Zürich

Uto Kulm: Illegale Bauten sofort prüfen

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission kritisiert die baulichen Veränderungen auf dem Uetliberg-Gipfel harsch.

Hochbetrieb gestern auf dem Uetliberg. In den Streit um die Nutzung des Gipfels hat sich nun der Bund eingeschaltet.

Doris Fanconi

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Uetliberg hell und voll: Der Ansturm auf den Uto Kulm zeigte am Sonntagnachmittag einmal mehr die Nutzungskonflikte auf Zürichs Hausberg, deren staatliche Regelung sich als derart schwierig erweist. Im Kantonsrat wurden bisher mehr als zwanzig Vorstösse zum Thema eingereicht, heute Montag wird ein Postulat diskutiert, welches den Uto Kulm unter Naturschutz stellen will. Nun meldet sich die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission zu Wort. Das Resultat ihres Gutachten ist brisant: Die Kommission beantragt, dass der von der Regierung angestrebte Gestaltungsplan sistiert und für die seit 2002 ohne Bewilligung erstellten Bauten umgehend ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt wird.

Damit durchkreuzt sie die Pläne der Regierung: Diese will nämlich zuerst eine Anpassung des Richtplans und einen Gestaltungsplan für den Uto Kulm durchziehen und sich dann, auf Grund der neuen Ausgangslage, mit den unbewilligten Bauten befassen. Der Heimatschutz hat dagegen bei der Baurekurskommission rekurriert, und diese bemängelte das Vorgehen als unrecht. Ihr Entscheid wurde aber von Uto-Kulm-Hotelier Giusep Fry ans Verwaltungsgericht weitergezogen, wo er zurzeit hängig ist. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission braucht klare Worte: Der heutige «rechtlich unklare Zustand» erlaube es nicht, einen detaillierten Gestaltungsplan auszuarbeiten. Und weiter: «Die Kommission lehnt die im Gestaltungsplan vorgesehene pauschale Legalisierung der seit 2002 ohne Bewilligung erstellten Bauten ab.» Sie werde sich demzufolge zum Gestaltungsplan erst äussern, wenn feststeht, welche Eingriffe zulässig seien und welche rückgebaut werden müssen.

Schutzziele klar verletzt

Die ausserparlamentarische Kommission, welche beim Bundesamt für Umwelt angesiedelt ist, rüffelt zudem die seit 1985 auf dem Uetliberg-Gipfel vorgenommenen Umbauten harsch: Alle diese Veränderungen seien nicht vereinbar mit den für das Gebiet Uto Kulm formulierten Schutzzielen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler, und sie seien in der Summe eine «schwere Beeinträchtigung». Die Kommission moniert auch, dass sie bei diesen baulichen Erweiterungen nicht einbezogen worden sei.

Vor diesem Hintergrund begrüsst die Kommission zwar die von der Regierung vorgeschlagene Richtplanänderung, welche den Uto Kulm als Erholungsgebiet definieren will. Denn dadurch werde das öffentliche Interesse an der Zugänglichkeit zur Aussichtsterrasse und zum Aussichtsturms festgelegt. Der Richtplan dürfe aber auf keinen Fall dazu führen, «dass die nicht bewilligten Bauten ohne ordentliches Verfahren legalisiert werden oder eine Erweiterung der bestehenden Nutzflächen in den Gebäuden ermöglicht wird».

Zuerst muss alles rechtens sein

Seit 1985 wurde die Gesamtnutzungsfläche des einstigen einfachen Gast- und Kurhauses um mehr als die Hälfte erweitert. Die in den letzten sieben Jahren von Giusep Fry ohne Baubewilligungen vorgenommenen Veränderungen haben einen namhaften Anteil daran – rund ein Drittel. Dabei handelt es sich um die Verglasung und Überdachung der Terrasse Süd, um Bauten bei der Rondo-Terrasse sowie um Elemente der Aussenbeleuchtung. Am meisten zu reden gab aber der Verpflegungskiosk, den Fry im April 2007 ohne Bewilligung zum Aussichtsturm verschoben und vergrössert hatte. Die Baurekurskommission verfügte im letzten August, der Kiosk müsse abgebrochen werden. Er steht immer noch, denn Fry hat den Fall ans Verwaltungsgericht weitergezogen.

