Tote Hunde von Höngg: Kein Tierhasser, sondern Traubenresten
Aktualisiert am 25.02.2010 10 Kommentare
Tödliche Gefahr für Hunde: Gemisch aus Mist und Traubenabfall. (Bild: Stapo Zürich)
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Sieben Anzeigen gingen bei der Stadtpolizei Zürich wegen vergifteten Hunden ein. Für drei der betroffenen Vierbeiner aus Höngg kam jede Hilfe zu spät und sie starben. Die Abklärungen der Polizei ergaben, dass mindestens drei Tiere offenbar fast an derselben Stelle auf einem Feld etwas gefressen haben mussten.
Die Ermittlungen der Polizei zeigten, dass sich im ausgelegten Mist auch eine Anhäufung von Abfällen aus der Traubensaft-Produktion befand. Proben des Mistes und des sogenannten Tresters wurden sichergestellt und vom Wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei Zürich untersucht. Dabei konnten keine toxischen Stoffe festgestellt werden. Parallel dazu waren eine Autopsie und Abklärungen der Tiermedizin in Bern im Gang.
Traubenreste schädlich für Hundeniere
Gemäss ärztlichen Angaben konnten keine eindeutigen Resultate erzielt werden, was die genaue Todes- oder Krankheitsursache der untersuchten Tiere ist. Die Aufnahme von Traubentrester kann aber gemäss den Tiermedizinern bei Hunden zu Nierenproblemen bis hin zu Nierenversagen führen, was auf die drei in Bern untersuchten Hunde zutraf, wie die Stadtpolizei am Donnerstag mitteilt.
Ob die neuropathologischen Befunde auch damit vereinbart werden können, ist nach wie vor unklar. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse ist davon auszugehen, dass die Hunde nach dem Verzehr der Traubenabfälle erkrankt und in einigen Fällen aufgrund von Nierenversagen verstorben waren.
Illegale Düngung?
Tiermist und Trester dürfen als Dünger grundsätzlich verwendet und können dementsprechend in den Landwirtschaftszonen eingesetzt werden. Nicht erlaubt ist hingegen gemäss Umweltschutzgesetz das Düngen während der Vegetationsruhe sowie auf gefrorenem oder schneebedecktem Boden.
Zurzeit wird geprüft, ob gegen das Umweltschutzgesetz verstossen worden ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass unabhängig von Jahreszeit und Witterung bei den Hunden ähnliche Krankheitssymptome beim Fressen von Traubenabfällen aufgetreten wären. Obwohl im betroffenen Gebiet kein Leinenzwang für Hunde besteht, hat es sich gezeigt, dass freilaufende Tiere immer gut beobachtet werden müssen. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass die Tiere schädliche Substanzen zu sich nehmen.
Gemäss Angaben von Grün Stadt Zürich werden die Verantwortlichen der Fachstelle Landwirtschaft alles daran setzen, dass solche Fälle in Zukunft verhindert werden können und ihrerseits entsprechende Massnahmen treffen, wie die Polizei weiter mitteilt. (ep)
Erstellt: 25.02.2010, 13:54 Uhr
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10 Kommentare
Es liegt in der Verantwortung des Hundehalters auf sein Tier aufzupassen. Da wird sofort verlangt, dass der Eigentümer sein Land nicht mehr so düngen soll wie es immer normal war.Aber die Kühe müssen dann den Kot der Hunde fressen! Die Hunde gehören nicht auf Wiesen- & Ackerland sondern an die Leine.Es ist unzumutbar wie einige ihre Hunde frei auf die Bevölkerung loslassen. Da muss reagiert werden Antworten
Es weiss doch jeder Hundebesitzer das die in den Trauben enthaltenen Kerne GIFT für den Hund sind. Im Trester sind immer noch die Kerne enthalten und die können Nierenversagen und Vergiftungserscheinungen hervorrufen bis hin zum Tod. Alles Steinobst ist für den Hund tabu, weil in den Kernen kleinste Teile Blausäure enthalten sind. Antworten
Das ist das Resultat, wenn Abfall im Wald, auf Wiesen und entlang Spazierwegen entsorgt wird . Was da an Essensresten herumliegt, von sog. "Tierfreunden" verstreut, ist phänomenal aber es ist natürlich billiger als der Gebührensack ! Was solche vermeintlichen Tierfreunde den Tieren antun (nicht nur den Hunden!), die den Abfall fressen, interessiert sie nicht. Antworten
Wie kommt es, dass Hunde, die im Freien an der Leine zu führen sind, sich auf dem Landwirtschaftsland vergiften können? Dass Hundekot im Grünfutter von Kühen ebenfalls sehr verherende Folgen haben kann, ist wohl vielen Hundebesitzern nicht bekannt. Hunde gehören an die Leine und nicht freilaufend auf die Privatgrundstücke der Landwirte. Antworten







Michel Meier
Auf nem schneebedeckten/zugefrorenen Feld gehe ich mit meinem Hund (ob an Leine oder nicht) öfters spazieren und sehe nicht ein wieso das ein Problem sein soll? Umgekehrt ist es soweit ich weiss den Bauern nicht erlaubt vor dem Regen oder auf Schnee zu düngen, obwohl das ständig gemacht wird. Bauern dürfen bei uns ja alles tun... Antworten