Zivilcourage lohnt sich nicht
Von David Vonplon. Aktualisiert am 02.04.2009
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Bald besserer Schutz für Whistleblower?
In der Schweiz haben Whistleblower einen besonders schweren Stand: In anderen westlichen Ländern wie den USA und England wurden in den vergangenen Jahren Gesetze eingeführt, die Hinweisgeber besser schützen. Erst jetzt will auch die Schweiz nachziehen: Der Bundesrat hat eine Revision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt, die Zeugen von Missständen im Betrieb besser schützen soll. Für den Fall einer missbräuchlichen Kündigung wird eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen vorgesehen. Angestellte des Bundes sind künftig gar gezwungen, Verbrechen und Vergehen anzuzeigen.
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Er hat den Fall Nef ins Rollen gebracht: Das jedenfalls glaubt das Bezirksgericht Zürich und sprach den Polizisten Fredi Hafner schuldig. Er soll der «SonntagsZeitung» Dokumente zugespielt haben, die den früheren Armeechef als Stalker entlarvten. Ob der Fahnder seinen Job behalten kann, ist heute höchst fraglich. Hafner geht in Berufung – erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, will die Stadtpolizei Zürich entscheiden, ob sie Hafner weiterbeschäftigt, erklärt Sprecher Marco Cortesi.
Whistleblower zahlen hohen Preis
Der Fall Hafner ist symptomatisch für das Schicksal der so genannten Whistleblower. Wer auf Missstände hinweist, zahlt hierzulande in der Regel einen hohen Preis dafür – zumindest wenn er dies öffentlich tut. Oft droht die Entlassung oder eine Verurteilung, wie die Vergangenheit zeigt. Schon in den 60er Jahren wurde der Zürcher Wachtmeister Kurt Meier entlassen und musste über 30 Jahre auf seine Rehabilitation warten, weil er der Presse gesteckt hatte, dass bei der Zürcher Polizei Wohlhabende eine Vorzugsbehandlung erhalten.
Doch auch in der jüngeren Vergangenheit mussten Tippgeber immer wieder büssen: Esther Wyler und Margrit Zopfi wurden im Oktober 2007 festgenommen unter dem Verdacht, die «Weltwoche» mit Informationen aus dem Zürcher Sozialdepartement beliefert zu haben. Die beiden Angestellten erklärten öffentlich, dass 80 Prozent der Fälle unter Vorsteherin Monika Stocker unsorgfältig geführt seien. Schliesslich wurden sie fristlos entlassen und eine Administrativuntersuchung eingeleitet. Stadtpräsident Elmar Ledergerber rechtfertigte das Vorgehen damals mit der Begründung, die aussagewilligen Mitarbeiter hätten ihre Vorgesetzten auf die Missstände aufmerksam machen sollen, bevor sie an die Öffentlichkeit gingen.
UVZ-Informant: Meldung blieb ohne Wirkung
Dabei zeigt der vor Kurzem ans Tageslicht gekommene Fall über Unregelmässigkeiten bei der Unfallversicherung Stadt Zürich (UVZ), dass es für Informanten nachteilig sein kann, wenn sie sich an ihre Vorgesetzten wenden. Ein langjähriger Mitarbeiter schilderte Stadtpräsident Ledergerber in einem Brief die Zustände bei der UVZ. In der Folge geschah monatelang gar nichts. Finanzvorsteher Martin Vollenwyder reagierte mit Desinteresse auf die Hinweise. Nun, da der «Tages-Anzeiger» über die Unregelmässigkeiten bei der Versicherung berichtete, erscheint der Mann in einem unvorteilhaften Lichte: So liess Vollenwyder durchblicken, dass der besagte Mitarbeiter schwierig sei und kündigte an, fortan in der Personalführung härter vorzugehen.
Die Liste von Couragierten, die mit schweren Konsequenzen rechnen mussten, nachdem sie auspackten, liesse sich beliebig verlängern. Honoriert wird ihre Arbeit praktisch nie – dies obwohl nur dank ihren Enthüllungen Missstände ans Tageslicht kommen. «In der Regel werden Korruptionsfälle nur dann aufgedeckt, wenn Insider ihre Kenntnisse an Vorgesetzte oder an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten», stellt die Organisation Transparency International (TI) dazu fest. Die Organisation rechnet damit, dass 97 bis 99 Prozent der Korruption im Dunkeln bleiben. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 02.04.2009, 15:13 Uhr



