Sexologin geht wegen «Super-Vibrator» ins Frauengefängnis

Von Peter Aeschlimann. Aktualisiert am 23.06.2009 12 Kommentare

Weil sie auf dem Paradeplatz illegal Büstenhalter gesammelt hat, muss die Zürcher Sexologin Maggie Tapert eine fünftägige Gefängnisstrafe absitzen.

Am falschen Ort: Für ihre BH-Aktion wurde Maggie Tapert gebüsst.

Am falschen Ort: Für ihre BH-Aktion wurde Maggie Tapert gebüsst. (Bild: Peter Lauth)

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Szene im Sprüngli am Paradeplatz: Die Frau liebt die Provokation. Sie schlürft ihren Milchkaffee, greift in die Handtasche und wuchtet einen gigantischen Vibrator auf das edle Holztischchen. «Deswegen habe ich kein Geld», sagt Maggie Tapert. Sie habe ein kleines Vermögen in die Entwicklung des rot-schwarzen «Super-Vibrators» gesteckt, der Schweizer Frauen in ungeahnte Sphären der Lust katapultieren soll. «Und deswegen werde ich die Busse nicht bezahlen, sondern in den Knast gehen.» Was ist geschehen?

«Sexpertin» auf dem Revier

Im Frühling sammelte Maggie Tapert auf dem Paradeplatz Büstenhalter. Mit der Wäsche wollte sie ihr Orgasmobil ausstaffieren. Unerhört, fanden Polizisten in zivil, und brachten die «Sexpertin» aufs Revier. Eine Woche später stand Tapert wieder auf dem Paradeplatz – diesmal mit einer amtlichen Bewilligung von Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP). Nur: Tapert stellte ihr BH-Körbchen am falschen Ort auf. Nicht vor der Credit Suisse hinter der Regenrinne, sondern auf der Traminsel. Für dieses Vergehen hat sie nun Post vom Stadtrichteramt erhalten: Entweder bezahlt sie eine Busse von 854 Franken oder wandert für 5 Tage hinter Gitter. In der Verfügung steht: «Wegen über den Gemeingebrauch hinausgehender Benützung des öffentlichen Grundes zum Sonderzweck des Sammelns von Büstenhaltern.»

Eine erotische Vorstellung

«Ich habe schon ein bisschen Angst vor dem Gefängnis», gesteht Maggie Tapert, «5 Tage sind eine lange Zeit.» Gleichzeitig freut sie sich aber auf die neue Erfahrung. Es sei für sie, die in ihrem Leben gelernt habe, gegen Widerstände anzukämpfen, eine Chance, sich hinzugeben und das anzunehmen, was komme. Das habe durchaus auch etwas Erotisches. Wenn sie darf, wird sie ihren Super-Vibrator mitnehmen.

Absurd findet sie das Ganze dennoch: «Ich hatte das Gefühl, etwas Gutes getan zu haben, und dann kommt Big Daddy und sagt, so, jetzt kriegst du Füditätsch.» Zuerst werden aber noch ein paar Briefe von «Big Daddy» folgen mit der Aufforderung, die Busse doch zu bezahlen. Bleibt Maggie Tapert standhaft, übergibt das Stadtrichteramt den Fall an den Kanton, der seinerseits versuchen wird, die Frau zur Räson zu bringen. Weigert sie sich weiter, bekommt sie eine Vorladung vom Vollzugszentrum Urdorf. Dann müsste Tapert ihre Gefängnisstrafe in Dielsdorf antreten. Weil die Strafe weniger als 7 Tage dauert, kommt eine Halbgefangenschaft nicht infrage.

Laut Stadtrichteramt käme es frühestens im Herbst soweit. Maggie Tapert kann den Sommer über also noch in Freiheit ihren Aktivitäten nachgehen. So will sie im Juli mit ihrem Orgasmobil, mit dem sie Frauen zur Entdeckung ihrer Sexualität anregen will, zum Beispiel nach Venedig an die Biennale tingeln.

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Erstellt: 22.06.2009, 21:31 Uhr

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12 Kommentare

Dino Schön

23.06.2009, 08:18 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Richtig so! Für solche unglaubliche Kapitalverbrechen ab in den Knast! Schliesslich wurden hier hunderte Menschenseelen beim Anblick von BHs aufs Schwerste traumatisiert. Was ist schon ein überfahrenes Kind eines Rasers, der bekommt bedingt oder die abgezockten Milliarden der unfähigen Teppichetagen, die gehen ohnehin straffrei aus. Der Gerechtigkeit wurde einmal mehr Genüge getan! Antworten


Tom Schneider

23.06.2009, 07:14 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Soll sie doch ins Gefängnis gehen! Warum? Damit Vater Staat für sein kleinliches, engstirniges und eigentlich nur peinliches moralisierende Verhalten an den Gefängnisaufenthalt auch noch was draufzahlen muss statt von Tapert Geld einzukassieren, nur weil sie sich für die natürlichste Sache der Welt einsetzt. Antworten



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