Zürich

Zürich muss 15'000 Bürger über fehlerhafte Abstimmungsunterlagen informieren

Von Jvo Cukas. Aktualisiert am 03.05.2011 5 Kommentare

In mehreren Wahlkreisen haben rund 250 Personen falsche Abstimmungsunterlagen erhalten. Weil man nicht weiss wer, müssen Tausende informiert werden. Die Kosten soll der Kanton übernehmen.

Fehlerhafte Unterlagen für Synodenwahl: Reformierte Kirche in Regensdorf.

Fehlerhafte Unterlagen für Synodenwahl: Reformierte Kirche in Regensdorf.
Bild: David Baer

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Am kommenden 15. Mai stehen die Zürcher Stimmbürger vor einer der kompliziertesten Abstimmungen der letzten Jahre. Als ob dies nicht schon anspruchsvoll genug wäre, müssen Tausende ihre Unterlagen zusätzlich überprüfen: Durch einen Fehler der Druckerei, welche die Wahlunterlagen im Auftrag des Kantons herstellte, haben einige reformierte Stimmberechtigte in den Wahlkreisen 6 und 10 falsche Unterlagen, nämlich solche von Horgen, erhalten. Rund 15'000 mögliche Betroffene mussten letzte Woche über den Vorfall informiert werden.

Beat Gähwiler, Leiter Abstimmung und Wahlen der Stadt Zürich, spricht von einem ärgerlichen Einzelfall: «Ich kann mich nicht erinnern, wann so etwas zuletzt vorkam, in den letzten fünf bis sechs Jahren bestimmt nicht.» Die Stadt habe aber schnellstmöglich reagiert und sämtliche möglicherweise Betroffenen direkt angeschrieben. Zudem habe man umgehend den Kanton, die Medien und die reformierte Kirche informiert und schalte zudem morgen Mittwoch im Tagblatt ein Inserat.

Grosser Aufwand

Der Aufwand ist beträchtlich, wenn man bedenkt, dass maximal 250 Stimmbürger falsche Unterlagen erhalten haben. «Es gab keinerlei Möglichkeiten, die einzelnen zu unterscheiden», erklärt Gähwiler. Bei städtischen Wahlen, beispielsweise für den Gemeinderat, würden für jeden Wahlkreis verschiedenfarbige Zettel benützt. So könnten fehlerhafte Zusammenstellungen schnell erkannt werden. Bei den kantonalen Synodenwahlen seien aber sämtliche Zettel gelb. Deshalb habe man sämtliche 15'000 Wahlberechtigten in den Kreisen 6 und 10 brieflich informieren müssen. Die Kosten für die Aktion kann Gähwiler noch nicht genau beziffern. Klar ist für ihn aber: «Die Kosten werden wir dem Verursacher weiterverrechnen.»

Verantwortung des Stimmbürgers

Falsche Wahlzettel, welche trotz der Informationskampagne ausgefüllt werden, sind ungültig. Es liege auch in der Verantwortung des Stimmbürgers zu prüfen, ob sämtliche Unterlagen vollständig und richtig seien, erklärt Gähwiler. Grundsätzlich gebe es mehrere Kontrollschritte bei den Verpackungsarbeiten des Stimmmaterials, die menschliche Fehler praktisch ausschliessen. Neben den verschiedenfarbigen Wahlzetteln für jeden Wahlkreis, mache man visuelle Stichproben und: «Wir haben hochsensible Maschinen, die unter anderem Gewichtsunterschiede in den Couverts feststellen und so leicht aussortieren können.»

Gähwiler geht nicht davon aus, dass der Fehler Auswirkungen auf den Ausgang der Wahl haben wird, da in der Stadt Zürich nur maximal 250 Stimmbürger betroffen seien. Er bedauert den Zwischenfall, aber: «Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.»

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 03.05.2011, 12:16 Uhr

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5 Kommentare

Peter Manser

03.05.2011, 13:08 Uhr
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Es ist zynisch zu schreiben, dass die Kosten vom Kanton übernommen werden sollen. Schlussendlich ist es der Stimmbürger, der dafür aufkommen muss, also weder Kanton, Stadt, noch Gemeinde.
Massnahme: Die fehlbare Druckerei soll in den üblichen Lokalzeitungen eine entsprechende Warnung bezahlen. Der Rest ist dem Stimmbürger überlassen.
Antworten


Thomas Flückiger

03.05.2011, 13:10 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Mir ist absolut schleierhaft, wieso der Kanton die Organisation von Wahlen zu einem religiösen Gremium übernimmt. Dies betriff einzig und allein die Miglieder der entsprechenden Kirche. Diese hat meiner Meinung nach selber für die Durchführung von Wahlen für ihr Vereinsparlament zu sorgen. Da könnte sonst ja jeder Turnverein kommen... Die Privilegien der Religionsgemeinschaften gehören abgeschafft Antworten



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