Zürich

Wenn sich Mieter an der Traumwohnung festklammern

Von Monica Müller. Aktualisiert am 27.12.2011 42 Kommentare

Das Phänomen des Untervermietens trocknet den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt zusätzlich aus. Die Stadt erwägt rechtliche Schritte, um Missbräuche in ihren günstigen Wohnungen zu verhindern.

Lieber untervermieten als kündigen: Attraktive Wohnung in der städtischen Siedlung Hardau.

Lieber untervermieten als kündigen: Attraktive Wohnung in der städtischen Siedlung Hardau.
Bild: Keystone

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Mieterverband rät zu Solidarvertrag

Mit einer Untermiete kann man sich laut Walter Angst vom Mieterverband allerhand Schwierigkeiten einhandeln. Nur das Verhältnis Vermieter und Mieter sei gesetzlich geregelt, der Untermieter habe nur sehr eingeschränkte Rechte gegenüber dem Hauptvermieter.

Wenn der Hauptvermieter die Wohnung kündigt, könne der Untermieter in aller Regel keine Fristerstreckung erwirken. «Der Untermieter befindet sich in einer katastrophalen Situation.» Wer seine Wohnung beispielsweise bei einem Auslandaufenthalt nicht aufgeben möchte oder aus finanziellen Gründen eine zweite Person einziehen lässt, dem rät Angst zu einem Solidarvertrag, bei dem beide Mieter gleichberechtigt sind. Angst glaubt nicht, dass Untermieten den Wohnungsmarkt weiteraustrocknen. Dieser krankt in seinen Augen in erster Linie daran, dass neue Mieter meist klar mehr zahlen als ihre Vorgänger – ohne zusätzliche Leistungen. Viele grössere Altwohnungen würden von einer oder zwei Personen bewohnt. «Warum sollen langjährige Mieter, deren Kinder ausgezogen sind, von einer 5- in eine 3-Zimmer-Wohnung ziehen, wenn sie für die kleinere Wohnung ebenso viel oder gar mehr bezahlen müssen?»

Eine Initiative des Mieterverbandes zur Wiedereinführung der Formularpflicht bei Mieterwechsel (Offenlegung der Vormieten) wird derzeit vom Kantonsrat beraten. Angst ist überzeugt, dass mehr Transparenz den Preisanstieg bei Neuvermietungen dämpfen würde. Albert Leiser, Direktor des Hauseigentümer-Verbands, ist entschieden dagegen: «Eine Formularpflicht schafft keine einzige neue Wohnung, nur mehr Bürokratie.» In Zürich würden jährlich circa 50 000 Wohnungen neu vermietet – gegen drei Viertel ausserterminlich. «In diesen Fällen gelten per Gesetz dieselben Bedingungen, die auch für den Vormieter galten», so Leiser.

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Peter und Tina wohnen in einer 4-Zimmer-Wohnung im Seefeld für 1600 Franken. Peter hat einen Job in Bern gefunden. Da sie nicht wissen, wie lange sie in Bern bleiben, suchen sie einen Untermieter. Linda hat endlich eine Wohnung ergattert: eine charmante 3-Zimmer-Wohnung in Unterstrass für 1800 Franken. Einziger Wermutstropfen: Sie ist bloss Untermieterin. Der jetzige Mieter zieht mit seiner Freundin zusammen, traut der Sache aber noch nicht. Sollten sie sich trennen, könnte er jederzeit in seine alte Wohnung zurück. Die Beispiele stehen für ein Phänomen, das in der Stadt Zürich, vor allem in den begehrten Wohngegenden, immer häufiger auftritt. Mieter behalten ihre attraktive Wohnung, um sich für die Zukunft abzusichern.

Je ausgetrockneter der Wohnungsmarkt, desto grösser sei die Versuchung, mit einer Untermiete die Probleme lösen zu wollen, wie Walter Angst vom Mieterverband sagt. Mehrmals täglich werde der Untermietsvertrag von der Website des Mieterverbands heruntergeladen. Für Beat Gmünder vom Immobilienbewirtschafter Livit AG gehören Untermieten ebenfalls zum Tagesgeschäft. «Sie sind im Mietrecht vorgesehen.» Dass man im angespannten Wohnungsmarkt eine gute Wohnung lieber untervermiete als kündige, liege auf der Hand. Livit verwaltet im Kanton Zürich knapp 20'000 Wohnungen.

