Soll der Ausländerausweis für EU-Bürger abgeschafft werden?
Aktualisiert am 26.10.2009 21 Kommentare
Weniger Ausweise, weniger Arbeit: Der Chef des Zürcher Migrationsamtes würde die Abschaffung der Ausländerausweise begrüssen. (Bild: Keystone)
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Pro Tag erhält das Zürcher Migrationsamt durchschnittlich 1200 Anrufe. Wegen Personalmangels kann das Amt aber nur die Hälfte entgegennehmen. Ein grosser Teil der Anrufe bezieht sich auf pendente Aufenthaltsgesuche, deren Zahl laut Amtschef Adrian Baumann in den letzten zwei Jahren explodiert ist. Der Hauptgrund: Personen aus den EU-17-/Efta-Ländern – also aus allen europäischen Staaten vor der EU-Erweiterung inklusive Malta und Zypern – wird vollständige Freizügigkeit gewährt. Zwischen 2006 und 2008 sind die Aufenthaltsgeschäfte des Migrationsamtes denn auch um rund 50 Prozent von 105'680 auf 153'298 angestiegen, wie die NZZ heute berichtet.
Ein Grossteil der Aufenthaltsgesuche sollte sich jedoch rasch erledigen lassen: Im Unterschied zu Bürgern aus osteuropäischen oder aussereuropäischen Staaten müssen Einreisende aus dem EU-17-Raum nicht mehr ein fremdenpolizeiliches Verfahren durchlaufen. Für eine Aufenthaltsbewilligung genügt eine Anstellungsbestätigung durch den Arbeitgeber.
33 zusätzliche Stellen bewilligt
Nach wie vor Abklärungen braucht es jedoch bei den anderen Zulassungsverfahren wie Familiennachzug oder erwerbslosen Aufenthalten – gerade bei Familiennachzug oft sehr umfangreiche. Wie Baumann gegenüber der NZZ festhält, beharre das Migrationsamt in diesen Fällen auf Vollständigkeit der Unterlagen, gleich wie bei den neuen EU-Staaten und den Drittstaaten. Dadurch könnten manche Geschäfte nicht wie im problemlosen Fall innerhalb von zwei bis drei Wochen erledigt werden, sondern erforderten deutlich mehr Zeit.
33 zusätzliche Stellen hat der Regierungsrat im Sommer bewilligt. In einem halben Jahr werden 18 neue Mitarbeitende das Team von insgesamt 140 Angestellten verstärken können. Trotzdem plädiert Amtschef Baumann für weitere Entlastungsmassnahmen: Im Hinblick auf die definitive Aufhebung der Kontingente im Sommer 2014 müsse die Frage nach der Abschaffung des Ausländerausweises geprüft werden. Ein solcher Schritt würde die Migrationsämter administrativ stark entlasten.
Es läuft bereits eine Umfrage des Bundes
Das Bundesamt für Migration hat den kantonalen Migrationsämtern vor kurzem entsprechende Ideen unterbreitet. Wie Michael Glauser, Pressesprecher des Bundesamtes gegenüber der NZZ bestätigt, sei ein Konsultativverfahren eingeleitet worden. Bis Ende Jahr laufe die Vernehmlassung zur Ausländerausweis-Pflicht. Baumann, der die Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden präsidiert, erwartet stark auseinandergehende Meinungen. Im Hinblick auf das Jahr 2014 müsse diese politisch brisante Frage nun breit diskutiert werden. (sir)
Erstellt: 26.10.2009, 10:46 Uhr
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21 Kommentare
@Peter Müller: Auch für die EU-17 stimmt sicher nicht wie sie sagen: es "herrscht absolute Personenfreizügigkeit". Sobald sich jemand länger als 90 Tage hier aufhalten will, ob Student, Arbeitnehmer, Rentner, Dienstleistungserbringer, muss er/sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Kann detailliert nachgelesen werden bei "admin.ch" Stichwort "EU-17" "Aufenthaltsbewilligungen". Antworten
@ P. Vogt: Als vor 35 Jahren in der Schweiz geborener Ausländer kann ich versichern: Dieses sperrige Dokument trage ich so gut wie nie auf mir. Aus Auslandsreisen ists immer dabei, sonst bleibts in der Wohnung. "Ausländer haben sich gefälligst auszuweisen" - wenn ich so was lese, kann ich mir nur an den Kopf greifen. Macht den Ausweis kleiner, dann nehm ich ihn überall hin mit. Sonst nicht. Antworten


































