Zürich

Startseite · Abo · Immobilien · Job · Auto · Kleinanzeigen

Sexologin geht wegen «Super-Vibrator» ins Frauengefängnis

Weil sie auf dem Paradeplatz illegal Büstenhalter gesammelt hat, muss die Zürcher Sexologin Maggie Tapert eine fünftägige Gefängnisstrafe absitzen.

Am falschen Ort: Für ihre BH-Aktion wurde Maggie Tapert gebüsst.

Am falschen Ort: Für ihre BH-Aktion wurde Maggie Tapert gebüsst. (Bild: Peter Lauth)

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Szene im Sprüngli am Paradeplatz: Die Frau liebt die Provokation. Sie schlürft ihren Milchkaffee, greift in die Handtasche und wuchtet einen gigantischen Vibrator auf das edle Holztischchen. «Deswegen habe ich kein Geld», sagt Maggie Tapert. Sie habe ein kleines Vermögen in die Entwicklung des rot-schwarzen «Super-Vibrators» gesteckt, der Schweizer Frauen in ungeahnte Sphären der Lust katapultieren soll. «Und deswegen werde ich die Busse nicht bezahlen, sondern in den Knast gehen.» Was ist geschehen?

«Sexpertin» auf dem Revier

Im Frühling sammelte Maggie Tapert auf dem Paradeplatz Büstenhalter. Mit der Wäsche wollte sie ihr Orgasmobil ausstaffieren. Unerhört, fanden Polizisten in zivil, und brachten die «Sexpertin» aufs Revier. Eine Woche später stand Tapert wieder auf dem Paradeplatz – diesmal mit einer amtlichen Bewilligung von Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP). Nur: Tapert stellte ihr BH-Körbchen am falschen Ort auf. Nicht vor der Credit Suisse hinter der Regenrinne, sondern auf der Traminsel. Für dieses Vergehen hat sie nun Post vom Stadtrichteramt erhalten: Entweder bezahlt sie eine Busse von 854 Franken oder wandert für 5 Tage hinter Gitter. In der Verfügung steht: «Wegen über den Gemeingebrauch hinausgehender Benützung des öffentlichen Grundes zum Sonderzweck des Sammelns von Büstenhaltern.»

Eine erotische Vorstellung

«Ich habe schon ein bisschen Angst vor dem Gefängnis», gesteht Maggie Tapert, «5 Tage sind eine lange Zeit.» Gleichzeitig freut sie sich aber auf die neue Erfahrung. Es sei für sie, die in ihrem Leben gelernt habe, gegen Widerstände anzukämpfen, eine Chance, sich hinzugeben und das anzunehmen, was komme. Das habe durchaus auch etwas Erotisches. Wenn sie darf, wird sie ihren Super-Vibrator mitnehmen.

Absurd findet sie das Ganze dennoch: «Ich hatte das Gefühl, etwas Gutes getan zu haben, und dann kommt Big Daddy und sagt, so, jetzt kriegst du Füditätsch.» Zuerst werden aber noch ein paar Briefe von «Big Daddy» folgen mit der Aufforderung, die Busse doch zu bezahlen. Bleibt Maggie Tapert standhaft, übergibt das Stadtrichteramt den Fall an den Kanton, der seinerseits versuchen wird, die Frau zur Räson zu bringen. Weigert sie sich weiter, bekommt sie eine Vorladung vom Vollzugszentrum Urdorf. Dann müsste Tapert ihre Gefängnisstrafe in Dielsdorf antreten. Weil die Strafe weniger als 7 Tage dauert, kommt eine Halbgefangenschaft nicht infrage.

Laut Stadtrichteramt käme es frühestens im Herbst soweit. Maggie Tapert kann den Sommer über also noch in Freiheit ihren Aktivitäten nachgehen. So will sie im Juli mit ihrem Orgasmobil, mit dem sie Frauen zur Entdeckung ihrer Sexualität anregen will, zum Beispiel nach Venedig an die Biennale tingeln.

