Schulkreis Uto lässt E-Voting ausfallen
Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 07.09.2010 4 Kommentare
Abstimmen am Computer: Nur bei einfachen Geschäften.
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Ein rosaroter Zettel informiert die Stimmberechtigten im Kreis 1 und 2, dass sie Ende September aus «technischen Gründen» nicht via Internet abstimmen können. Grund ist der zweite Wahlgang der Schulpflege Uto, bei dem ein Mitglied der Kreisschulpflege sowie das Präsidium besetzt werden sollen. Diese Wahlen sind für das E-Voting zu komplex. Deshalb verzichtet die Stadt Zürich am 26. September auf die elektronische Abstimmung.
«Bei Personenwahlen kann E-Voting nicht immer eingesetzt werden», sagt Giampiero Beroggi, Wahlleiter beim Kanton Zürich. Wenn beispielsweise ein Kandidat nicht nur als Person, sondern auch als Mitglied des entsprechenden Rates gewählt werden muss, ist das über das elektronische System nicht möglich.
Auch Majorzwahlen können nur eingeschränkt per E-Voting durchgeführt werden. So stand bei der letzten Wahl des Winterthurer Stadtpräsidiums aus Versehen nur der bisherige Ernst Wohlwend zur Auswahl - obwohl die Wahl jedem offen stand, der die Bedingungen erfüllte.
Auslandzürcher erstmals dabei
«Dafür können am 26. die meisten der rund 7000 in Zürich registrierten Auslandschweizer erstmals über das Internet abstimmen», sagt Beat Gähwiler, Leiter Abstimmungen und Wahlen in der Stadt Zürich. Bei diesem Wählerkreis kann das System eingesetzt werden, weil die Auslandschweizer nur bei nationalen Abstimmungen und Wahlen stimmberechtigt sind. Die 7000 Personen stellen rund 45 Prozent der Auslandschweizer aus dem Kanton Zürich dar.
Bis zum Ende der Testphase im Jahr 2011 wird das System voraussichtlich noch nicht angepasst. Danach wird entschieden, ob und wie E-Voting weitergeführt wird.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 07.09.2010, 17:07 Uhr


































