Uto Kulm: Illegale Bauten sofort prüfen

Von Hélène Arnet. Aktualisiert am 12.01.2009 19 Kommentare

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission kritisiert die baulichen Veränderungen auf dem Uetliberg-Gipfel harsch.

Hochbetrieb gestern auf dem Uetliberg. In den Streit um die Nutzung des Gipfels hat sich nun der Bund eingeschaltet.

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Uetliberg hell und voll: Der Ansturm auf den Uto Kulm zeigte am Sonntagnachmittag einmal mehr die Nutzungskonflikte auf Zürichs Hausberg, deren staatliche Regelung sich als derart schwierig erweist. Im Kantonsrat wurden bisher mehr als zwanzig Vorstösse zum Thema eingereicht, heute Montag wird ein Postulat diskutiert, welches den Uto Kulm unter Naturschutz stellen will. Nun meldet sich die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission zu Wort. Das Resultat ihres Gutachten ist brisant: Die Kommission beantragt, dass der von der Regierung angestrebte Gestaltungsplan sistiert und für die seit 2002 ohne Bewilligung erstellten Bauten umgehend ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt wird.

Damit durchkreuzt sie die Pläne der Regierung: Diese will nämlich zuerst eine Anpassung des Richtplans und einen Gestaltungsplan für den Uto Kulm durchziehen und sich dann, auf Grund der neuen Ausgangslage, mit den unbewilligten Bauten befassen. Der Heimatschutz hat dagegen bei der Baurekurskommission rekurriert, und diese bemängelte das Vorgehen als unrecht. Ihr Entscheid wurde aber von Uto-Kulm-Hotelier Giusep Fry ans Verwaltungsgericht weitergezogen, wo er zurzeit hängig ist. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission braucht klare Worte: Der heutige «rechtlich unklare Zustand» erlaube es nicht, einen detaillierten Gestaltungsplan auszuarbeiten. Und weiter: «Die Kommission lehnt die im Gestaltungsplan vorgesehene pauschale Legalisierung der seit 2002 ohne Bewilligung erstellten Bauten ab.» Sie werde sich demzufolge zum Gestaltungsplan erst äussern, wenn feststeht, welche Eingriffe zulässig seien und welche rückgebaut werden müssen.

Schutzziele klar verletzt

Die ausserparlamentarische Kommission, welche beim Bundesamt für Umwelt angesiedelt ist, rüffelt zudem die seit 1985 auf dem Uetliberg-Gipfel vorgenommenen Umbauten harsch: Alle diese Veränderungen seien nicht vereinbar mit den für das Gebiet Uto Kulm formulierten Schutzzielen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler, und sie seien in der Summe eine «schwere Beeinträchtigung». Die Kommission moniert auch, dass sie bei diesen baulichen Erweiterungen nicht einbezogen worden sei.

Vor diesem Hintergrund begrüsst die Kommission zwar die von der Regierung vorgeschlagene Richtplanänderung, welche den Uto Kulm als Erholungsgebiet definieren will. Denn dadurch werde das öffentliche Interesse an der Zugänglichkeit zur Aussichtsterrasse und zum Aussichtsturms festgelegt. Der Richtplan dürfe aber auf keinen Fall dazu führen, «dass die nicht bewilligten Bauten ohne ordentliches Verfahren legalisiert werden oder eine Erweiterung der bestehenden Nutzflächen in den Gebäuden ermöglicht wird».

Zuerst muss alles rechtens sein

Seit 1985 wurde die Gesamtnutzungsfläche des einstigen einfachen Gast- und Kurhauses um mehr als die Hälfte erweitert. Die in den letzten sieben Jahren von Giusep Fry ohne Baubewilligungen vorgenommenen Veränderungen haben einen namhaften Anteil daran – rund ein Drittel. Dabei handelt es sich um die Verglasung und Überdachung der Terrasse Süd, um Bauten bei der Rondo-Terrasse sowie um Elemente der Aussenbeleuchtung. Am meisten zu reden gab aber der Verpflegungskiosk, den Fry im April 2007 ohne Bewilligung zum Aussichtsturm verschoben und vergrössert hatte. Die Baurekurskommission verfügte im letzten August, der Kiosk müsse abgebrochen werden. Er steht immer noch, denn Fry hat den Fall ans Verwaltungsgericht weitergezogen.

An dem Gutachten der eidgenössischen Spezialkommission gibt es nichts zu deuteln: Zuerst muss auf dem Uto Kulm baulich alles rechtens sein, bevor ein Gestaltungsplan ins Auge gefasst werden kann. Doch welchen Stellenwert hat diese Forderung? Das Gutachten sei «eine unter mehreren Entscheidungsgrundlagen, welche der Baudirektion und der Regierung zur Verfügung stehen», erklärt Dominik Bonderer, Kommunikationsbeauftragter der Baudirektion. Zum Inhalt könne man sich wegen des laufenden Verwaltungsgerichtsverfahrens nicht äussern. Die Baudirektion habe die Stellungnahme der eidgenössischen Kommission abgewartet und werde nun demnächst dem Regierungsrat die Richtplanänderung vorlegen. Der Kantonsrat sollte sich noch vor den Sommerferien damit befassen können.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 12.01.2009, 08:58 Uhr

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19 Kommentare

Dani Meier

11.01.2009, 23:34 Uhr
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Für den Fry gilt wohl nur sein eigenes Gesetz! Mit den Hanswurschten von Richtern und Strafrechtlern in der Schweiz kann man dies wohl leicht durchziehen. Antworten


Joseph Aecherli

11.01.2009, 23:54 Uhr
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P. Ilg's Feststellungen (s. unten) treffen vollumfänglich zu. In der Stadt Zürich braucht es eine Baubewilligung für ein Standart-Marronihäuschen und auf dem Uetliberg kann nach Wild West Methoden gebaut werden. Fry ergreift alle Rechtsmittel zur Legalisierung seiner Eigenmächtigkeiten - was sein gutes Recht ist -, nur sollte er dann unterliegen, so muss zwingend abgebrochen werden. Keine Gnade! Antworten



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