Strassenstrich am Sihlquai und im Dörfli verschwindet
Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 31.08.2010 13 Kommentare
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«Kanton stärker engagieren»
Dass die CVP sich für die Problematik des Sexgewerbes mit zwei Vorstössen und einer Fraktionserklärung besonders engagiert, ist kein Zufall. Staatsanwältin Silvia Steiner, die im jüngsten Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich gegen vier Roma-Zuhälter aus Ungarn langjährige Freiheitsstrafen wegen Menschenhandels, Förderung der Prostitution und Gewaltdelikten verlangt hatte, sitzt für die Stadtkreise 11 und 12 als CVP-Vertreterin im Kantonsrat. In einer Motion verlangt die Partei, dass Frauen, die in einem Sex-Etablissement arbeiten, arbeitsrechtlich besser geschützt werden. Zudem fordert die Partei in einem Postulat die kritische Überprüfung der Rahmenbedingungen für den Strassenstrich. Der Kanton soll sich stärker engagieren. Nicht um die Prostitution abzuschaffen, sondern um die Frauen besser vor Menschenhändlern und vor Misshandlungen zu schützen, wie der Wädenswiler Kantonsrat und Fraktionschef Philipp Kutter gestern in einer Fraktionserklärung sagte.
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In der Stadt Zürich leiden neben dem Langstrassenquartier vor allem der Sihlquai und das Niederdorf unter dem Strassenstrich. Im Gegensatz zur Langstrasse, wo der Strassenstrich verboten ist, ist das Anschaffen an den anderen beiden Standorten erlaubt. Am Sihlquai arbeiten vor allem Prostituierte aus Ungarn, im Niederdorf zwischen Central und Hirschenplatz sind es Frauen aus Bulgarien, und an der Zähringerstrasse sind es Stricher aus Rumänien.
Sowohl am Sihlquai als auch im Niederdorf haben sich Anwohner, Gewerbe und Hausbesitzer vehement gegen die Immissionen dieser Form der Prostitution gewehrt. Laut Informationen, die dem «Tages-Anzeiger» vorliegen, ist es beschlossene Sache, dass der Strassenstrich am Sihlquai und im Niederdorf aus dem städtischen «Strichplan» gelöscht wird. Das heisst, in Zukunft darf dort auf der Strasse nicht mehr angeschafft werden. Die entsprechenden Vorarbeiten zum «Projekt Rotlicht», das Massnahmen gegen das überbordende Sexbusiness vorsieht, sollen Ende Jahr abgeschlossen sein.
Die Lehren vom Platzspitz
Rolf Vieli, Projektleiter «Langstrasse Plus», will zum Inhalt des «Projekts Rotlicht» und zu einer allfälligen Verkleinerung des Strassenstrichs keine Angaben machen. Er erklärt aber deutlich: «Die Lebensqualität der Quartierbevölkerung in diesen beiden Gebieten ist durch den Strassenstrich stark eingeschränkt.» Eine Verlegung des Strichs an einen anderen Ort könne aber erst erfolgen, wenn ein neuer Standort und die dazu notwendige Infrastruktur für das horizontale Gewerbe vorhanden sind. «Wir prüfen verschiedene Standorte.»
Die Stadt hat aus den Erfahrungen mit dem Platzspitz in den Neunzigerjahren gelernt. Damals wurde die Drogenszene quasi über Nacht geschlossen – mit dem Ergebnis, dass sie sich am Letten niederliess.
Der neue grüne Polizeivorsteher Daniel Leupi hatte in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» betont, dass die Prostitution quartierverträglich sein müsse. Zudem sollten die Frauen unter menschenwürdigen und guten hygienischen Verhältnissen arbeiten. Ein allgemeines Verbot des Strassenstrichs lehnte Leupi ab. Dies würde auch einem Bundesgerichtsurteil widersprechen: Eine Stadt von der Grösse Zürichs muss einen Strassenstrich zulassen.
Nur mit Businessplan
Die CVP verlangte gestern in einer Fraktionserklärung im Kantonsrat unter dem Titel «Eine offenen Szene hat uns gerade noch gefehlt», dass der Kanton seine Laissez-faire-Haltung ablegen und sich stärker engagieren soll: «Früher wurden am Sihlquai Drogen verkauft, heute ist es Sex», heisst es in der Erklärung (siehe Artikel links).
Der Kanton Bern hat schon vor rund einem Jahr die Bewilligungspraxis für osteuropäische Frauen, die als selbstständige Masseusen und Prostituierte arbeiten wollen, verschärft. Die Frauen müssen einen Nachweis erbringen, dass sie auf eigene Rechnung arbeiten.
Florian Düblin, der Leiter des Migrationsdienstes des Kantons Bern, sagt, damit hätten die Berner Behörden gute Erfahrungen gemacht. Die Frauen müssen laut Düblin «einen Businessplan» vorlegen, der dann vom Migrationsdienst geprüft wird. Zudem müssen die Frauen AHV- und Krankenkassenausweis, Mietvertrag, Werbematerial und die Anmeldung bei der Steuerverwaltung vorweisen. «In den einstündigen Gesprächen mit den Frauen finden wir in den meisten Fällen heraus, ob sie wirklich selbstständig arbeiten», sagt er. Beispielsweise müssen die Frauen der deutschen Sprache genügend mächtig sein, um den Freiern die Spielregeln zu erklären. Sie müssen genügend Geld haben, um hier zu leben, und wissen, wo und wie sie arbeiten wollen. Überzeugt der vorgelegte Businessplan die Behörden nicht, erhalten die Frauen keine Arbeitsbewilligung. Mit dieser Praxisänderung würde man lediglich die Weisung des Bundes und die Rechtsprechung des Bundesgerichtes umsetzen.
Amtschef Düblin sagt, der Migrationsdienst wolle damit weniger die Menge der Gesuche einschränken, sondern vor allem die Frauen vor Zuhältern und Menschenhändlern schützen. Dies betreffe nicht nur Frauen auf dem Strassenstrich, sondern auch solche, die als «scheinselbstständige» Prostituierte in Salons und Sexclubs arbeiten. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 30.08.2010, 23:01 Uhr
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13 Kommentare
Etwas Mühe habe ich da mit dem Bundesgerichtsurteil "eine Stadt wie Zürich müsse einen Strassenstrich haben". Da gibt es derart viele Regeln und Vorschriften die dem wiedersprechen, dass ich kaum von einem juristisch motivierten Richterspruch ausgehe. Schön zu hören, das mit dem Sihlquai, ich such mir trotzdem eine andere Bleibe. Antworten



