An dem Gutachten der eidgenössischen Spezialkommission gibt es nichts zu deuteln: Zuerst muss auf dem Uto Kulm baulich alles rechtens sein, bevor ein Gestaltungsplan ins Auge gefasst werden kann. Doch welchen Stellenwert hat diese Forderung? Das Gutachten sei «eine unter mehreren Entscheidungsgrundlagen, welche der Baudirektion und der Regierung zur Verfügung stehen», erklärt Dominik Bonderer, Kommunikationsbeauftragter der Baudirektion. Zum Inhalt könne man sich wegen des laufenden Verwaltungsgerichtsverfahrens nicht äussern. Die Baudirektion habe die Stellungnahme der eidgenössischen Kommission abgewartet und werde nun demnächst dem Regierungsrat die Richtplanänderung vorlegen. Der Kantonsrat sollte sich noch vor den Sommerferien damit befassen können.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 12.01.2009, 08:58 Uhr

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19 Kommentare

Robert Erni

18.03.2009, 16:16 Uhr
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Zürich - Hauptstadt des zwinglianischen Spiessbürgertums. - Da hat Zürich eine erstklassige Touristen-Attraktion. Etwas, wo sich Gäste noch Jahre gerne erinnern und für den Tourismus und viele Arbeitsplätze entscheidend ist und das Bahndefizit untersschraubt und trotzdem nur einen winzigen Teil des Üetibergs beansprucht. Wirklich Fry oder Frei sind offenbar nur die 68er-Linken. Konkurrenz dankt. Antworten


Robert Erni

18.03.2009, 16:16 Uhr
Melden

Zürich - Hauptstadt des zwinglianischen Spiessbürgertums. - Da hat Zürich eine erstklassige Touristen-Attraktion. Etwas, wo sich Gäste noch Jahre gerne erinnern und für den Tourismus und viele Arbeitsplätze entscheidend ist und das Bahndefizit untersschraubt und trotzdem nur einen winzigen Teil des Üetibergs beansprucht. Wirklich Fry oder Frei sind offenbar nur die 68er-Linken. Konkurrenz dankt. Antworten


Gabriela Süss

13.01.2009, 12:40 Uhr
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Ich gehe in erster Linie auf den Uetliberg wegen der Natur, der Ruhe, der Erholung. Gute Gastronomie ist nicht mein Anspruch. Mir genügt ein Fläschchen im Täschchen, etwas kleines zum Essen pack ich mir auch gerne selber ins Rucksäckchen. Luxus und das laute drum und dran gibt es genügend im Tal. Jeder Mensch braucht mal eine Auszeit, oder etwa nicht. Baut nur alles zu, irgendwann ist es zu spät. Antworten


Alphons Brügger

12.01.2009, 11:21 Uhr
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Als einfacher Bürger fühlt man sich gelinde gesagt etwas vera...eppelt vom Regierugnsrat und Herrn Fry. Wir müssen uns alle ans Gesetz halten, bloss wenn es um Fry geht, scheint dieser einfache Grundsatz nicht zu gelten. Ich frage mich ernsthaft, weshalb man bei Herrn Fry so grosszügig über alles hinwegsieht, was er sich zu Schulden kommen lässt. Antworten


Andreas Schmid

12.01.2009, 11:20 Uhr
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Mir hängen diese totalen Ueberreglementierungen geradezu zum Hals heraus! Da kommt mal Einer wie der Fry, der gute und innovative Ideen hat, diesen Schlafmützenberg etwas zu beleben, damit auch Zürich (nebst seinem eigenen Verdienst natürlich) auch etwas Konturen am Stadtrand zu verleihen, während alle vereinigten Bünzlis und Neider unisono in ein immerwährendes Geheul ausbrechen. Wääh... Antworten


Maria Weiss

12.01.2009, 11:07 Uhr
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Gebt doch endlich Ruhe auf diesem Üetliberg, die Gäste sind zufrieden. Man kann konsumieren oder nicht! Erinnert ihe Euch an die Bruchbude, bevor Giusep Fry dort oben etwas machte? Lasst ihn endlich in Ruhe!!!!!! Ich habe übrigens keine Aktien dort, wie man so sagt! Antworten


Paul Thürig

12.01.2009, 11:00 Uhr
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Ilegal aufgestellte Bauten,auch wenn sie von G.Fry auf dem Uto Kulm aufgestellt wurden,gehören ohne langes Zögern wieder abgebaut.Auch für den "Uto-König" gelten die einschlägig bekannten Bauvorschriften! Antworten


Bernhard Egger

12.01.2009, 10:05 Uhr
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Warum lässt Stallikon Herrn Fry alles einfach so durchgehen? Der einfache Bürger fragt sich, ob da wohl nicht eine Hand die andere wäscht? Wäre ja nicht das erste Mal, dass Gastronomen von gewissen Beamten gegen gewisse Geschenke beide Augen zudrücken. Huber lässt aus der Toskana grüssen... Antworten


