Zürich
«Sekunden später lag ich gefesselt am Boden»
Von Felix Schindler. Aktualisiert am 24.03.2010 66 Kommentare
Von einem Polizeihund gebissen: Adrian Andres musste seine Wunde im Unispital versorgen lassen.
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«Aktion Respekt»
Polizisten und Rettungssanitäter seien immer häufiger Gewalt und Aggression ausgesetzt, stellte die Stadtpolizei im vergangenen Herbst fest. Am 20. Oktober kündigte sie an, sich wieder Respekt verschaffen zu wollen. Künftig werde die Polizei hart gegen alle jene vorgehen, die Polizisten angreifen. Schnell wurde Kritik laut – die Polizei reagiere unverhältnismässig. Ein Bericht auf «10 vor 10» zeigte schliesslich, wie zahlreiche Polizisten mit viel Körpereinsatz einen Velofahrer verhafteten, der nach Ansicht des Reporters das Polizeiauto «touchiert» habe. (fsc)
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Langstrasse am vergangenen Freitagabend kurz vor Mitternacht: Die Polizei führt eine Razzia in der Piranha-Bar durch. Sofort bildet sich eine Menschenansammlung, der 29-jährige C. P. steht hinter der Abschrankung, zückt sein Handy und filmt die Szene. «Sekunden später lag ich bäuchlings am Boden, die Hände mit einem Kabelbinder auf dem Rücken gefesselt.» Die nächsten dreieinhalb Stunden verbringt C. P. in Polizeigewahrsam und hat jetzt eine Anzeige am Hals – wegen «Nichtbefolgens einer polizeilichen Anweisung».
C. P. will anonym bleiben, nicht so sein Kollege Adrian Andres. Auch er stand in einem Moment ausserhalb der Absperrung – im nächsten Moment lag auch er mit gefesselten Händen am Boden. Als er seinen Kollegen dort liegen sah, stieg er über die Abschrankung, um ihm beizustehen. Andres wurde nicht nur festgehalten und angezeigt, sondern auch von einem Polizeihund gebissen. Eine knappe Stunde war er in Polizeigewahrsam – während der ganzen Zeit kümmerte sich niemand um seine Verletzung, auch er selbst durfte sie nicht versorgen.
Handy zurück – alles gelöscht
Welche Anweisung der Polizei haben die beiden Männer nicht befolgt? «Ich habe die Polizeiaktion mit meinen Handy fotografiert und gefilmt. Das hat den Polizisten offenbar nicht gepasst», sagt C. P. Er ist Journalist bei einer nahmhaften Schweizer Tageszeitung, doch er war an jenem Abend als Privatperson unterwegs. «Die Fotos habe ich gemacht, weil ich noch nie eine so grosse Polizeiaktion gesehen habe.»
Zwei Beamte hätten ihn danach aufgefordert, die Bilder zu löschen. Als er sich dem widersetzte, packten ihn die Polizisten und nahmen ihm sein Handy ab. Nach seiner Gewahrsam, dreieinhalb Stunden später, erhielt er sein Handy zurück – und sämtliche Aufzeichnungen waren gelöscht.
«Das ist nicht zulässig», sagt die Anwältin Regula Bähler. Sie ist spezialisiert auf Medienrecht und war mit ähnlichen Fällen bereits an die Gerichte gelangt. «Grundsätzlich hat jeder das Recht, Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen. Eine Polizeiaktion ist ohne Zweifel eine allgemein zugängliche Quelle.»
«Polizei wird oft attackiert»
Trotzdem gibt es Ausnahmen: Eine Porträtaufnahme eines Polizisten kann dessen Persönlichkeitsrecht verletzten. «Doch ein Polizist geniesst nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger auch. Wenn er der Auffassung ist, eine Fotografie verletze seine Persönlichkeitsrechte, kann er ans Gericht gelangen. Wenn er vermutet, dass die Aufnahmen zur Aufklärung eines Verbrechens dienen, darf er den Fotoapparat einstweilen sicherstellen. Nicht aber wegen einer vermuteten Persönlichkeitsverletzung. Dass ein Polizist die Bilder einfach löscht, ist selbstverständlich nicht erlaubt.»
Das bestätigt auch die Polizei: «Der Beamte hätte die Aufzeichnungen nicht löschen dürfen. Das entspricht nicht der Vorgehensweise der Polizei», sagt Marco Cortesi, Infochef der Stadtpolizei Zürich. Darüber hinaus habe sich die Polizei aber korrekt verhalten. «Bei solchen Polizeiaktionen entstehen immer wieder grössere Menschenansammlungen, aus denen die Polizisten attackiert werden. Deshalb weisen wir die Leute konsequent von solchen Örtlichkeiten weg.»
«Ich habe Respekt vor der Polizei»
Dem hätten sich C. P. und Andres trotz wiederholter Aufforderung widersetzt, weshalb C. P. einer Kontrolle unterzogen worden sei. «Dabei setzte er sich heftig zur Wehr. Deshalb wurde er festgenommen, nicht wegen er Handy-Aufzeichnungen.» Andres habe sich den Biss des Polizeihunds selbst zuzuschreiben: «Er ist über die Abschrankung gestiegen und auf den Polizeihund und seinen Führer losgestürmt. Deshalb setzte sich der Hund logischerweise zur Wehr.»
C. P. schüttelt ob dieser Darstellung den Kopf. «Ich wurde verhaftet, weil ich mich geweigert habe, die Handy- Aufzeichnungen zu löschen. Ich habe mich mit dem Polizisten, der mich verhaftet hat, sogar noch unterhalten – er hat mir erzählt, dass er Aspirant im zweiten Jahr sei. Ich habe Respekt vor der Polizei, erwarte dasselbe aber auch von ihr.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 24.03.2010, 14:52 Uhr
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66 Kommentare
So verspielt die Polizeit leichtsinnig ihren guten Ruf. Es braucht die Polizei, das ist keine Frage. Und ich bin auch froh um sie. Aber leider erhält man immer wieder den Eindruck, dass sich die Polizisten gegenseitig schützen, wenn sie Mist gebaut haben. Auch in Verfahren gegen Polizisten werden sie von der Justiz viel zu sehr geschont. Antworten
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