Tramraser fährt in Lieferwagen und wird gebüsst

Von . Aktualisiert am 09.03.2010

Ein Tramführer fährt 60 statt 48 Stundenkilometer. Nach einem Unfall muss er 100 Franken Busse bezahlen.

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Um 12 Stundenkilometer hat Tramführer M. D. im Oktober 2007 an der Hardturmstrasse das Tempolimit für Trams überschritten: Er fuhr mit 60 statt 48 Stundenkilometern. Für Autos wären an jener Stelle 50 Stundenkilometer zulässig. M.D. merkte rasch, dass er zu schnell unterwegs war, und reduzierte die Geschwindigkeit. Sein Pech war, dass wenige Sekunden später ein Lieferwagen über die Schienen fuhr, ohne auf das Tram zu achten. Obwohl M. D. sofort eine Vollbremsung einleitete, rammte er mit seiner Cobra den Lieferwagen (TA vom 4. Februar).

Darauf brummte ihm der Stadtrichter eine Busse von 220 Franken auf. Das liess der Tramchauffeur nicht auf sich sitzen. Er verlangte eine Beurteilung durch den Einzelrichter. Sein Verteidiger machte geltend, ein Tramführer könne auf dieser Strecke gar nicht wie ein Autofahrer gebüsst werden. Das Tram habe an der Hardturmstrasse ein eigenes Trassee, folglich gelte das Strassenverkehrsgesetz hier nicht.

Keine fehlende Aufmerksamkeit

Am Unfall sei M. D. unschuldig. Der Fahrtenschreiber zeige klar, dass das Tram nur noch 47 Stundenkilometer schnell war, als M.D. die Vollbremsung einleitete. Dem Tramführer könne auch nicht fehlende Aufmerksamkeit vorgeworfen werden: Er habe nicht damit rechnen können, dass der Lieferwagen plötzlich abbog.

Der Richter folgte der Verteidigung vollumfänglich, was die Kollision betrifft: In diesem Punkt sprach er M. D. frei, wie das inzwischen vorliegende Urteil zeigt. Doch der Richter bestätigte den Schuldspruch im ersten Punkt: Das Strassenverkehrsgesetz sei an dieser Stelle sehr wohl auch auf Trams anwendbar. Schliesslich dürfe das Tramtrassee an der Hardturmstrasse sowohl von Autos als auch von Fussgängern überquert werden. M. D. muss eine Busse von 100 Franken zahlen. (leu) (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.03.2010, 07:50 Uhr

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