Mehr Nachrichten und Hintergründe aus der Stadt Zürich gibt es täglich im Regionalbund des Tages-Anzeigers. Schreiben Sie direkt an stadt@tages-anzeiger.ch (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 22.06.2009, 21:31 Uhr

12 Kommentare

Robert Herz

23.06.2009, 08:31 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Ich finde die Frau völlig überkandidelt und furchtbar exaltiert - aber Schneid hat sie, das muss man ihr lassen. Lieber Füdlitätsch als Füdlibürger... da wird sie mir schon fast wieder sympatisch. Antworten


Dino Schön

23.06.2009, 08:18 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Richtig so! Für solche unglaubliche Kapitalverbrechen ab in den Knast! Schliesslich wurden hier hunderte Menschenseelen beim Anblick von BHs aufs Schwerste traumatisiert. Was ist schon ein überfahrenes Kind eines Rasers, der bekommt bedingt oder die abgezockten Milliarden der unfähigen Teppichetagen, die gehen ohnehin straffrei aus. Der Gerechtigkeit wurde einmal mehr Genüge getan! Antworten


michael maier

23.06.2009, 08:18 Uhr
Melden

Auch Zürich beginnt bünzlig zu werden. Antworten


nicolas gutmann

23.06.2009, 08:09 Uhr
Melden 3 Empfehlung

wir finden es alle gut, dass eine nicht-kriminelle frau von der behörde so standhaft verfolgt wird, im gegenzug aber prügelnde gruppen ungestraft ihr unwesen treiben können. es ist nun mal einfacher, (einigermassen) rechtschaffende bürger zu bestrafen als die wirklichen bösen. nur, ist das tatsächlich der richtige ansatz?! Antworten


peter jon

23.06.2009, 07:59 Uhr
Melden 3 Empfehlung

... und Raser, Prügler und Houligans erhalten eine bedingte Geldstrafe... das Schweizer Justizsystem am Abgrund. Antworten


Charles Farley

23.06.2009, 07:45 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Hauptsache, Raser und Gewaltverbrecher bekommen eine bedingte Geldstrafe... Antworten


Patrick Baumgartner

23.06.2009, 07:30 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Eine interessante Rechtssprechung haben wir hier in der Schweiz. Wenn man jemanden zum Spass auf brutalste Weise verprügelt, bekommt man eine bedingte Geldstrafe. Aber jemand, die am Paradeplatz Unterwäsche sammelt, kommt ins Gefängnis. Die Logik ist nicht nachvollziehbar, da müssten doch die Politiker einfach mal durchgreifen. Antworten


Michael Bründler

23.06.2009, 07:24 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Dieses Muster zeigt die Absurdität unserer Rechtsprechung: Fünf Tage Gefängnis für das Aufstellen eines Sammelgefässes am falschen Ort. Nur bedingt Gefängnis für das willentliche Zusammenschlagen von zufälligen Opfern. Vor wenigen Jahren lachten wir über die lächerliche amerikanische Rechtsprechung. Und heute? Antworten


Tom Schneider

23.06.2009, 07:14 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Soll sie doch ins Gefängnis gehen! Warum? Damit Vater Staat für sein kleinliches, engstirniges und eigentlich nur peinliches moralisierende Verhalten an den Gefängnisaufenthalt auch noch was draufzahlen muss statt von Tapert Geld einzukassieren, nur weil sie sich für die natürlichste Sache der Welt einsetzt. Antworten


Rainer Burri

23.06.2009, 06:59 Uhr
Melden

Dieser Frau geht es in Tat und Wahrheit doch nur um Aufmerksamkeint; konkret gesagt um Publicity - und somit schlussendlich um Geld, das dann bestimmt fliessen wird. Und dann noch Angsthaben vor dem Gefängnis? Alles ein Marketing Gag - und die Menschen glauben daran. Antworten


Peter Gass

23.06.2009, 06:57 Uhr
Melden 2 Empfehlung

Mit etwas Erfolg kommt sie dann in Vendig in den Knast, was sicher noch eine Steigerung der Gefühle sein wird. Was ist denn Dielsdorf verglichen mit Venedig. Möchte mal eine Abrechnung sehen am Schluss solte diese Dame tatsächlich 5 Tage neue Erfahrungen Sammeln auf Kosten der Steuerzahler! Lachnummer! Antworten


henry Friedman

23.06.2009, 05:06 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Man kann von der Aktion von Maggie Tapert halten was man will, ich halte nicht viel davon. Doch der Erfolg scheint ihr Recht zu geben, immerhin ist sie damit in den Schlagzeilen. Die grösste Schützenhilfe kommt einmal mehr von dummen Beamten, die auf die Provokation hereingefallen sind. Eine Busse von 800 Franken, das ist jetzt aber eine Provokation von sturen Justizbeamten! Nur weniger originell. Antworten



Zürich

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Lokalverzeichnis

Werbung

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

Elektroniker Messtechnik ERGO Consult AG, Nordostschweiz

Account Executive - Grosskunden Humanis AG, Schweiz

Leiter/in Planung Projekte BLS AG, Bern

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Frühlingsdeko
homegate Lassen Sie jetzt schon den Frühling ins Haus. Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate