Zürich

Startseite · Abo · Immobilien · Job · Auto · Kleinanzeigen

Taxiverordnung: Bundesgericht rügt Stadt Zürich

Von Janine Hosp. Aktualisiert am 04.06.2011

Die Stadt Zürich darf die Taxifahrer vom Land gegenüber den städtischen nicht benachteiligen. Laut dem Entscheid des Bundesgerichts soll der Markt stärker spielen.

Dürfen nicht länger bevorzugt werden: Stadtzürcher Taxis.

Dürfen nicht länger bevorzugt werden: Stadtzürcher Taxis.
Bild: TA

Artikel zum Thema

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Zürcher Taxifahrer klagen gerne über ihre Kollegen vom Land, die in der Stadt «wischen» und ihnen auf der Rückfahrt Kunden wegschnappen. In der neuen Taxiverordnung wollte die Stadt Zürich deshalb den ansässigen Chauffeuren einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschaffen: Sie verbot es in der Verordnung, Fahraufträge an Chauffeure zu vermitteln, welche nicht über eine Bewilligung der Stadtpolizei Zürich verfügen.

Das Bundesgericht entschied nun aber, dass die Stadt ortsfremden Chauffeuren den freien Zugang zum Markt nicht verwehren darf. Die Stadt begründete das Vermittlungsverbot damit, dass in Zürich nur ortskundige Chauffeure ihre Dienste anbieten sollen; die Stadtzürcher müssen eine entsprechende Fachprüfung ablegen.

Der Markt soll Tarife bestimmen

Die Bundesrichter geben indessen zu bedenken, dass sich die Chauffeure vom Land in der Stadt vielleicht weniger gut auskennen würden als ihre Berufskollegen, dafür umso besser in der «Zielgemeinde», wo wiederum die Städter im Nachteil seien. Es sei deshalb kein vernünftiger Grund ersichtlich, weshalb die Kundschaft nicht selber eine Vermittlungszentrale wählen dürfe. Das Bundesgericht untersagt es der Stadt zudem, selber die Taxitarife festzulegen. Der Markt soll sie bestimmen. Die Stadt, so erklärte sie in ihrer Beschwerde, wollte mit den vorgegebenen Tarifen verhindern, dass die Kundschaft übervorteilt werde oder erst mühsam um den besten Preis feilschen müsse. Das Bundesgericht ist jedoch der Ansicht, dass es verfassungswidrig sei, wenn die Stadt Tarife festlegt, weil sie damit gegen die Wirtschaftsfreiheit verstosse.

Der Zürcher Gemeinderat hat die neue Taxiverordnung im Sommer 2009 verabschiedet. Ein Taxiunternehmen hat jedoch gegen einzelne Punkte Beschwerde beim Bezirksrat eingereicht und damit Erfolg gehabt. Die Stadt ihrerseits zog den Entscheid ans kantonale Verwaltungsgericht und schliesslich ans Bundesgericht weiter. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.06.2011, 07:42 Uhr

Zürich

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Lokalverzeichnis

Werbung

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?




Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.