Zürich

Zehnfache Mutter verurteilt

Von Franziska Kohler. Aktualisiert am 22.01.2012 35 Kommentare

Das Urteil gegen eine geschiedene Frau mit zehn Kindern ist bestätigt worden. Sie hat das Sozialamt um 90'000 Franken betrogen. Bis heute lebt sie mit neun Kindern zusammen. Sechs sind volljährig.

Obergericht Zürich: Entscheidet über den Weiterzug der erstinstanzlich verurteilten Sozialhilfe-Betrügerin.

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Bild: Keystone

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Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen Fall beurteilt, der die Justiz vor gut einem Jahr bereits einmal beschäftigt hat: Eine geschiedene Mutter von zehn Kindern war damals wegen Sozialhilfebetrugs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Konkret geht es um Zahlungen von mindestens 90'000 Franken, die die 46-jährige Schweizerin zu Unrecht bezogen haben soll.

Damals folgte der Einzelrichter den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Er verurteilte die Frau wegen mehrfachen Betrugs und Verstössen gegen das Ausländergesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 30 Franken. Zudem sollte sie eine Busse von 2'400 Franken sowie die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen. Weil die Beschuldigte mit dem Urteil nicht einverstanden war, zog sie den Fall vor das Obergericht.

Dieses bestätige nun das Urteil. Allerdings setzte der Richter aufgrund der bedrängten Lebensumständen die Tagessätze der bedingten Geldstrafe von 30 auf 20 Franken hinab und erliess die Busse. Das Gericht ist der Meinung, dass «der Staat hier nicht betrogen wurde, um ein Luxusleben zu führen». Die Frau gab an, dass bis heute neun Kinder mit ihr zusammen wohnen. Sechs davon sind volljährig. Der geschiedene Vater zahlt offenbar keine Alimente. Diese schiesst die Stadt Zürich vor.

Tagesanzeiger.ch ist vor Ort und berichtet über die neuste Entwicklung im Fall.

Im Verfahren ging es um Zahlungen in den Jahren 2006 bis 2009. In diesem Zeitraum empfing die heute 46-Jährige vom städtischen Sozialdepartement rund 240'000 Franken Unterstützungsleistungen. Daneben bezog sie Alimente für ihre zehn Kinder in der Höhe von 148'000 Franken. Ausserdem erhielt die geschiedene Mutter jährlich 50'000 Franken in bar vom amerikanischen Schwiegervater ihrer erwachsenen Tochter – zusätzlich zu Kleidern, Schuldgeldern und Auslagen für Ferien. Des Weiteren ist sie gemäss der damaligen Anklageschrift offenbar mehrmals von einer Wohltätigkeitsstiftung finanziell unterstützt worden. Gegenüber den Sozialen Diensten verschwieg sie diese Zahlungen und erklärte, über keinerlei Einkommen zu verfügen.

Drittperson lässt den Fall auffliegen

Das ist aber noch nicht alles: Offenbar führte die Frau gleichzeitig eine private Schneiderei, in der sie zwei Bulgarinnen als Näherinnen beschäftigte, zu Löhnen zwischen 800 und 2'000 Franken. Die Anklageschrift lautet deshalb nicht nur auf Betrug, sondern auch auf Widerhandlung gegen das Ausländergesetz: Über eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz verfügten die beiden Frauen nicht.

Der Betrug flog auf, weil eine unbekannte Drittperson misstrauisch wurde. Sie hatte beobachtet, wie die Näherinnen in den beiden Grosswohnungen der zehnköpfigen Familie ein und aus gingen. Daraufhin informierte sie die Polizei, die eine Hausdurchsuchung vornahm.

Im März 2011 kam der Fall dann vor den Einzelrichter. Der Anwalt der Beschuldigten hatte damals für den Vorwurf des Betrugs einen Freispruch gefordert: Er argumentierte, dass seine Mandantin mit der Sozialhilfe niemals ausgekommen wäre. Es sei offensichtlich gewesen, dass noch weitere Geldquellen bestehen würden. Von Arglist könne deshalb nicht gesprochen werden, der Tatbestand des Betrugs sei nicht erfüllt. Diese Begründung wiederholte der Verteidiger vor Gericht dem Obergericht.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 20.01.2012, 11:56 Uhr

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35 Kommentare

Hanspeter Niederer

20.01.2012, 12:42 Uhr
Melden 129 Empfehlung

240'000 Fr. vom Sozialamt + 148'000 Fr. Alimente + 4x 50'000 Fr. vom amerikanischen Schwiegervater + Einkünfte vom Nähatelier + mehrere Zuwendungen von einer Wohltätigkeitsstiftung. Macht sehr konservativ geschätzt 600'000 Fr. in 4 Jahren = 150'000 Fr. Jahreseinkommen ! Sie zahlt für diesen Betrug 2'400 Fr. Busse und kaum Steuern. Einspruch gegen diese Riesen-Schweinerei ist ABSOLUT ZWINGEND ! Antworten


Paul Garo

20.01.2012, 12:15 Uhr
Melden 103 Empfehlung

Mit einem Einkommen von ca. 14`900.- pro Monat ( Sozialhilfe/Alimente/Zustupf ) ist laut Aussage des Verteidigers ein Ueberleben nicht möglich. Da fühle ich mich als hart arbeitender Mittelständler voll vera....t.
Da muss sich sogar der liebe Verteidiger noch anstrengen. Wer bezahlt da wohl die Gerichtskosten? Genau...!!!
Und kommen Sie mir da bitte nicht mit dem Neidfaktor!
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