Zürich
Strassenstrich lässt sich teilweise verbieten
Von Benno Gasser. Aktualisiert am 27.01.2012 13 Kommentare
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- Strassenstrich im Niederdorf: Bewohner setzen Security ein
- Für 60 Franken auf den Strich
- Geld gegen Sex
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Anwohner und Gewerbetreibende am Sihlquai und im Niederdorf leiden unter den Folgen des Sexgewerbes. Mit einer Prostitutionsgewerbeverordnung, die der Gemeinderat am Mittwoch verabschiedet hat, soll das horizontale Gewerbe besser kontrolliert werden. Doch der EVP reicht das nicht. Sie hätte am liebsten ein Strichverbot durchgesetzt.
Die SP signalisierte zwar Sympathie für ein solches, der Vorstoss blieb trotzdem chancenlos. Die Stadt könne gar nicht anders, als einen Strassenstrich zu tolerieren, sagte Polizeivorsteher Daniel Leupi (Grüne) und verwies auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1975. Damals erstritt sich eine Genfer Prostituierte vor dem höchsten Gericht das Recht, ihren Körper auf öffentlichem Grund anzubieten. Das Urteil habe heute noch seine Gültigkeit, sagte Daniel Leupi.
Prostitution stark einschränken
Diese Aussage darf bezweifelt werden, da das Bundesgericht eigene Urteile ändert oder sogar umstösst. Dass das Bundesgericht als letzte Instanz ein Strichverbot zumindest teilweise gutheissen würde, ist laut des Zürcher Rechtsprofessors Felix Uhlmann realistisch. «Ein solches Verfahren hat vor Bundesgericht durchaus Chancen.» Er glaubt zwar nicht, dass sich der Strassenstrich komplett verbieten lässt. Eine starke Einschränkung sei aber möglich.
Wichtig ist laut Uhlmann eine gute Begründung: «Das Bundesgericht wägt ab zwischen der Wirtschaftsfreiheit und den negativen Auswirkungen des Sexgewerbes.» In der Stadt Zürich könnte das höchste Gericht deshalb durchaus mehr Restriktionen zulassen, sagt Uhlmann. Allerdings hat dieses letztes Jahr eine strenge Genfer Regelung im Bereich der Salonprostitution aufgehoben.
Ähnlich wie Uhlmann argumentiert der Zürcher Rechtsprofessor Alain Griffel. «Wenn die Missstände an einem Ort oder Strassenzug überwiegen, kann man den Strich verbieten lassen.»
60 Franken als Strichgebühr
Der Stadtrat vertritt zwar den Standpunkt, den Strich nicht völlig verbieten zu können. Er hat aber die Kompetenz, ihn zu begrenzen. Heftig umstritten ist der Strassenstrich im Niederdorf, besonders an der Zähringerstrasse. Anwohner und Hoteliers fordern eine Aufhebung. Eine solche könnte der Stadtrat aussprechen, wenn die Prostitutionsgewerbeverordnung in Kraft ist. Diese sieht zudem vor, dass die Prostituierten monatlich 60 Franken für das Stehen am Strassenrand bezahlen müssen.
Angehörige der IG Zähringerstrasse haben von einer Delegation des Polizeidepartements am Mittwoch erstmals den frühstmöglichen Termin für eine Aufhebung erfahren: den 1. Juli 2012. Ob der Stadtrat das Niederdorf tatsächlich zur strichfreien Zone erklärt, konnte die Delegation nicht mitteilen.
Um die Zähringerstrasse zu beruhigen, hat der Stadtrat im letzten April bereits ein Nachtfahrverbot erlassen. Seither habe sich die Situation verbessert, schreibt die Stadtregierung in einer gestern veröffentlichten Antwort auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Gemeinderäte Marc Bourgeois und Michael Schmid. Zuvor sorgten vor allem Schaulustige in ihren Autos für eine grosse Lärmbelastung. Die Polizei kontrolliert regelmässig, ob das Verbot eingehalten wird. Eine Schranke wie am Predigerplatz zu errichten, hält der Stadtrat für verkehrstechnisch heikel und gemessen am Nutzen auch für zu teuer.
Angst vor Verlagerung
Die IG Zähringerstrasse befürchtet, dass sich der Sihlquai-Strich in die Zähringerstrasse verlagert – besonders nach der geplanten Schliessung des Sihlquais. «Bisher konnte keine Verlagerung festgestellt werden», schreibt der Stadtrat in der Antwort. Weil es sich beim Sihlquai um einen Autostrich handelt, sieht er auch keine direkte Gefahr. Dank der Nacht- und Fahrverbotszonen könne sich der Autostrich nicht ohne weiteres ins Niederdorf verlagern, wo die Freier vor allem Fussgänger seien. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 27.01.2012, 10:48 Uhr
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13 Kommentare
Es stellt sich doch im Grunde gar nicht die Frage "Sexboxen ja/nein" sondern generell "Prostitution ja/nein".
