädigenden Handlungen von Institutsmitgliedern, dass mir auch diesmal wieder jemand schaden wollte.»
Am 14. Juli 2010 erhielt T. einen Brief des Rektors. Andreas Fischer dankte ihm im Namen der Universität «für Ihren langjährigen und erfolgreichen Einsatz in der Forschung und Lehre an der Medizinischen Fakultät». (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 06.02.2011, 23:40 Uhr
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