Strassenstrich lässt sich teilweise verbieten

Von Benno Gasser. Aktualisiert am 27.01.2012 13 Kommentare

Die EVP möchte den Strich ganz untersagen. Wegen eines Bundesgerichtsurteils sei dies nicht möglich, so der Stadtrat. Doch Juristen widersprechen.

Überwiegen die negativen Auswirkungen des Strassenstrichs im Niederdorf? Ein Strichverbot wäre zumindest teilweise möglich.

Überwiegen die negativen Auswirkungen des Strassenstrichs im Niederdorf? Ein Strichverbot wäre zumindest teilweise möglich.

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Anwohner und Gewerbetreibende am Sihlquai und im Niederdorf leiden unter den Folgen des Sexgewerbes. Mit einer Prostitutionsgewerbeverordnung, die der Gemeinderat am Mittwoch verabschiedet hat, soll das horizontale Gewerbe besser kontrolliert werden. Doch der EVP reicht das nicht. Sie hätte am liebsten ein Strichverbot durchgesetzt.

Die SP signalisierte zwar Sympathie für ein solches, der Vorstoss blieb trotzdem chancenlos. Die Stadt könne gar nicht anders, als einen Strassenstrich zu tolerieren, sagte Polizeivorsteher Daniel Leupi (Grüne) und verwies auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1975. Damals erstritt sich eine Genfer Prostituierte vor dem höchsten Gericht das Recht, ihren Körper auf öffentlichem Grund anzubieten. Das Urteil habe heute noch seine Gültigkeit, sagte Daniel Leupi.

Prostitution stark einschränken

Diese Aussage darf bezweifelt werden, da das Bundesgericht eigene Urteile ändert oder sogar umstösst. Dass das Bundesgericht als letzte Instanz ein Strichverbot zumindest teilweise gutheissen würde, ist laut des Zürcher Rechtsprofessors Felix Uhlmann realistisch. «Ein solches Verfahren hat vor Bundesgericht durchaus Chancen.» Er glaubt zwar nicht, dass sich der Strassenstrich komplett verbieten lässt. Eine starke Einschränkung sei aber möglich.

Wichtig ist laut Uhlmann eine gute Begründung: «Das Bundesgericht wägt ab zwischen der Wirtschaftsfreiheit und den negativen Auswirkungen des Sexgewerbes.» In der Stadt Zürich könnte das höchste Gericht deshalb durchaus mehr Restriktionen zulassen, sagt Uhlmann. Allerdings hat dieses letztes Jahr eine strenge Genfer Regelung im Bereich der Salonprostitution aufgehoben.

Ähnlich wie Uhlmann argumentiert der Zürcher Rechtsprofessor Alain Griffel. «Wenn die Missstände an einem Ort oder Strassenzug überwiegen, kann man den Strich verbieten lassen.»

60 Franken als Strichgebühr

Der Stadtrat vertritt zwar den Standpunkt, den Strich nicht völlig verbieten zu können. Er hat aber die Kompetenz, ihn zu begrenzen. Heftig umstritten ist der Strassenstrich im Niederdorf, besonders an der Zähringerstrasse. Anwohner und Hoteliers fordern eine Aufhebung. Eine solche könnte der Stadtrat aussprechen, wenn die Prostitutionsgewerbeverordnung in Kraft ist. Diese sieht zudem vor, dass die Prostituierten monatlich 60 Franken für das Stehen am Strassenrand bezahlen müssen.

Angehörige der IG Zähringerstrasse haben von einer Delegation des Polizeidepartements am Mittwoch erstmals den frühstmöglichen Termin für eine Aufhebung erfahren: den 1. Juli 2012. Ob der Stadtrat das Niederdorf tatsächlich zur strichfreien Zone erklärt, konnte die Delegation nicht mitteilen.

Um die Zähringerstrasse zu beruhigen, hat der Stadtrat im letzten April bereits ein Nachtfahrverbot erlassen. Seither habe sich die Situation verbessert, schreibt die Stadtregierung in einer gestern veröffentlichten Antwort auf eine schriftliche Anfrage der FDP-Gemeinderäte Marc Bourgeois und Michael Schmid. Zuvor sorgten vor allem Schaulustige in ihren Autos für eine grosse Lärmbelastung. Die Polizei kontrolliert regelmässig, ob das Verbot eingehalten wird. Eine Schranke wie am Predigerplatz zu errichten, hält der Stadtrat für verkehrstechnisch heikel und gemessen am Nutzen auch für zu teuer.

Angst vor Verlagerung

Die IG Zähringerstrasse befürchtet, dass sich der Sihlquai-Strich in die Zähringerstrasse verlagert – besonders nach der geplanten Schliessung des Sihlquais. «Bisher konnte keine Verlagerung festgestellt werden», schreibt der Stadtrat in der Antwort. Weil es sich beim Sihlquai um einen Autostrich handelt, sieht er auch keine direkte Gefahr. Dank der Nacht- und Fahrverbotszonen könne sich der Autostrich nicht ohne weiteres ins Niederdorf verlagern, wo die Freier vor allem Fussgänger seien. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 27.01.2012, 10:48 Uhr

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13 Kommentare

Monica De Boni

27.01.2012, 11:01 Uhr
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die schaulustigen mit ihren lärmenden autos sind nicht verschwunden, da die polizei am wochenende keine kapazität hat die zähringerstrasse zu kontroliieren! von der stadt wird alles heruntergespielt, die situation hat sich nicht im geringsten verbessert! es stehen nach wie vor bis zu 20 prostituierte! wir leiden sehr unter der situation, familien ziehen weg, gäste und kunden bleiben aus. Antworten


Eugen Fischer

27.01.2012, 11:01 Uhr
Melden 9 Empfehlung

Egal wo man den Prostitution Platz machen will, es wird immer zum Debakel der Gesellschaft und der zürcherischen Verwaltung. Man möchte sich immer als Sauberstadt präsentieren, und der Wahrheit der heutigen Gesellschaft nicht gerdae in die Augen schauen. Wo ist der urbane Raum der Freiheit. Antworten



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