Zürich

Welche Regeln im Sexgewerbe zu reden geben

Interview: Tina Fassbind. Aktualisiert am 25.01.2012 6 Kommentare

Der Gemeinderat behandelt heute die neue Prostitutionsverordnung. Was dabei zu erwarten ist und weshalb ein Verbot des Strassenstrichs chancenlos ist, erklärt der Präsident der vorberatenden Kommission.

Anschaffen auf der Strasse: Prostitution auf dem Strassenstrich wie hier im Niederdorf wird in Zürich auch in Zukunft erlaubt sein.

Anschaffen auf der Strasse: Prostitution auf dem Strassenstrich wie hier im Niederdorf wird in Zürich auch in Zukunft erlaubt sein.
Bild: TA

«In Zukunft dürfen sich nur noch handlungsfähige Personen prostituieren. Und das ist man erst ab 18 Jahren»: Markus Knauss (Grüne), Präsident der vorberatenden Kommission im Zürcher Gemeinderat. (Bild: TA)

Die Prostitutionsgewerbeverordnung

Die neue Verordnung will einen Beitrag zur Minderung der heute bestehenden Missstände rund um die Prostitution leisten. Die Bevölkerung soll vor negativen Auswirkungen des Gewerbes besser geschützt werden. Dazu gehört auch der Schutz der öffentlichen Ordnung und der Gesundheit. Andererseits sollen aber auch die Arbeitsbedingungen der Prostituierten und deren Schutz vor Ausbeutung und Gewalt verbessert werden.

Neben repressiven Massnahmen wie beispielsweise Bussen oder der Entzug von Bewilligungen soll die neue Verordnung unter anderem auch den Informationsstand der Prostituierten, der Salonbetreibender und der Freier über ihre Rechte und Pflichten verbessern. Zudem würde die Prostitution bewilligungspflichtig werden und der Stadtrat könnte Strichzonen bezeichnen, für die Bewilligungen beantragt werden können.

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Herr Knauss, die Prostitutionsgewerbeverordnung wurde in der vorberatenden Kommission einstimmig gutgeheissen, einzig SVP und AL haben sich der Stimme enthalten. Angesichts der brisanten Thematik ein erstaunlicher Umstand.
Wir haben intensiv über Detailfragen debattiert. Im Grundsatz sind wir uns aber einig: Es braucht ein verbindliches Regelwerk für das Prostitutionsgewerbe in Zürich.

Über welche Punkte wurde gestritten?
Durch Prostitution entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen zwei Parteien, wie es auch in anderen Gewerben üblich ist. Für uns stellte sich die Frage, wie man diesen Vertrag kommunal besser verankern kann und ob es überhaupt zulässig ist, diesen Grundsatz in die Verordnung einzubringen.

Eine vertragliche Verankerung wovon?
Ob es möglich ist, dass wir mit einer kommunalen Verordnung festhalten können, dass der vereinbarte Lohn von Prostituierten auch rechtlich einklagbar ist und ob wir damit die bundesrechtliche Vorgaben noch präzisieren können. Das war ein Knackpunkt. Und in dieser Frage haben wir auch keine eindeutigen Mehrheiten.

Schutz vor Ausbeutung und die Sicherheit der Prostituierten sind zentrale Punkte der Verordnung: Gab es hier Bereiche, die verbessert werden mussten?
Grundsätzlich sind schon viele Punkte für den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung der sich prostituierenden Personen aufgrund der Vernehmlassung eingeflossen. Wir wollten aber auch sicherstellen, dass Fachorganisationen formell in die Abläufe eingebunden werden. Für die Einberufung einer beratenden Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Fachorganisationen ist aber der Stadtrat zuständig. Die Mehrheit der Kommission hat dann darauf verzichtet, diese Fachkommission für verbindlich zu erklären. Stadtrat Leupi hat uns aber zugesichert, dass diese Zusammenarbeit heute schon stattfindet und auch in Zukunft stattfinden kann. Die Grünen haben zusätzlich ein Postulat eingereicht, der einen Bericht über die Auswirkungen der neuen Verordnung verlangt.

