Tierversuche mit Affen an Uni und ETH zu Recht verboten

Aktualisiert am 13.10.2009

Zwei Projekte mit Affenversuchen an der Universität und der ETH Zürich sind zu Recht verboten worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der betroffenen Forscher abgewiesen.

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Die Tierversuchskommission des Kantons Zürich hatte im November 2006 zwei vom kantonalen Veterinäramt bewilligte Projekte zu Tierversuchen mit Affen angefochten. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass die beiden Experimente aufgrund der unverhältnismässigen Belastungen für die Tiere rechtswidrig seien. Vor allem die Tierwürde werde übermässig verletzt.

Die Zürcher Gesundheitsdirektion stützte die Auffassung der Tierversuchskommission in beiden Fällen. Die dagegen erhobenen Beschwerden der verantwortlichen Forscher ans Zürcher Verwaltungsgericht blieben erfolglos. Darauf gelangten die Wissenschaftler ans Bundesgericht, das ihre zwei Beschwerden nun ebenfalls abgewiesen hat. Die Entscheide aus Lausanne liegen erst im Dispositiv vor – die Begründung folgt später.

Erstmals Tierversuche auf dem Rechtsweg verhindert

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt sich in ihrer Medienmitteilung von heute Dienstag sehr befriedigt über die beiden letztinstanzlichen Entscheide. Erstmals überhaupt seien damit umstrittene Tierversuche in der Schweiz auf dem Rechtsmittelweg verhindert worden. Ob die Entscheide einen eigentlichen Paradigmenwechsel in der Bewilligungspraxis von Tierversuchen bedeuten würden, bleibe abzuwarten. Der Erfolg nähre aber die Hoffnung darauf, dass der Schutz und die Würde der Tiere fortan generell stärkere Beachtung finden würden.

Die beiden Versuche mit Makaken-Affen sollten Teil von zwei Forschungsprogrammen am Institut für Neuroinformatik der Universität Zürich und der ETH Zürich sein. Dabei geht es einerseits um die Entwicklung leistungsfähiger Computer, andererseits um die Verbesserung von Therapien nach Schlaganfällen.

Uni und ETH sehen Grundlagenforschung gefährdet

Uni und ETH hatten in einer früheren gemeinsamen Medienmitteilung festgehalten, dass das Zürcher Verwaltungsgericht offenbar einen Gesinnungswandel durchgemacht habe. Im Unterschied zur bisherigen Bewilligungspraxis vertrete es nun den Standpunkt, dass Affenversuche nur noch dann erlaubt werden könnten, wenn sie von Anfang an einen erkennbaren praktischen Nutzen aufweisen würden. Für die Uni und ETH Zürich habe dies gravierende Konsequenzen.

Die neue Praxis bedeute ein faktisches Verbot für den Einsatz von Primaten in der Grundlagenforschung. Die Schweiz würde sich international einen Wettbewerbsnachteil einhandeln. Gerade die Spitzenmedizin habe bewiesen, dass Durchbrüche nur dann erzielt werden könnten, wenn sie langfristig ausgelegt seien. (sir/sda)

Erstellt: 13.10.2009, 15:04 Uhr

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