Wie Straftäter unfreiwillig die Staatskasse sanieren
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 30.10.2010 11 Kommentare
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Dass der Staat unrechtmässig erworbenes Vermögen einzieht, kennt man in unserem Land bisher fast nur vom sogenannten «Diktatorengeld», etwa jenem des gestürzten philippinischen Präsidenten Marcos: fantastisch hohe Vermögen, die beschlagnahmt und irgendwann an einen fremden Staat zurückbezahlt werden.
Anders die «normalen» Straftäter. Sie haben gute Chancen, erschwindeltes und geklautes Geld behalten zu können, sofern sie es halbwegs geschickt verstecken. Denn in den seltensten Fällen suchen die Strafverfolgungsbehörden gezielt nach verborgenem Deliktgut. Dies gilt allerdings nicht für den Kanton Zürich: Seit Anfang 2009 kümmern sich hier ein spezialisierter Staatsanwalt und sieben Ermittler von Stadt- und Kantonspolizei eigens um die Einziehung solcher Vermögen. Das System hat man Deutschland abgeschaut, wo die gezielte Suche nach versteckten Vermögen seit Jahren üblich ist.
Der Erfolg lässt sich im Kanton Zürich schon nach einem Jahr sehen: Allein 2009 sind insgesamt über elf Millionen Franken sichergestellt worden. Das berichtete der zuständige Staatsanwalt an einer Kriminologen-Tagung. Bei den Vermögenswerten handelt es sich nicht nur um Bargeld, sondern auch um Möbel, Waffen, Autos, Immobilien, Luxusuhren und dergleichen. Werte, welche die Täter in vielen Fällen behalten hätten, hätte nicht jemand ihre finanziellen Verhältnisse genauer unter die Lupe genommen.
4 Millionen Franken versteckt
Da war zum Beispiel ein Mann, der mit seiner damaligen Freundin zusammen ein Kleinunternehmen aufbaute. Als das Paar auseinanderging, klagte die Frau gegen den Mann wegen ungetreuer Geschäftsführung. Er wurde zu 700'000 Franken Schadenersatz verurteilt, die er aber nicht bezahlte. Eine Betreibung brachte nichts, der Mann schien mittellos zu sein. Genauere Nachforschungen zeigten aber ein ganz anderes Bild: Der Mann besass in der Schweiz und in Liechtenstein 21 Bankkonten mit Guthaben von mehr als 1,6 Millionen Franken, zudem zwei Liegenschaften im Wert von weiteren 2,3 Millionen sowie einen Ferrari. Der Staat beschlagnahmte alles – obwohl der Täter die Häuser und den Ferrari seiner Ehefrau geschenkt hatte. Das Gericht sprach fast eine Million Franken davon der ehemaligen Geschäfts- und Lebenspartnerin des Täters zu, eine gleich hohe Summe ging vorsorglich ans Steueramt zwecks Sicherstellung von künftigen Forderungen.
Pech hatten die Freunde einer Buchhalterin, die von ihr grosszügig zu Konzerten und sogar zu einer zweiwöchigen Ferienreise nach Ägypten eingeladen worden waren. Die Frau hatte nämlich 700'000 Franken veruntreut und damit Einladungen und Geschenke finanziert. Der Staat bat die Beschenkten darauf zur Kasse. Keine Gnade gab es auch für eine Haustürbetrügerin, die mit dem erbeuteten Geld unter anderem Möbel gekauft hatte. Sie gab zwar an, die Wohnungseinrichtung gehöre ihrem Bruder. Die Ermittlungen zeigten aber, dass dieser im Ausland wohnt, Sozialhilfe bezieht und bevormundet ist. Der Staat beschlagnahmte alles.
Die Summe soll noch steigen
Was die Vermögenseinziehung für den Staat besonders interessant macht, ist die Tatsache, dass das Geld in seine eigene Kasse fliesst, wenn die Rechnungen der Gerichte und der Geschädigten bezahlt sind und sich binnen fünf Jahren niemand findet, der rechtmässig Anspruch auf die Vermögenswerte hat. Das kommt zum Beispiel dann vor, wenn sich die Geschädigten selbst strafbar gemacht haben, etwa bei Delikten im Zusammenhang mit Drogenhandel. Manchmal lässt sich auch einfach nicht mehr nachweisen, woher das Deliktgut stammt.
Wie viel Geld der Kanton mit den verstärkten Anstrengungen effektiv einnimmt, lässt sich noch nicht sagen. Die ersten Erfahrungen seien aber sehr positiv, sagt Michael Rüegg, Sprecher der Justizdirektion. Im Sanierungsprogramm 2010 sind für die nächsten vier Jahre fast drei Millionen Franken unter dem Posten «Erhöhung Beschlagnahmungen» eingesetzt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 30.10.2010, 06:50 Uhr
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11 Kommentare
Geschädigtenschutz in Ehren, aber Staatsanwälte haben einen Hang zur verkniffenen, weltfremden Arroganz. Der nächste Bürger, der guten Gewissens (nicht überlesen - das ist wichtig!!!) ein Geschenk angenommen hat, wie oben beschrieben wird und dessen Wert in die Staatskasse (!!!) bezahlen soll, soll sich mt aller Kraft wehren und dem Staatsanwalt vom Gericht das Hirn zurechtrücken lassen. Antworten