Hohe Dunkelziffer vermutet

Auch bei den städtischen Wohnungen sind Untermieten möglich. Von den 9000 Wohnungen in der Hand der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich sind gegenwärtig 230 untervermietet. Diese Untermieten wurden geprüft und bewilligt, wie Arno Roggo, Direktor der Liegenschaftenverwaltung, ausführt. «Über die Dunkelziffer können wir keine Angaben machen.» Roggo vermutet, dass noch mehr Mieter ihre städtische Wohnung unter der Hand vermieten.

Bei einer zeitlich befristeten Abwesenheit oder wenn unbenutzte Zimmer belegt werden, findet Roggo Untermieten in Ordnung. Problematisch seien sie dann, wenn jemand anderswohin ziehe und die bisherige Wohnung nicht aus der Hand geben wolle, weil er später vielleicht wieder hier wohnen möchte. «Nicht im Sinne des Erfinders», so Roggo, sei es auch, wenn so günstige städtische Wohnungen an Leute mit zu hohem Einkommen gehen oder wenn statt einer dreiköpfigen Familie nachher eine Einzelperson in einer 4-Zimmer-Wohnung lebe. Roggo: «Das ist unschön.»

Nach geltendem Mietrecht kann der Vermieter die Zustimmung zur Untermiete in drei Fällen verweigern: wenn der Mieter die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt gibt, wenn die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zum Hauptmietvertrag missbräuchlich sind, indem der Hauptmieter beispielsweise an der Untervermietung verdient, oder wenn dem Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen.

«Es gibt viel Missbrauch»

Beim letzten Punkt will die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich einhaken. Sie plant für nächstes Jahr eine Präzisierung der Vermietungsverordnung. Diese soll künftig die Richtlinien der Untervermietung genauer regeln, um Missbräuchen einen Riegel zu schieben. Es müssen genügend Personen in der günstigen Wohnung leben, und sie dürfen nicht zu viel verdienen. Bei den Wohngenossenschaften stellt sich das Problem mit missbräuchlichen Untermieten viel weniger. Die Statuten, an die sich die Mieter als Genossenschaftsmitglieder halten müssen, sind strikter formuliert als das Mietrecht.

«Mitglieder müssen ihre Wohnung grundsätzlich selbst bewohnen», sagt Peter Schmid, Präsident der Wohnbaugenossenschaften Zürich. Bei seiner Baugenossenschaft, der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich (ABZ), ist die Untermiete maximal für ein Jahr zulässig. «Es gibt viel Missbrauch», sagt Schmid, «wir haben glücklicherweise eine Handhabe dagegen.» Walter Angst hat Verständnis für das Modell der Untermiete, wenn es darum geht, Mieterhöhungen zu vermeiden. Handle es sich aber um Wohnungen der Stadt oder von Genossenschaften, sei dies nicht zulässig. Bei den gemeinnützigen Vermietern drohe bei Wohnungswechseln keine Mietzinserhöhung. «In diese Wohnungen sollen jene einziehen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Beziehungen zum Vormieter sollen bei den Gemeinnützigen keine Rolle spielen.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 27.12.2011, 07:22 Uhr

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42 Kommentare

Beni Schwarzenbach

27.12.2011, 09:41 Uhr
Melden 64 Empfehlung

Etwas Gutes hat die Untermiete: Es findet kein Mieterwechsel statt, wodurch die Liegenschaftenverwaltungen die Wohnungsmieten nicht nach Lust und Laune in exorbitante Höhen treiben können. Antworten


Alex Wetter

27.12.2011, 10:06 Uhr
Melden 50 Empfehlung

Diese Entwicklung, wozu die Personenfreizügigkeit massgebend beigetragen hat, muss auf Bundesebene gesetzlich geregelt werden. Wie zB, Gemeinde und Kanton tragen die Verantwortung, dass stets genügend Wohnungen (2.5% min) zu vernünftigen Mieten, dh max 30 % des lokalen Durchschnittseinkommen, verfügbar sind. Verkauf von Immobilien an ausländische Interessen bundesweit verbieten (Lex Furgler) Antworten



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