Weshalb muss überhaupt darüber diskutiert werden? Der Mensch ist zur Monogamie bestimmt. Nur weil das überall auf der Welt als "normal" angesehen wird und zur Rechtfertigung dieses Verhaltens, wie unhaltbar behauptet wird, das älteste Gewerbe sei, ist dies noch lange kein Freipass.
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Man kann den Strassenstrich schon verbieten. Das war zB im viktorianischen England so. Das Verbot nützte NIE was, es verschlechterte bloss die Bedingungen, unter denen die Prostituierten arbeiten mussten.
In den USA ist Strassenprostitution vielerorts verboten. Dennoch floriert Prostitution nirgends so wie in den USA. Ich vermute, es hat etwas mit der verkrampften Sexualmoral in den USA zu tun.
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Es ist immer wieder dasselbe man will mitten in der City wohnen und wenn die süsse Stadtwohnung bezogen ist stört plötzlich der Verkehrslärn, die Nutten, die Clubs mit der Lauten Musik usw.
Wer seine Ruhe haben will soll aufs Land ziehen da ist es ruhig und die Miete auch noch viel günstiger!
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Geht es uns wirklich so gut, dass wir keine anderen Probleme haben als die ach so unerträglichen Emissionen einiger Prostituierten an der Zähringerstrasse? Wer Dorfidylle will soll aufs Land ziehen. Ich bin bewusst in die Stadt gezogen weil ich in einem urbanen Raum leben möchte mit all den negativen und positiven Konsequenzen. Das Leben ist kein Wunschkonzert. Antworten
Geht es nicht darum, dass die Freiheit der Einen die Einschränkung der Anderen sind?
Ev. sind die Anderen zuerst dort gewesen und die einen danach sich breit gemacht haben und dabei es vergessen haben, dass man auch in einem Wohngebiet ist? Den Umzug ins Umland ist auch nicht die Lösung.
Reden wir mal über das Thema Zuhälterei; Die gewerbemässige Ausnützung Prostituierter, so wie Menschenhandel war ein Offizialdelikt. Irgendwann im Zuge einer Starfrechtsreform ist dieser Paragraf fallen gelassen worden. Alle haben dazu genickt, kein Wort wurde darüber verschwendet. Und die jüngere Generation ist sich nicht einmal mehr bewusst, dass Zuhälterei kriminell sein könnte!
Können Sie mir erklären, was kriminell sein soll, wenn ein Mann mit einer (mündigen) Frau einen Deal für sexuelle Dienstleistung eingeht? Der Staat soll kriminelle Machenschaften in diesem Bereich verfolgen (Zwang, Zuhälterei), klar. Der Rest ist Privatsache der Beteiligten, geht weder den Staat noch irgendwelche Füdlibürger was an. Illusorisch, zu glauben der Staat könne Prositution unterbinden.
Ein Verbot der Prostitution führt nur dazu, dass die Teilnehmenden in kriminalisiert werden und die Polizei zusätzlich noch "Sittenverbrechen" nachrennen darf. Das führt zu höheren Kosten, ohne dass dadurch die Prostitution verhindert würde, gleichzeitig wird eine gesundheitliche Überwachung und Betreuung der Dirnen verunmöglicht. Geholfen ist nur dem organisierten Verbrechen. Bravo. Antworten
Die Leute wollen ja gar kein generelles Verbot. Nur ein Verbot in Wohn- und Hotelzonen wie der Zähringerstrasse. An wenigen Stellen etwas ab (mind. 50 m Distanz) von Wohn- und Hotelzonen kann schon eine offizielle Strichzone erlaubt sein: z.B. Sexboxen in Altstetten pimär für Autofahrer, am Sihlquai (aber nicht so viele wie heute) für Auto- und Passanten, Brunau, etc.
Egal wo man den Prostitution Platz machen will, es wird immer zum Debakel der Gesellschaft und der zürcherischen Verwaltung. Man möchte sich immer als Sauberstadt präsentieren, und der Wahrheit der heutigen Gesellschaft nicht gerdae in die Augen schauen. Wo ist der urbane Raum der Freiheit. Antworten
die schaulustigen mit ihren lärmenden autos sind nicht verschwunden, da die polizei am wochenende keine kapazität hat die zähringerstrasse zu kontroliieren! von der stadt wird alles heruntergespielt, die situation hat sich nicht im geringsten verbessert! es stehen nach wie vor bis zu 20 prostituierte! wir leiden sehr unter der situation, familien ziehen weg, gäste und kunden bleiben aus. Antworten
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