Zürcher Taxitarife sind Höchsttarife
Aktualisiert am 10.06.2011 4 Kommentare
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Das Bundesgericht befand in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil, eine verbindliche Tarifordnung für das Taxigewerbe sei mit der Wirtschaftsfreiheit nicht vereinbar. Zudem müssten auch Taxiaufträge an auswärtige Fahrerinnen und Fahrer vermittelt werden dürfen.
Auswärtige Taxifahrer ohne städtische Betriebsbewilligung dürfen nun zwar Kunden aufnehmen, aber nicht die öffentlichen Taxistandplätze benutzen. Das langsame und wiederholte Umherfahren zwecks Kundenwerbung bleibe ebenfalls untersagt, hält der Stadtrat in seiner Mitteilung vom Freitag fest.
Zähler muss immer laufen
Die Taxibetriebe sind verpflichtet, ihre Preise anzuschreiben. Auch wenn ein Fahrer einem Kunden einen Pauschalpreis für eine Fahrt anbietet, muss er den Taxameter in Betrieb setzen. So könne der Kunde überprüfen, ob die vereinbarte Pauschale den Höchsttarif nicht doch überschreitet.
Der Stadtrat kündigte an, er werde dem Gemeinderat so bald wie möglich Änderungsvorschläge zur neuen Taxiverordnung unterbreiten, die dem Bundesgerichtsurteil zur Tarifordnung Rechnung trage. Das städtische Parlament hatte im Sommer 2009 eine Taxiverordnung erlassen, mit der die heute noch geltenden Taxivorschriften aus dem Jahr 2000 ersetzt werden sollten.
(ep/sda)
Erstellt: 10.06.2011, 10:57 Uhr
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4 Kommentare
In Zürich ein Taxi zu benutzen ist eine Zumutung. Wer am HB Zürich einen Taxifahrer sucht welcher sich auskennt und auch noch unsere Sprache "versteht" ist einem Sechser im Lotto nahe. Von der Freundlichkeit nicht zu sprechen. Ich habe schon erlebt, dass sich ein Taxifahrer aus "kulturellen Gründen" weigerte eine Frau vorne mitfahren zu lassen. Eine Katastrophe ist das. Antworten
Mir gehen dies alten, vergammelten Taxis auf den Sack, welche in Zürich ihre "Dienste" anbieten. Wann kommt endlich eine Einheitsfarbe sowie ein Maximalalter von DREI Jahren für ein Fahrzeug, welches gewerbsmässig Personen durch die Stadt fährt? Antworten

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