Zürich

Sie wollte mehr Miete bezahlen – und blitzte ab

Von Helene Arnet. Aktualisiert am 05.11.2012 74 Kommentare

Eine Mieterin bot der Stadt Zürich an, mehr für ihre günstige Wohnung zu bezahlen, weil sie keine arme Studentin mehr sei. Antwort: «Geht nicht.»

Günstiger Wohnraum bleibt rar: Neue Wohnüberbauung in Zürich.

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Bild: Doris Fanconi

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Vor mehr als dreissig Jahren zog Elisabeth Rieder (Name geändert) mit einer Kollegin in eine kleine Dreizimmerwohnung in Aussersihl. Die Wohnung gehört der Stadt Zürich. Die beiden Frauen waren damals Studentinnen und der Mietzins war gerade so hoch, dass sie ihn bezahlen konnten. Unterdessen hat Elisabeth Rieder eine anständig bezahlte Stelle – und ein schlechtes Gewissen. «Ich finde, ich sollte mehr Miete bezahlen», sagt sie. Sie werde auch gelegentlich von Freunden darauf angesprochen: Das sei asozial, sie nehme einer armen Familie eine günstige Wohnung weg.

Anderseits ist es ihr wohl in ihrem Quartier und in der bescheidenen Wohnung. «Ich bin dort zu Hause.» Die Nachbarschaft ist multikulturell, es ist ruhig und hat Beizen und Einkaufsmöglichkeiten, die ihr entsprechen. Mit dem Tram ist sie schnell an ihrem Arbeitsplatz. «Kurzum, ich möchte dort bleiben. Aber ohne schlechtes Gewissen.» Daher rief sie die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich an und fragte: «Kann ich bitte mehr Miete bezahlen?» Erst blieb die Leitung still. Dann vergewisserte sich der Sachbearbeiter, ob er sie richtig verstanden habe. Dann war es wieder still. Dann fielen Stichworte wie Datenschutz und administrativer Aufwand und schliesslich: Er müsse das mit dem Chef abklären. Er rufe zurück.

Buchhaltung durcheinandergebracht

Elisabeth Rieder bezahlt für die zentral gelegene, aber kleine Dreizimmerwohnung rund 800 Franken Monatszins. Die Marktmiete läge wohl beim Doppelten. Rieder hat sich nicht konkret überlegt, wie viel mehr sie bezahlen möchte. «So drei- oder vierhundert Franken vielleicht», sagt sie nach einigem Zögern.

Der Rückruf kam nicht. Nach drei Wochen erkundigte sich Elisabeth Rieder erneut, beim dritten Anlauf erhielt sie die erstaunliche Antwort: «Nein, das geht nicht.» «Ich war verblüfft», erzählt sie. Und sie fragte nach, weshalb das nicht gehe. Die etwas konfuse Antwort lief auf zwei Punkte hinaus: Erstens wisse man nicht, wo man den Mehrbetrag verbuchen solle. Und zweitens bestünde das Risiko, dass sie später die Wohnung verlasse, wenn sie ihr dann zu teuer sei. Als gut situierte Schweizerin sei sie aber wichtig für die Durchmischung im Quartier. Elisabeth Rieder freut sich: «Ich bin also erwünscht. Das heisst, ich muss kein schlechtes Gewissen mehr haben.» Und doch: Ganz plausibel scheint ihr die Begründung nicht. «Ich will ja bleiben, ich wollte dafür lediglich mehr bezahlen.»

Liegenschaftschef relativiert

Erst auf Nachfrage des TA bei der Stadtzürcher Liegenschaftenverwaltung zeigt sich, dass es unter Umständen doch geht. Direktor Arno Roggo sagt spontan: «Mich freut eine solche Haltung und ich bedaure, dass das erwähnte Angebot der Dame bei uns nicht durchgedrungen ist.» Falls jemand freiwillig einen höheren Betrag bezahlen möchte, gebe es schon Möglichkeiten.

Und wie wird das verbucht? Jetzt wird es tatsächlich knifflig. Ist jemand bereit, dauernd einen höheren Mietzins zu bezahlen, würde man mit ihm einen neuen Mietvertrag abschliessen. Dieser würde dann aber gleichermassen dem Hypozins und den Kosten angepasst wie die tiefere Miete. Will jemand jedoch nur auf Zusehen hin mehr Miete bezahlen, müsste man den Mehrbetrag als Spende interpretieren. «Eine solche würden wir den Erneuerungsreserven der betreffenden Liegenschaft zukommen lassen», so Roggo.

Das Ansinnen von Elisabeth Rieder ist laut dem städtischen Liegenschaftschef ein Einzelfall. Doch wäre es nicht grundsätzlich sinnvoll, die Mieten an das Einkommen zu koppeln? Dabei kommt der Unterschied zwischen Kosten- und Marktmiete ins Spiel, wie Roggo erklärt. Die städtischen Wohnungen haben eine Kostenmiete, die sich nach dem tatsächlichen Aufwand richtet und daher nicht in die Höhe schiesst, wenn der Standort Zürich immer attraktiver wird. Roggo: «Die Stimmberechtigten haben diesen Grundsatz in einer Volksabstimmung vor zwei Jahren bestätigt.»

