Zürich
Unendliche Geschichte im Fall Nef: Dem Journalisten droht Beugehaft
Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 19.12.2011 11 Kommentare
Fredi Hafner
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Die Verhandlung dauerte kaum zehn Minuten. Dann war klar: Man ist gleich weit wie schon vor zwei Jahren. Fredi Hafner, der im März 2009 zu einer bedingten Geldstrafe verurteilte stellvertretende Chef der Personenfahndung der Stadtpolizei Zürich, muss weiterhin auf seine Berufungsverhandlung warten.
Teilweiser Verzicht auf Quellenschutz
Worum geht es in dieser nicht enden wollenden Geschichte? Fredi Hafner soll dem Journalisten Karl Wild vertrauliche Unterlagen übergeben haben, die den Fall des damaligen Armeechefs Roland Nef ins Rollen brachte und schliesslich zu dessen Rücktritt führte. Hafner bestritt, Lieferant der Unterlagen gewesen zu sein, und Karl Wild verweigerte unter Hinweis auf den Quellenschutz jegliche Angaben über die Herkunft der Dokumente.
Nach der Verurteilung Hafners war Wild nun bereit, an der Berufungsverhandlung vor dem Obergericht auszusagen. Er will teilweise auf den Quellenschutz verzichten, konkret: Er will sagen, dass er die Unterlagen nicht von Hafner erhalten hat. Er will auch über ihre Treffen berichten. Aber er will weiterhin verschweigen, von wem er die Dokumente wirklich erhalten hat.
«Moralisches und rechtliches Dilemma»
Diese Interpretation des Quellenschutzes akzeptierte das Obergericht nicht. Verweigere Wild die Beantwortung von Fragen, «namentlich direkte Fragen nach dem/den Informanten», könnte dies Konsequenzen haben – beispielsweise Verhaftung, Beugehaft oder Bestrafung wegen Ungehorsams, liess es Wild im Februar 2010 wissen.
Die Anwälte von Hafner und Wild stellten daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Wild sei «gezielt und massiv unter Druck gesetzt und in ein nicht zu lösendes moralisches und rechtliches Dilemma manövriert» worden. Das Ausstandsbegehren wurde abgelehnt.
Fortsetzung folgt
Heute Morgen wurde Karl Wild nun vom Obergericht nicht befragt, sondern nur gefragt, ob er weiterhin an seinem teilweisen Quellenschutz festhalte und insbesondere keine Fragen zur wahren Herkunft der Dokumente beantworte. Wild bestätigte seine Haltung. Daraufhin brach das Gericht die Verhandlung ab.
Wie geht es jetzt weiter? Das Obergericht wird nun entscheiden, ob es diese Haltung akzeptiert. Es ist davon auszugehen, dass es Wilds Haltung nicht akzeptieren und ihn bei Androhung von Strafe auffordern wird, alle gestellten Fragen zu beantworten. Der Beschluss des Obergerichts kann dann beim Bundesgericht angefochten werden. Fortsetzung folgt. Irgendwann. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 19.12.2011, 11:03 Uhr
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