Wurde auch der Einsatz von Polizeikräften für mehr Sicherheit im Sexgewerbe thematisiert?
Die Kontrolle durch die Polizei bei der Strassen- und Fensterprostitution findet bereits bei der Überprüfung des Status der Prostituierten statt. Handlungsfähige Personen – also nur Frauen und Männer, die älter als 18 Jahre sind - können eine Bewilligung einholen, um sich zu prostituieren. Im Bewilligungsverfahren wird auch die Selbstständigkeit der Personen überprüft – und auch ob es Anzeichen von Menschenhandel gibt.

Prostitution ab 16 soll also künftig nicht mehr möglich sein?
Nein. Es dürften sich in Zukunft nur noch handlungsfähige Personen prostituieren. Und das ist man erst ab 18 Jahren.

Welche Haltung wurde punkto Strassenstrich vertreten? Die Festlegung des neuen Strassenstrichs im Niederdorf ist ja sehr umstritten.
Über die Bezeichnung der Orte für den Strassenstrich wurde in der Kommission nicht diskutiert. Offenbar sind sich die Kommissionsmitglieder einig, dass der Stadtrat die alleinige Kompetenz haben soll, die Strichzonen zu definieren. Es kann aber durchaus sein, dass im Gemeinderat andere Forderungen gestellt werden.

Also wird es heute in der Gemeinderatssitzung hoch hergehen, wenn die Prostitutionsgewerbeverordnung thematisiert wird?
Ich denke, dass über alle Differenzen hinweg die Einsicht vorherrscht, dass die Prostitutionsgewerbeverordnung einen deutlichen Fortschritt darstellt. Eine Gesetzesberatung braucht aber Zeit. Daher werden wir sicher intensiv über Detailpunkte diskutieren. Aber am Schluss wird die neue Verordnung eine deutliche Mehrheit finden.

Die EVP hat aber bereits angekündigt, dass sie die Strassenprostitution in Zürich verbieten lassen will.
Dafür habe ich grundsätzlich Verständnis. Die Strassenprostitution ist die unsicherste Art dieses Gewerbes. Aber ein Bundesgerichtsentscheid besagt, dass eine Stadt wie Zürich einen Strassenstrich zulassen muss. Gegen einen solchen Entscheid kann man auf kommunaler Ebene nicht verstossen. Man könnte sich höchstens darum bemühen, dass die Gesetze auf Bundesebene geändert werden.

Und gibt es bereits solche Bemühungen?
Nicht, dass ich wüsste. Das Bedürfnis nach käuflichem Sex besteht. Das Problem sind denn auch die Freier und nicht die sich prostituierenden Personen. Wenn man Strassenprostitution verbietet, wird sie in die Illegalität getrieben und das würde die Ausbeutung der Frauen und Männer, die sich prostituieren, begünstigen. Wir wollen die Prostitution regeln, um eine höchstmögliche Sicherheit mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Bevölkerung zu gewährleisten. Das ist unser Ziel.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 24.01.2012, 13:42 Uhr

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6 Kommentare

Eugen Fischer

24.01.2012, 20:33 Uhr
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eines vielleicht noch zur Sache SEx, sogar behinderte Menschen haben vollumfänglich das Anrecht aus Sex, und dies geschieht ohne falsche Moral. Scheinbar wollen Frauen in Zürich der käuflichen Liebe einen abwerrtenden Charakter beigeben, aber bitte in wie vielen Bezeihungen werden über Mittag das Gewerbe aufgesucht. Antworten


Pietro Bartoli

24.01.2012, 14:00 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Ja, liebe EVP, das ist der BGE 101 Ia 473 (Genfer Prostituiertenfall) aus dem Jahr 1975. Könnte man natürlich überarbeiten. Heute ist nicht mehr die selbe Situation wie damals. Aber das muss auf bundesebene passieren. Antworten



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