Zürich

Soll der Ausländerausweis für EU-Bürger abgeschafft werden?

Eine Abschaffung der Ausländerausweise für Arbeitnehmende aus den EU-17-Ländern würde die Ämter administrativ enorm entlasten. Das sagt der Chef des Zürcher Migrationsamtes.

Weniger Ausweise, weniger Arbeit: Der Chef des Zürcher Migrationsamtes würde die Abschaffung der Ausländerausweise begrüssen.

Weniger Ausweise, weniger Arbeit: Der Chef des Zürcher Migrationsamtes würde die Abschaffung der Ausländerausweise begrüssen. (Bild: Keystone)

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Pro Tag erhält das Zürcher Migrationsamt durchschnittlich 1200 Anrufe. Wegen Personalmangels kann das Amt aber nur die Hälfte entgegennehmen. Ein grosser Teil der Anrufe bezieht sich auf pendente Aufenthaltsgesuche, deren Zahl laut Amtschef Adrian Baumann in den letzten zwei Jahren explodiert ist. Der Hauptgrund: Personen aus den EU-17-/Efta-Ländern – also aus allen europäischen Staaten vor der EU-Erweiterung inklusive Malta und Zypern – wird vollständige Freizügigkeit gewährt. Zwischen 2006 und 2008 sind die Aufenthaltsgeschäfte des Migrationsamtes denn auch um rund 50 Prozent von 105'680 auf 153'298 angestiegen, wie die NZZ heute berichtet.

Ein Grossteil der Aufenthaltsgesuche sollte sich jedoch rasch erledigen lassen: Im Unterschied zu Bürgern aus osteuropäischen oder aussereuropäischen Staaten müssen Einreisende aus dem EU-17-Raum nicht mehr ein fremdenpolizeiliches Verfahren durchlaufen. Für eine Aufenthaltsbewilligung genügt eine Anstellungsbestätigung durch den Arbeitgeber.

33 zusätzliche Stellen bewilligt

Nach wie vor Abklärungen braucht es jedoch bei den anderen Zulassungsverfahren wie Familiennachzug oder erwerbslosen Aufenthalten – gerade bei Familiennachzug oft sehr umfangreiche. Wie Baumann gegenüber der NZZ festhält, beharre das Migrationsamt in diesen Fällen auf Vollständigkeit der Unterlagen, gleich wie bei den neuen EU-Staaten und den Drittstaaten. Dadurch könnten manche Geschäfte nicht wie im problemlosen Fall innerhalb von zwei bis drei Wochen erledigt werden, sondern erforderten deutlich mehr Zeit.

33 zusätzliche Stellen hat der Regierungsrat im Sommer bewilligt. In einem halben Jahr werden 18 neue Mitarbeitende das Team von insgesamt 140 Angestellten verstärken können. Trotzdem plädiert Amtschef Baumann für weitere Entlastungsmassnahmen: Im Hinblick auf die definitive Aufhebung der Kontingente im Sommer 2014 müsse die Frage nach der Abschaffung des Ausländerausweises geprüft werden. Ein solcher Schritt würde die Migrationsämter administrativ stark entlasten.

Es läuft bereits eine Umfrage des Bundes

Das Bundesamt für Migration hat den kantonalen Migrationsämtern vor kurzem entsprechende Ideen unterbreitet. Wie Michael Glauser, Pressesprecher des Bundesamtes gegenüber der NZZ bestätigt, sei ein Konsultativverfahren eingeleitet worden. Bis Ende Jahr laufe die Vernehmlassung zur Ausländerausweis-Pflicht. Baumann, der die Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden präsidiert, erwartet stark auseinandergehende Meinungen. Im Hinblick auf das Jahr 2014 müsse diese politisch brisante Frage nun breit diskutiert werden. (sir)

Erstellt: 26.10.2009, 10:46 Uhr

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21 Kommentare

Victor Ahrens

05.11.2009, 16:53 Uhr
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2/2 Seid mal selber Ausländer in Deutschland,macht das alles mal mit, dann wüsstet ihr, dass es hier um einiges besser bestellt ist. Sogar mir persönlich bekannte Botschaftsangestellt von Spanien und Italien machen so einiges in D mit. . In D nehmen sich sogar Gemeinden im gleichen Bundesland das Recht raus, über eine bestehende Aufenthaltsgenemigung anders bei Umzug und Erneuerung zu entscheiden. Antworten


Victor Ahrens

05.11.2009, 16:46 Uhr
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1/2 Es ist schon erschreckend, was von meinen Landsleuten so alles gefordert wird, aber darin sind sie ja Weltmeister. Und gratis muss es ja auch sein. Wir befinden uns alle immer noch in einem Nicht-EU-Staat. Überall auf der Welt gibt es sowas wie einen Ausländerausweis und der kostet Geld. Mit dem Ausländerausweis könne man sich nicht legitimieren, das geht sogar mit dem Führerschein. Antworten


