Zürich
Schwesternhaus auf dem Uetliberg: Kanton stoppt Umbaupläne
Von Silvio Temperli. Aktualisiert am 19.03.2010
Früher war auch dieses Berghaus ein Holzbau. (Foto: PD)
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Es ist wie ein verstecktes Dörfchen. Nördlich des Uto Kulm in einer Lichtung mitten im Wald steht auf Wiediker Boden seit etwa 1890 eine Gruppe von fünf Häusern, auch Lusthäuschen genannt. Sie dienten einst dem Krankenhaus Neumünster - heute Spital Zollikerberg - als Ferienstation für die Diakonissen der Evangelischen Gesellschaft. Seit 1946 sind die einstigen «Schwestern-Chalets» in Privatbesitz.
Zwei der Chalets sind Ferien-, drei Wohnhäuser. Sie liegen ausserhalb der Bauzone. Deshalb muss der Kanton baulichen Eingriffen zustimmen. Ein Haus ist derzeit leer. Es hat kürzlich den Besitzer gewechselt. Und dieser möchte sein arg in die Jahre gekommenes Berghaus - «eine Energieschleuder», wie er sagt - erneuern lassen. Erneuern bedeutet laut Projektidee: Teilabbruch und Wiederaufbau eines grösseren Einfamilienhauses - samt Terrasse mit Panoramablick sowie einer Garage, die schräg in den Hang eingebaut werden soll. Im Gegenzug würde dafür der Parkplatz verschwinden.
Zurück zum Original
Die kantonale Baudirektion von SVP-Regierungsrat Markus Kägi hat kürzlich die Bewilligung für den Umbau verweigert. Und sich dabei auf geltendes Recht gestützt. Hauptargument: Das Projekt spreche eine «völlig andere Architektursprache», welche die Identität mit dem heute bestehenden Altbau keineswegs bewahre, heisst es im Bauentscheid. Darüber hinaus werde zu nahe an den Wald herangebaut.
Das Projekt entwickelt haben die Zürcher Architekten Herczog Hubeli. Sie sind der Meinung, dass der Kanton von falschen Annahmen ausgegangen sei. Das Umbauprojekt sehe einen «Rückbau» aus Holz vor. Dadurch würde besagtes Häuschen nicht mehr einen Fremdkörper zu den bestehenden Nachbarhäusern bilden, welche teilweise den ursprünglichen Berghaus-Charakter bewahrt haben.
Dieser «Rückbau» sei sinnvoll, weil um 1950 der damalige Besitzer das originale Holzhaus «verschandelt» habe, indem er auf das Chalet rustikal verputzte Eternitplatten geklebt und ihm obendrein ein Walmdach aufgesetzt habe, sagt Hubeli. Seither gleiche es einem «Rustico Ticinese» - eine Hommage des Ex-Besitzers an dessen Tessiner Gemahlin. «Das Original und seine Karikatur ist ja nicht dasselbe», argumentiert Architekt Ernst Hubeli.
Besitzer ficht Entscheid wohl an
Dass die kantonalen Behörden in diesem «Rustico-Typ» das Vorbild für den herkömmlichen Baustil auf dem Uetliberg sehen, verstehen weder die Architekten noch die Juristen des Eigentümers. Aus diesem Grund wird der Besitzer den Entscheid voraussichtlich bei der kantonalen Baurekurskommission anfechten. Solange ein Rechtsverfahren läuft, verzichten die Architekten darauf, eine Visualisierung ihrer Projektidee zu veröffentlichen.
Auch ennet dem Berg auf Stalliker Boden hat der Kanton vor wenigen Monaten ein Bauvorhaben nicht bewilligt. Es geht dabei um ein kleines Wochenendhaus, das vor gut einem Jahr unterhalb des Aussichtsturms abgebrannt ist. Die Löschkräfte konnten damals trotz Grosseinsatz im steilen Gelände nicht verhindern, dass das Gebäude vollends in Flammen aufging. Die Ursache der Feuersbrunst ist nach Angaben der Kantonspolizei bis heute nicht geklärt.
Kein Neubau auf Brandruine
Noch vor dem Brand hatte die Liegenschaft den Besitzer gewechselt. Die neue Eigentümerin, die Good Company AG in Zürich-Wiedikon, liess hernach vom Uitiker Thomas Wyss - dem Hausarchitekten von Kulm-Hotelier Giusep Fry - ein Neubauprojekt entwickeln und reichte es beim Kanton ein.
Dieser lehnte den Wiederaufbau ab, weil die Bewilligung für das Weekendhaus auf dreissig Jahre befristet war und weder verlängert noch aufgehoben werden könne, wovon aber die Eigentümerin keine Kenntnis hatte. Sie versichert, der vormalige Besitzer habe sie darüber nicht ins Bild gesetzt. Ausserdem sei die erwähnte Befristung nicht im Grundbuch vermerkt.
Beide Argumente liess der Kanton aber nicht gelten. So oder so würde die im November 1980 verfügte Befristung nicht entfallen. Ein Eintrag im Grundbuch ist gemäss Auskunft der Baudirektion nicht vonnöten. Darum haben die Behörden die neue Eigentümerin aufgefordert, bis Ende 2010 die Brandruine inklusive Abbruch- und Baumaterial aus dem Waldareal zu entfernen.
Das wird sie auch tun. Sie hat den negativen Bauentscheid nicht an die kantonale Baurekurskommission weitergezogen - im Wissen, dass im Landwirtschaftsgebiet und erst noch mitten im Wald die «Zonenkonformität» ohnehin nicht gegeben ist, wie ihr Rechtsvertreter erklärt.
Chalets mit «Bestandesgarantie»
Ein ähnliches Schicksal könnte dereinst die ehemaligen Schwesternhäuser am Gratweg auf Stadtzürcher Seite nicht ereilen, obgleich auch sie ausserhalb der Bauzone im Wald stehen. Brennt eines der alten Chalets nieder, dann sei «im Rahmen der Bestandesgarantie ein Wiederaufbau möglich», sagt Mediensprecher René Loner von der Baudirektion, «solange die Wesenszüge des bisherigen Gebäudes gewahrt bleiben». (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 19.03.2010, 17:17 Uhr





