Zürich

Zehn Jahre Haft für Sextäter

Aktualisiert am 03.07.2012 1 Kommentar

Ein 28-Jähriger wurde vom Bezirksgericht Zürich zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe und ambulanter Psychotherapie verurteilt. Der Mann hatte zwei Mädchen via Internet kontaktiert. Eines von ihnen vergewaltigte er.

Blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft: Das Bezirksgericht Zürich.

Blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft: Das Bezirksgericht Zürich.
Bild: Keystone

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Das Zürcher Bezirksgericht hat einen 28- jährigen Mann zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt. Der Mann hatte zwei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren via Internet kontaktiert. Eine davon vergewaltigte er. Mit seinem Urteil blieb das Bezirksgericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine zwölfjährige Freiheitsstrafe gefordert. Während des Strafvollzugs muss der Täter eine ambulante Psychotherapie absolvieren. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Schweizer ein mittleres bis hohes Rückfallrisiko.

Deshalb setzte das Gericht während des Strafvollzugs eine ambulante Massnahme für den Triebtäter fest. Er wurde verpflichtet, den beiden Opfern Schmerzensgelder von 20'000 Franken sowie 6000 Franken zu bezahlen.

Mit Messer bedroht

Gemäss Anklage hatte der Mann im Jahr 2010 in einem Internet-Chat eine damals 14-Jährige unter dem Pseudonym «Martina» zu einem Treffen in Zürich überredet. Als das Mädchen dann am verabredeten Treffpunkt eintraf, bedrohte sie der Angeklagte mit einem Messer und vergewaltigte sie.

In einem anderen Fall im Jahr zuvor nahm er im Internet mit einer 15-Jährigen Kontakt auf und passte diese vor ihrem Haus ab. Auch sie bedrohte er mit einem Messer, liess dann jedoch von ihr ab.

«Frustriert gewesen»

Er habe lange Zeit keine Beziehung mehr gehabt und sei frustriert gewesen, gab der Mann vor Gericht als Tatmotiv an. Der Überführte legte grundsätzlich ein Geständnis ab, stellte aber in Abrede, dass er um das Alter der Minderjährigen gewusst habe.

Der Verteidiger ging lediglich von einfachen Straftaten aus und sah eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren als ausreichend an. Das Gericht kannte kein Pardon und kam zu umfassenden Schuldsprüchen. Der Verurteilte habe gezielt junge Frauen als Opfer ausgesucht. (kpn/sda)

Erstellt: 03.07.2012, 21:31 Uhr

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1 Kommentar

Rolf Ebner

04.07.2012, 00:05 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

Ich begrüsse das Urteil des Bezirksgerichts Zürich, welches mal Ausnahmsweise nicht am untersten Limit des Strafrahmens geblieben ist. Es wäre gut, wenn auch andere Gerichte nicht mehr so täterfreundlich urteilen würden. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass die obere Gerichtsinstanz dass Strafmass massiv nach unten korrigieren wird. Antworten



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