Wenn Mieter zu Vermietern werden
Von Christoph Landolt. Aktualisiert am 12.11.2010 9 Kommentare
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Roman Leuthold* war Mieter einer jener Wohnungen, von denen Hunderttausende träumen: 3,5 Zimmer, knapp 60 Quadratmeter, Nähe Albisriederplatz, und das für nur 950 Franken pro Monat. Als Leuthold vor zweieinhalb Jahren aus beruflichen Gründen ins Zürcher Oberland ziehen sollte, kündigte er die Wohnung nicht. «Wenn ich die aus der Hand gebe, ist sie weg.» Vielleicht, so Leuthold, ziehe er ja irgendwann wieder nach Zürich.
Dasselbe dachte Patrick Wirz*, der für seine 3,5 Zimmer in der Nähe des Bahnhofs Giesshübel 2050 Franken bezahlt. «Es ist wirklich keine wahnsinnig tolle Wohnung», meint Wirz. Als zur Frau auch noch Hund und Kind dazukamen, wurden der Familie die 75 Quadratmeter zu eng. In Leimbach fand Wirz ein Reihenhaus, das nur wenig teurer, aber grösser, komfortabler und ruhiger gelegen war. Den alten Mietvertrag löste er dennoch nicht auf. «Zur Sicherheit. Man weiss ja nie, was sich verändert.»
Hauptmieter trägt Risiko
Wer auszieht, aber dennoch einen Fuss in seiner alten Wohnung lassen will, kann das: «Der Eigentümer muss lediglich seine schriftliche Zustimmung geben», erklärt Albert Leiser, der Direktor des Zürcher Hauseigentümerverbands HEV. Diese darf nur verweigert werden, wenn gute Gründe dagegen sprechen. Einem Untermieter nicht nur ein Zimmer, sondern die ganze Wohnung zu überlassen, macht laut Leiser Sinn. «Wenn Sie auf Weltreise gehen und nachher zurückkommen wollen, lohnt sich das.»
Dass auch Leute, die eigentlich woanders hinziehen, zur Sicherheit ihre alte Wohnung behalten, kann sich Leiser gut vorstellen. «Wenn der Druck auf dem Wohnungsmarkt so gross ist wie in der Stadt Zürich, kommen solche Phänomene vor.» Die Mieter, die zu Vermietern werden, nehmen dafür ein gehöriges Risiko auf sich. «Als Hauptmieter haften sie für die Liegenschaft», sagt Leiser. Wenn ein Untermieter die Küche demoliere oder die Tapeten herunterreise, müsse der Hauptmieter dafür sorgen, dass alles wieder in Ordnung käme.
Die grosse Versuchung
Auch Patrick Wirz hat mit seinen Untermietern schlechte Erfahrungen gesammelt. Die Studenten, denen er die Wohnung anvertraute, überwiesen die Miete nur sporadisch, bis der Vertrag aufgelöst wurde. Mit den neuen Untermietern ist Wirz zufrieden. Leuthold hat seine Wohnung unter der Hand einem Bekannten gegeben. Beide verlangen nicht mehr, als sie auch selbst an die Eigentümer überweisen müssen und widerstehen damit der Versuchung, die Differenz zum Marktpreis in die eigene Tasche zu leiten.
Laut HEV-Direktor Leiser dürfen Wirz und Leuthold auch nicht mehr verlangen, es sei denn, sie stellten etwa die Möbel zur Verfügung. «Untermietverträge sind nicht für den Mietwohnungshandel bestimmt.» Dass ein Mieter sich seinen Wegzug vergolden lässt, kann aber kaum ausgeschlossen werden: «Das ist im Einzelfall natürlich schwierig zu beweisen.»
* Name geändert (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 12.11.2010, 13:57 Uhr
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9 Kommentare
Man kann statt einen Untermieter auch einen Nachmieter stellen und das Schlüsselgeld auf >10'000.-- Franken festsetzen. So kostet das alte IKEA-Sofa den Nachmieter schnell mal diesen Betrag. Ist ja an der Bahnhofstrasse auch völlig üblich. Antworten
Gar so einfach ist der Abschluss eines Untermietvertrages in der Praxis nicht und zudem gibt es die vertragliche und gesetzliche Kündigungsmöglichkeit für den Hauptvermieter. Weiterhin darf der Untervermieter aus dem Abschluss eines Untermietvertrages grundsätzlich keinen Gewinn erzielen. Das Ganze ist nur eine dürftige und zugleich sehr instabile Lösung. Antworten



