Zürich

Wie der Kanton Wohnraum in der Stadt verteuert

Von Carmen Roshard, Beat Metzler. Aktualisiert am 03.02.2012 27 Kommentare

Obwohl die Stadtzürcher mehr günstige Wohnungen wollen, verkauft der Kanton seine Liegenschaften zum Höchstpreis. Genossenschaften und Stiftungen bleiben in den Bieterverfahren chancenlos.

Mietzinse könnten auf das Doppelte ansteigen: Für diese kantonale Liegenschaft an der Seestrasse beträgt das Mindestgebot 5 Millionen Franken.

Mietzinse könnten auf das Doppelte ansteigen: Für diese kantonale Liegenschaft an der Seestrasse beträgt das Mindestgebot 5 Millionen Franken.
Bild: Nicola Pitaro

Übt sanfte Kritik: Corine Mauch (SP) ist seit knapp drei Jahren Zürichs Stadtpräsidentin.

«Der Kanton könnte auch ein Partner sein»

Frau Mauch, was halten Sie davon, dass der Kanton Häuser in Zürich an die Meistbietenden vergibt?
Wir würden es natürlich begrüssen, wenn der Kanton bei den Verkäufen seiner Liegenschaften den genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungsbau stärker berücksichtigen könnte. Da dies dem Regierungsrat ohne politischen Auftrag nicht möglich ist, läge es am Kantonsrat, eine Änderung einzuleiten.

Die Stadtzürcher Stimmbürger haben sich deutlich zum gemeinnützigen Wohnungsbau bekannt. Unterläuft der Kanton diesen politischen Willen?
Die Zürcherinnen und Zürcher haben der Stadt einen politischen Auftrag erteilt. Der Stadtrat engagiert sich entsprechend, etwa mit dem Vorschlag für eine Stiftung für bezahlbare und ökologische Wohnungen. Die langfristigen, ehrgeizigen Ziele können wir nur zusammen mit Partnern erreichen, wie den Genossenschaften oder Privaten. Möglicherweise könnte auch der Kanton ein Partner sein. Die Abstimmung fand vor drei Monaten statt. Wir stehen am Anfang eines langfristigen Prozesses.

Was unternimmt der Stadtrat, um den Regierungsrat von einer anderen Verkaufspolitik zu überzeugen?
Wir sind mit dem Regierungsrat im Gespräch. Massgebend sind für den Kanton aber die politischen Vorgaben, und diese macht der Kantonsrat.

Verfügt der Stadtrat über keine anderen Druckmittel?
Für die Ziele der städtischen Wohnpolitik sind die zwei, drei jährlichen Verkäufe von kantonalen Liegenschaften nicht zentral. Wir haben vier Stossrichtungen definiert, setzen auf mehr genossenschaftlichen und kommunalen Wohnungsbau und auf die Zusammenarbeit mit den prägenden Akteuren im Wohnungsmarkt.

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Drei Viertel der Stadtzürcher Stimmbürger wollen mehr gemeinnützige Wohnungen. Als «überdeutlich» bezeichnete Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) das Abstimmungsresultat vom letzten November. Für den Kanton ist das aber kein Anlass, seine Politik beim Verkauf von Häusern zu ändern. Das zeigen zwei aktuelle Beispiele.

Zurzeit hat er zwei Liegenschaften in Zürich ausgeschrieben: ein 120-jähriges Wohnhaus an der Grüngasse im Kreis 4, das aus vier 4-Zimmer-Wohnungen und einer 2-Zimmer-Wohnung besteht. Interessenten müssen dafür mindestens 2,5 Millionen Franken bieten. Der Versicherungswert 2008 betrug 1,45 Millionen. Die zweite Liegenschaft steht an der Seestrasse in der Enge; sie wurde 1894 erstellt und hat eine 6-Zimmer-Wohnung, zwei 5-Zimmer-Wohnungen und ein Ladenlokal. Kostenpunkt: mindestens 5 Millionen Franken. Der Versicherungswert wurde 2009 noch mit 2,74 Millionen Franken angegeben.

«Kurzfristige Sicht»

Auch wenn der Kanton nur den Mindestverkaufspreis erzielte, würden dadurch die Mietzinse auf das Doppelte ansteigen. Mit anderen Worten: Den Bewohnern muss gekündigt werden, denn «Mieten kann man nicht ungebremst in die Höhe treiben», sagt Walter Angst, AL-Gemeinderat und Sprecher des Zürcher Mieterverbandes. Von den neuen Mietern könne man dann verlangen, was man wolle. Angst ist überzeugt: «Bei einem solchen Mindestverkaufspreis sind alle vernünftigen Käufer draussen, auch private Selbstnutzer fallen faktisch schon aus der Bietgemeinschaft.» Lediglich mit Stockwerkeigentum lasse sich eine solche Summe wieder reinholen. Doch in Zürich gebe es schon genug Eigentums- oder Zweitwohnungen und Business-Appartements, sagt Angst. «Dieses Gebaren ist für Zürichs Stadtentwicklung mehr als stossend. Der Kanton tritt flächendeckend als Spekulant auf.»