Herbert Berger

12.01.2009, 10:02 Uhr
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Jede winzig kleine Veränderung an der Fassade und sei es nur ein zusätzliches Fenster oder ein Vordächlein benötigt eine Bewilligung. Nur Herr Fry braucht das offenbar nicht. Man fragt sich, warum gerade er nicht? Und wie lange das Spiel wohl noch so weitergeht? Gelten auf dem Uetliberg andere Gesetze als im Rest des Kantons? Antworten


Gabriela Süss

12.01.2009, 09:24 Uhr
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Wer bezahlt regiert, wer viel verdient regiert? Rückgrat wäre auch hier eine wünschenswerte Eigenschaft - seitens der Behörden natürlich. Wir brauchen einfach mutigere und standhaftere Menschen in den Behörden. Antworten


Bert Ulrich

12.01.2009, 09:06 Uhr
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Das Gesetz bin ich. Dies scheint Herr Fry nicht nur zu glauben, sondern auch in Tat umzusetzen. Soll er doch seine illegalen Bauten im Bündnerland realisieren, aber nicht auf dem geschützen zürcher Hausberg! Antworten


danilo Zink

12.01.2009, 08:05 Uhr
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Bin nun auch schon seit 35 Jahren Uetliberggänger. Kann mich noch gut an das schmuddelige Selbstbedienungsrestaurant (Terasse) erinnern, das war wirklich kein 'Hotspot' von Zürich. Fry, wenn auch nicht immer ein Symphatieträger, hat den Uto Kulm zu einem attraktiven Ausflugsziel gemacht, der Bevölkerungsandrang gibt ihm recht. Tip für Fry-Gegner: Uto Staffel! Antworten


koni schwarz

12.01.2009, 07:58 Uhr
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Lasst die Bauten stehen. die Wanderer stehen am Kiosk schlange. Das Volk möchte und braucht diese Verpflegungsmöglichkeiten. Wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit entscheidet. Der Andrang an der Fry Gastronomie spricht bände. Das Volk sagt JA. Die paar Neider sollen sich schämen! Antworten


maurus candrian

12.01.2009, 06:50 Uhr
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in dieser rechtswidrigen sache sinkt die vom bürgerlichen machtkartell aus cvp, fdp und svp beherrschte zürcher regierung aufs niveau einer bananen-republik. es würde mich nicht erstaunen, wenn sich fry den "goodwill" der drei bürgerlichen parteien mit "kleinen zuwendungen" in deren parteikässeli erkauft hätte (im sinne eines modernen ablass-handels) ..... Antworten


Peter Gutknecht

12.01.2009, 00:47 Uhr
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Leben wir in einer Bananenrepublik ? Herr Fry soll seine Baubewilligung vorweisen, und allfällige Bauten ohne Bewilligung sind rasch abzureissen. Alles andere ist eine Einladung an jeden, das Baugesetz zu brechen. Antworten


Roland Wey

12.01.2009, 00:27 Uhr
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Ich appeliere an die Vernunft und bitte die Kritiker nicht pästlicher zu sein als der Papst. Kennen die Kritiker eigentlich die Situation vor Ort oder darf einfach nicht sein, was nicht sein darf? Ich spaziere regelmässig auf dem Uetliberg und schätze die einfache Verpflegungsmöglichkeit an der "Snackbar". Die momentane Situation ist sehr befriedigend für alle und soll bitte auch so bleiben. Antworten


Joseph Aecherli

11.01.2009, 23:54 Uhr
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P. Ilg's Feststellungen (s. unten) treffen vollumfänglich zu. In der Stadt Zürich braucht es eine Baubewilligung für ein Standart-Marronihäuschen und auf dem Uetliberg kann nach Wild West Methoden gebaut werden. Fry ergreift alle Rechtsmittel zur Legalisierung seiner Eigenmächtigkeiten - was sein gutes Recht ist -, nur sollte er dann unterliegen, so muss zwingend abgebrochen werden. Keine Gnade! Antworten


Dani Meier

11.01.2009, 23:34 Uhr
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Für den Fry gilt wohl nur sein eigenes Gesetz! Mit den Hanswurschten von Richtern und Strafrechtlern in der Schweiz kann man dies wohl leicht durchziehen. Antworten


P ILG

11.01.2009, 22:34 Uhr
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Es ist skandalös, dass jeder Hauseigentürmer für alles mögliche eine Bewilligung braucht, und Gisuep Fry über Jahre tun und lassen kann, was er will. Man muss sich fragen, wieso die Behörden und die Gemeinde Stallikon nichts unternehmen ? Ooffensichtlich läuft es in der Schweiz nicht anders als in Russland mit seinen Oligarchen. Antworten



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