Zürich
Strassenprostitution nur noch an drei Orten
Von Jvo Cukas. Aktualisiert am 26.11.2012 28 Kommentare
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«Wir geben nur Bewilligungen an Menschen, die handlungsfähig sind – also über 18 Jahre»: Stadträte Daniel Leupi (Grüne, l.) und Martin Waser (SP, r.).
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Die Stadt Zürich will die Prostitution, ob in Salons oder auf der Strasse, mit mehreren Massnahmen neu regeln. Die Stadträte Martin Waser und Daniel Leupi stellen diese heute Montag der Öffentlichkeit vor. «So, wie es derzeit läuft, ist die Situation für die Bevölkerung inakzeptabel. Ein Verbot der Prostitution ist allerdings keine Option», erklärt Sozialvorsteher Waser heute vor den Medien.
Deshalb soll sich nun einiges ändern: Im kommenden Mai will die Stadt mit dem Bau des neuen Strichplatzes in Altstetten beginnen. Dessen Eröffnung ist auf den August 2013 angesetzt. Sobald er seine Tore öffnet, werden der Strassenstrich am Sihlquai und weitere Strichzonen aufgehoben. Erlaubt ist die Prostitution dann nur noch in der Brunau, im Niederdorf und auf dem Strichplatz. Diesen darf man übrigens nicht zu Fuss betreten, sondern einzig im Auto.
Die Stadt will hier auch eng mit den betroffenen Nachbarn zusammenarbeiten. So sollen die Anrainer und Quartiervertreter in einer Begleitgruppe ihre Anliegen einbringen, welche den Betrieb des Strichplatzes betreffen. Die Stadt arbeitet ein Sicherheitsdispositiv für betroffene Liegenschaften aus, ebenfalls in direkter Zusammenarbeit mit den Bewohnern. Auch wird die Stadtpolizei rund um den Strichplatz vermehrt Kontrollen durchführen. Ebenfalls will man alles unternehmen, dass sich die Strassenprostitution nicht ins Langstrassenquartier verschiebt.
Sexarbeit ab 18
Zudem treten auf den 1. Januar verschiedene zusätzliche Bestimmungen der Prostitutionsgewerbeverordnung in Kraft. So dürfen in der Stadt Zürich nur noch Dirnen anschaffen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Regelung gilt alleine für die Stadt. Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz erlauben bereits 16-Jährigen, sich als Sexarbeiterinnen anzubieten.
Ab Januar sind die Strassenprostitution wie auch die Salons bewilligungspflichtig. Etablissements müssen unter anderem eine gültige Baubewilligung vorweisen und verpflichten sich neben weiteren Vorlagen zu fairen Arbeitsbedingungen für die Prostituierten, fairen Preisen und Mindeststandards für die Gewaltprävention.
Die Strassenprostituierten bekommen nur dann eine Bewilligung, wenn sie beispielsweise eine Erwerbsberechtigung in der Schweiz haben, bei einer Krankenversicherung angemeldet sind und sich an den Strichzonenplan halten. Zudem müssen sie zu obligatorischen Beratungsgesprächen bei der Frauenorganisation Flora Dora erscheinen.
Die Strassenprostituierten können zudem nur dann anschaffen, wenn sie für fünf Franken an speziellen Automaten ein Ticket lösen, welches sie zur Ausübung der Prostitution zwischen 19 Uhr und 5 Uhr am folgenden Morgen berechtigt. «Prostituierte bezahlen 40 Franken für die Bewilligung und danach fünf Franken pro Tag. Salons zahlen je nach Grösse zwischen 300 Franken und 900 Franken für die Bewilligung», erklärt Polizeivorsteher Leupi.
Freier ausserhalb der Strichzonen werden gebüsst
Ein Teil der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) ist bereits seit 1. Juli 2012 in Kraft. Die Verordnung soll die Wohnbevölkerung der Stadt vor negativen Auswirkungen des Prostitutionsgewerbes und die Prostituierten selbst vor Ausbeutung und Gewalt schützen. Seit diesem Zeitpunkt können Freier gebüsst werden, die ausserhalb der zugelassenen Strichzonen Dienstleistungen von Strassenprostituierten in Anspruch nehmen. Mit 450 Franken schlägt dabei eine Busse inklusive Gebühren zu Buche. Bisher sei es bereits zu 15 Verzeigungen beim Stadtrichteramt gekommen. Die Tendenz sei steigend. Die meisten würden das Langstrassenquartier betreffen.
Anfang Juli wurde auch eine beratende Fachkommission bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der städtischen und kantonalen Behörden, der Fachorganisationen, der Salonbetreibenden und der Quartiere eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, gemeinsam mit den zuständigen Behörden die Ziele der PGVO umzusetzen.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 26.11.2012, 11:08 Uhr
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28 Kommentare
Erstaunlich; eine Stadt, die alles erdenkliche tut um den motorisierten Individualverkehr zu piesacken, schreibt nun vor, dass ein Strichplatz explizit nur mit dem Auto benutz werden kann? Wenn nur jedes Gewerbe in Zürich auf diese Art gefördert würde -leider ist das Regenteil Normalfall! Antworten
Ich finde die Strassenprostitution sollte nur an Orten erlaubt sein, wo Wohnhaeuser und Hotels mindestens 200 m Abstand haben. Dies ist beim Strichplatz in Altstetten und in der Brunau der Fall, nicht aber im Niederdorf. Als dritten Standplatz waere deshalb zum Beispiel Tiefenbrunnen (wie gehabt) viel besser. Unverstaendlich, dass die Stadt Strassenprostitution im Wohnquartier zulaesst! Antworten
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