Die Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Geschäftsräumen der Stadt Zürich (PWG) hat aus einem Inserat von den Verkäufen erfahren. Seit über 20 Jahren hat sie dem Kanton keine Liegenschaften abkaufen können. «Dieser Umstand spricht für sich», sagt Kornel Ringli, der bei der Stiftung PWG für den Kauf von Liegenschaften verantwortlich ist. «Bei solchen Preisen sehe ich keinen Unterschied mehr zu den gewinnorientierten Immobilienmaklern», sagt Ringli.

Dass der Kanton stets mit dem Wohl des Steuerzahlers argumentiert, zeuge von einer kurzfristigen Sicht. «Wenn solche Liegenschaften in die Hände von Spekulanten gelangen, ist dem Steuerzahler auch nicht gedient.» Ginge es dem Kanton tatsächlich um die Maximierung des ihm anvertrauten Geldes, hätte er schon längst die Mietzinse in beiden Liegenschaften erhöhen müssen. Mit etwa 2500 Franken für eine 6-Zimmer-Wohnung in der Enge und circa 1000 Franken für eine 4-Zimmer-Wohnung an der Grüngasse liegen sie deutlich unter Marktniveau. «Jetzt, wo der Immobilienmarkt ausgetrocknet ist, kann der Kanton viel Geld mit seinen Liegenschaften machen», sagt Ringli.

Das Gesetz streng ausgelegt

Er bedauert, dass sich die öffentliche Hand auf eine solch marktorientierte Position stelle. «Wir würden gern einen guten Preis bezahlen und dem Kanton die Gewissheit geben, dass die Mieter zu günstigen Zinsen in den Wohnungen bleiben können.» Walter Angst findet noch deutlichere Worte: «Der Kanton ist eine Katastrophe.» Er wolle nur Geld machen und foutiere sich um den Rest.

Solche Vorwürfe sind nicht neu. Wegen der Hausverkäufe gerät der Kanton regelmässig in die Kritik, auch in anderen Gemeinden. Der Regierungsrat hat sich deshalb in mehreren Interpellationsantworten zum Problem geäussert: Ihm fehle der Ermessensspielraum. Das Gesetz schreibe eine «Veräusserung zum höchsten gebotenen Preis dar». Um von diesem abzuweichen, brauche es eine «Änderung der gesetzlichen Grundlagen». Eine solche müsse der Kantonsrat beschliessen. Dort laufen Bestrebungen in diese Richtung. In Zusammenarbeit mit anderen Parteien bereite die SP einen entsprechenden Vorstoss vor, sagt Kantonsrätin Monika Spring (SP).

Kritiker wie Walter Angst halten dagegen, dass schon heute Ausnahmen möglich wären. Das Gesetz sieht vor, dass «bei überwiegendem öffentlichem Interesse ein niedrigerer Wert festgelegt werden kann.» Diese «Kann-Vorschrift» wende der Regierungsrat aber «nur mit Zurückhaltung» an. Da es sich bei einer Verbilligung letztlich um eine Ausgabe handle, brauche es einen Budgetkredit. Diesen müsse der Kantonsrat bewilligen. Monika Spring kann sich aber an kein einziges solches Gesuch erinnern.

«Der Kanton muss seine Interessen unterordnen»

Kritiker verweisen zudem auf den in der Kantonsverfassung festgeschriebenen Auftrag, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Dies tue er bereits mit zinslosen Darlehen, schreibt der Regierungsrat. Dieses Engagement stehe billigeren Verkäufen sogar im Weg. Weil der Kanton das gemeinnützige Wohnen bereits fördere, sei eine weitere, «versteckte Subventionierung» unstatthaft. Auch gegen den Vorwurf der Spekulation wehrt sich der Regierungsrat: «Spekuliert wird vielmehr, wenn ein Haus unter Verkehrswert verkauft wird», sagt Thomas Maag, Sprecher der Baudirektion.

SP-Nationalrätin Jacqueline Badran überzeugen solche Argumente nicht: «Der Kanton muss das demokratisch legitimierte öffentliche Interesse an zahlbaren Wohnungen seinem Interesse an maximalem Ertrag unterordnen.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 03.02.2012, 06:27 Uhr

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27 Kommentare

Dan Horber

03.02.2012, 07:21 Uhr
Melden 28 Empfehlung

3. Subventionierten Wohnungsbau muss man nicht in Liegenschaften an bester Lage betreiben. Mit dem Verkaufserlös lassen sich wesentlich mehr Wohnungen an peripherer Lage finanzieren.
4. Die Stadtregierung von Zürich blendet permanent aus, dass das Geld, das sie ausgibt, irgendwoher kommen muss...
5. Weil der Kanton Häuser verkauft, verstösst er nicht gegen den Auftrag gemeinnütziger Wohnbau.
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Marc Peer

03.02.2012, 08:06 Uhr
Melden 26 Empfehlung

Der Kanton verkauft seine Liegenschaften zu Höchstpreisen. Die Mieten für den Mittelstand steigen.
Dafür kann der Kanton danach die Steuern für die Reichsten senken. Das ist doch ein gutes Geschäft. Und zudem der Auftrag des Wählers. Der hat nicht umsonst einen bürgerlichen Kantonsrat gewählt.
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