Paul Thürig

27.10.2009, 11:19 Uhr
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Es ist verständlich,dass sich einige Leute "stark" für die Beibehaltunmg des Ausländerausweises machen,denn schliesslich kämpfen diese für den Erhalt ihres Jobs...Aber die Stunde für die Abschaffung dieses überflüssigen schon längst überholten Ausweises für EU-BürgerInnen naht! Antworten


Sibylle Weiss

26.10.2009, 21:53 Uhr
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Ausweise haben auch eine gewisse Personenschutzfunktion.Dies fängt schon bei der Bank an!Wenn ich z.B. in eine anderer Bankfiliale am Schalter Einzahlungen machen od.Geld holen will,wo man mich nicht kennt,lautet die erste Frage "können sie sich ausweisen,od.haben sie einen Ausweis dabei?"Sonst könnte jeder kommen u.in meinem Namen Geld holen od.sonst was!Weiss nicht,warum dies so schlimm ist?? Antworten


Peter Müller

26.10.2009, 16:11 Uhr
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@ Stefan Jost: da haben Sie den Artikel nicht gelesen/verstanden, denn genau darum geht es hier nämlich. Für EU-17 gilt absolute Freizügigkeit, diese müssen kein fremdenpolizeiliches Verfahren durchlaufen. Bei Vorliegen eines Arbeitsvertrages kann der Antrag gar nicht abgelehnt werden. Eine simple Anmeldung und Registrierung bei der Einwohnerkontrolle würde reichen. Antworten


Niek Bergboer

26.10.2009, 15:48 Uhr
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Mich hat überrascht dass sogar problemlose Fälle zwei oder drei Wochen dauern sollten; Als ich (Holländer) mich am zweiten Tag in der Schweiz beim Amt meldete, hatte ich erwartet, gleich eine Karte mitzubekommen. Damals dauerte es drei Monaten (Sommer 2007), aber auch drei Wochen verstehe ich nicht. Mit den modernen Techniken sollte das doch eher 3 Sekunden sein. Antworten


Pascal Fröhlich

26.10.2009, 15:14 Uhr
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So hört jetzt auf mit diesem Kinderkrams. Stellen wir eine Ausländerkarte aus, ähnlich wie die Schweizer ID mit einem Chipzusatz. Dort können sich diejenigen die eine jährliche Bewilligung brauchen die nötigen Daten wieder auf den Chip laden welchen die Polizei und Ämter auslesen können, oder etwas à la Vignette. Es gäbe einfachere Möglichkeiten wenn man nur wollte! Antworten


Stefan Jost

26.10.2009, 14:02 Uhr
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@Peter Müller: Auch für die EU-17 stimmt sicher nicht wie sie sagen: es "herrscht absolute Personenfreizügigkeit". Sobald sich jemand länger als 90 Tage hier aufhalten will, ob Student, Arbeitnehmer, Rentner, Dienstleistungserbringer, muss er/sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Kann detailliert nachgelesen werden bei "admin.ch" Stichwort "EU-17" "Aufenthaltsbewilligungen". Antworten


Hugo Ferrari

26.10.2009, 14:02 Uhr
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Wer glaubt, dass es weniger Beamte braucht, wenn es weniger zu tun gibt, der irrt sich gewaltig. Der Kantonale Teil dieses Apparts ist nur ein Teil von einem ganzen Kuchen. Ein anderer Teil befindet sich beim Bundesamt für Migration. Sogar die Polizei würde ein Teil ihrer Arbeit verlieren. Stellt den Beamten das Internet ab, vor langweile werden sie dann vieleicht mit einer Arbeit beginnen. Antworten


Anton zagar

26.10.2009, 13:09 Uhr
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Vor allem müsste man den Ausländerausweis kostenlos ausstellen. Jedes Jahr 100 Franken bezahlen zu müssen, ist eine Schikane für alle ausländischen Steuerzahler. Wenn man bedenkt, dass die Ausweise erst nach Monaten eintreffen und kaum mehr ein halbes Jahr noch gültig sind, erscheint diese Gebühr umso mehr als reine Abzockerei. Antworten


Laurens van Rooijen

26.10.2009, 13:04 Uhr
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@ P. Vogt: Als vor 35 Jahren in der Schweiz geborener Ausländer kann ich versichern: Dieses sperrige Dokument trage ich so gut wie nie auf mir. Aus Auslandsreisen ists immer dabei, sonst bleibts in der Wohnung. "Ausländer haben sich gefälligst auszuweisen" - wenn ich so was lese, kann ich mir nur an den Kopf greifen. Macht den Ausweis kleiner, dann nehm ich ihn überall hin mit. Sonst nicht. Antworten


