Zürcher Regierungsrat ist gegen Meldepflicht von Sans-Papiers
Aktualisiert am 02.02.2012 55 Kommentare
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Die SVP reichte eine Motion ein, die kantonale Amtsstellen dazu verpflichten wollte, Sans-Papiers automatisch dem Migrationsamt zu melden. Wer sich ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalte, verstosse gegen die demokratisch beschlossenen Asyl- und Ausländergesetze. Wer sich illegal hier aufhalte, müsse möglichst bald entdeckt und ausgewiesen werden, begründet die SVP ihren Vorstoss.
Eine Voraussetzung dafür sei, «dass kantonale Behörden, die Kenntnis über Fälle von illegalem Aufenthalt haben, dies dem Amt für Migration melden.» Dies sei im Bundesrecht so vorgesehen.
Doch der Zürcher Regierungsrat lehnte das SVP-Anliegen ab: Eine «umfassende und automatische» Meldepflicht auf kantonaler Ebene ist nach Ansicht des Regierungsrates rechtlich nicht zulässig, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Aus diesem Grund sei die Forderung auch nicht umsetzbar.
«Enge Schranken»
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass Personen ohne geregelten Aufenthalt dem Ausländergesetz unterstehen. Die Gesetzgebung über Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Niederlassung sowie über die Gewährung von Asyl sei Sache des Bundes.
Dies gelte auch für die im Zusammenhang mit Ausländerinnen und Ausländern bestehenden Meldepflichten. «Dem kantonalen Recht sind in diesem Bereich enge Schranken gesetzt», schreibt die Regierung. Gesetzlich verordnete Meldepflichten gelten laut Regierungsrat unter anderem für Polizei und Gerichte, Zivilstands- und Vormundschafts- sowie - mit Einschränkungen - für Sozialhilfeämter.
Ebenfalls nicht infrage komme eine kantonale Meldepflicht, wenn das Bundesrecht besondere Schweigepflichten vorsehe. Dies ist beispielsweise im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Opferberatungsstellen der Fall.
Gegen Meldepflicht im Schulbereich
Grundsätzlich ablehnend steht der Regierungsrat einer Meldepflicht im Schulbereich gegenüber. Kinder und Jugendliche verfügten über einen «völkerrechtlich und verfassungsmässig garantierten» Anspruch auf «diskriminierungsfreien Zugang zum Grundschulunterricht.»
Es sei deshalb fraglich, ob eine Weitergabe von Personendaten an Migrationsbehörden verfassungs- und völkerrechtskonform wäre. Auch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren habe sich wiederholt gegen eine Meldepflicht ausgesprochen.
Aus denselben Gründen wäre es laut Stellungnahme zudem fragwürdig, die verantwortlichen Stellen im Bereich der Familien-, Mütter- und Jugendberatung zur Meldung zu verpflichten.
(lcv/sda)
Erstellt: 02.02.2012, 17:13 Uhr
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