Gemeinderat diskutiert neue Regeln

Die Wohnungen sollen grundsätzlich Personen mit entsprechendem Einkommen zugutekommen. Doch sieht die heutige Vermietungsverordnung keine Massnahmen vor für den Fall, dass jemand im Lauf der Mietdauer mehr verdient. «Eine solche Regelung wäre auch nicht ganz einfach in die Praxis umzusetzen», gibt Roggo zu bedenken. Auch er erwähnt in diesem Zusammenhang Schwierigkeiten mit der Kontrolle, dem Datenschutz und dem administrativen Aufwand.

In der Stadt Bern wendet man allerdings bei einem Teil der Wohnungen ein Modell an, bei dem ein Anfangsmietzins bestimmt wird, auf dem zunächst ein Nachlass gewährt wird. Dieser fällt weg, wenn das Einkommen eine gewisse Schwelle überschreitet. Roggo: «Der Nachteil dieses Modells ist, dass dadurch schleichend günstige Wohnungen verschwinden können.» Die Grundsatzfrage sei also, ob man das wirklich in Kauf nehmen will. «Man kann sich auch auf den Standpunkt stellen, dass bei höherem Einkommen der Mietvertrag gekündigt werden muss.»Die Frage von Mietzinszuschlag oder Kündigung wird derzeit im Gemeinderat diskutiert, und zwar im Zusammenhang mit dem Statut der neuen Stiftung für bezahlbare und ökologische Wohnungen. Der Stadtrat schlägt Vorgaben zu Wohnungsbelegung und wirtschaftlichen Verhältnissen der Mieter vor. Bei geringfügigen Verletzungen der Vorgaben sollen Zusatzabgaben möglich sein, bei erheblichen aber müsste die Wohnung gekündigt werden. Wobei je nach Umständen Ersatzwohnungen oder Hilfe bei der Wohnungssuche vorgesehen sind. Roggo: «Wir sind gespannt, wie sich der Gemeinderat entscheiden wird.»

Lob für Gerechtigkeitsgefühl

Elisabeth Rieder ist etwas verwirrt: Hat sie nun offene Türen eingerannt – oder in ein Wespennest gestochen? Und wie steht es mit dem Argument der Durchmischung, das sie so erstaunte und auch freute? Wenn die Stadt baue, achte sie zunächst auf einen guten Mix unterschiedlich grosser Wohnungen, erklärt Arno Roggo. «Das allein spricht schon Personen mit unterschiedlich hohem Einkommen an.» Bei der sozialen Durchmischung gehe es aber auch um verschiedene Haushaltsformen, Berufe, Alter oder Nationalitäten.

Elisabeth Rieder kann sich vorstellen, ihr Angebot zu wiederholen, wenn sie bei der Liegenschaftenverwaltung dieses Mal auf offene Ohren stösst. So oder so hat sie das Image der Mieterinnen und Mieter aufgemöbelt. Das sieht man auch beim Zürcher Mieterinnen- und Mieterverband so. «Es ist sehr sympathisch, dass es Mieterinnen mit einem solchen Gerechtigkeitsempfinden gibt», sagt Maggie Haab vom Mieterverband. Dass jemand zu wenig Miete bezahlt, sei aber so selten, dass es nicht wirklich ins Gewicht falle. Haabs Vorschlag: «Die Frau könnte doch einfach den Aufpreis einer gemeinnützigen Organisation spenden. Zum Beispiel dem Rechtshilfefonds des Mieterverbands.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 05.11.2012, 07:20 Uhr

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74 Kommentare

Anton Schneider

05.11.2012, 07:55 Uhr
Melden 220 Empfehlung 67

Hoher Respekt gebührt Frau Rieder, die nach 30 Jahren günstiger Miete nun einen Angleich an die Marktpreise offeriert. Das Beispiel zeigt aber auch den Irrsinn, dieser Planwirtschaft!!!! Wer bestimmt denn diesen idealen Mix? Wer betimmt die Teilnehmer dieses Mix? Die Fakten und Kriterien änden? Dem Staat wird zulasten der Steuerzahler Miete vorenthalten... Ungerechtigkeiten noch und noch... Antworten


Alex Schneider

05.11.2012, 08:14 Uhr
Melden 128 Empfehlung 23

Den Aufpreis spenden ist doch eine gute Idee. Dass die Mieterhöhung in einer städtischen Wohnung nicht ganz so einfach ist, ist nachvollziehbar, auch wenn es auf den ersten Blick komisch tönt. Was macht man denn, falls sie wieder auszieht und wieder jemand Bedürftiges die Wohnung übernimmt? Es hängt eben Bürokratie dran.
Dann mal los, Frau Rieder! Fröhlich gespendet!
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