Christoph Benz

26.10.2009, 12:57 Uhr
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Bin seit 41 Jahren in der Schweiz und habe den Ausländerausweis trotz ungezählter Grenzübertritte (nähe einer Grenze gewohnt) weder dort noch sonst irgendwo jemals vorzeigen müssen (ausser natürlich bei amtlichen Kontakten). Ja, die Gemeinde hat sogar jahrelang das Orignal aufbewahrt und nur (ohne Büchlein) die Kopie (für die Gemeinde) ausgehändigt. Trug und trage ihn auch nie auf mir. Weg damit! Antworten


Peter Müller

26.10.2009, 12:50 Uhr
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@ Stefan Jost: Es geht um die Ausländer aus dem EU-17 Raum. Da die CH mittlerweile zum Schengenraum gehört herrscht absolute Personenfreizügigkeit. Auf den Ausländerausweise für diese Gruppe könnte man also getrost verzichten. Mich nervt dieser hässliche graue Riesenausweis sowieso, weil er in keine normale Brieftasche hineinpasst. Also entweder eine Scheckkarte einführen oder für EU-17 abschaffen Antworten


franz Münte

26.10.2009, 12:47 Uhr
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wenn die arbeit erleichtert und kostenreduziert und alles in allem keinen mehrwert bringt, warum sollte man sich das nicht ersparen? als ob jeder ausländer seinen fremdenausweis dabei hätte... die realität sieht anders aus. in ein zwei drei jahren werden wir eh den beitritt zur eu diskutierenn und dann kommen wieder andere regeln und formulare... Antworten


Peter Vogt

26.10.2009, 12:31 Uhr
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Ausländer sollen sich gefälligst mit einem Ausländerausweis ausweisen. Das erleichtert vor allem die Arbeit der Polizei. Die Migrationsämter scheinen so oder so seit längerer Zeit überfordert zu sein. Telefonisch erreichbar täglich knapp 4 Stunden und das bei einer Arbeitszeit von 8.35. Zudem varieren die Meinungen von Kanton zu Kanton. Die Ausländerpolitik in der Schweiz ist ehh zum heulen :-(( Antworten


Stefan Jost

26.10.2009, 11:59 Uhr
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@Paul Thürig: Der Ausländerausweis gibt Auskunft über den ausländerrechtlichen Status in der Schweiz: Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) , Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis C). Wie bitte soll ein Ausländer bei einer Personenkontrolle nur mit Pass/ID alleine belegen können, dass er sich mehr als 3 Monat in der Schweiz aufhalten darf? Antworten


Stefan Jost

26.10.2009, 11:49 Uhr
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@Claudia Mueller: Danke für die Belehrung, ich zitiere Sie: "Habe nie begriffen, wozu der gut sein soll". Obwohl Sie es nicht begriffen haben, wollen Sie wissen, dass ich es nicht begriffen hätte. DANKE! Antworten


Hans Meiser

26.10.2009, 11:44 Uhr
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Bevor sich Herr Baumann über (Arbeits)- Entlastungen auslässt, soll er (und sein politisch Vorgesetzter) die x-te Reorganisation über die Bühne bringen. Oder anders gesagt, endlich Ordnung in den Laden bringen. Die Negativschlagzeilen der letzten Jahre ...es ist immer alles noch gleich (schlecht). Und wenn er dazu nicht fähig ist, dann ist er der falsche Mann am falschem Platz. Antworten


Claudia Mueller

26.10.2009, 11:28 Uhr
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Mit dem Ausländer-Ausweis kann man sich in der Schweiz gar nicht legitimieren ohne den dazugehörigen, gültigen heimischen Pass.Ist auch kein gültiges Grenzübertrittsdokument.Habe nie begriffen, wozu der gut sein soll; ausser, dass die Ausstellung jeweils knapp 100 CHF kostet.@Herr Jost: sie haben offensichtlich überhaupt keine Ahnung, um was es hier geht. Die Anwesenheit wird ja weiterhin erfasst. Antworten


Paul Thürig

26.10.2009, 11:16 Uhr
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Auf diesen alten "Zopf" könnte durchaus verzichtet werden! Ein gültiger Pass oder ID genügt heute durchaus. Antworten


Stefan Jost

26.10.2009, 10:56 Uhr
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Im Rahmen des Osthilfegesetzes hat die Schweiz die EU-Osterweiterung mit 1300 Millionen CHF mitfinanziert. Da wird es wohl auch noch möglich sein ein paar Millionen CHF zusätzlich bei den Migrations-Ämtern zu investieren, damit die Personenfreizügigkeit mit der EU einigermassen geordnet abläuft. Antworten



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