Zwei Jahre Haft für «Rammbock»-Dieb
Aktualisiert am 18.02.2010 8 Kommentare
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Das Bezirksgericht Zürich hat heute Donnerstag einen 34-jährigen «Rammbock»-Dieb zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zudem muss er 311'000 Franken Schadenersatz zahlen. Die Hälfte der Beute konnte derweil in Süditalien sichergestellt werden.
Der Montenegriner hatte unter anderem zusammen mit Komplizen zwei Mal an der Zürcher Bahnhofstrasse zugeschlagen. Im ersten Fall fuhr er an einem späten Abend Ende Mai 2002 mit einem gestohlenen Auto rückwärts in ein Juweliergeschäft. Dabei ging das Sicherheitsglas des Schaufensters in Brüche. Die Diebe entwendeten daraufhin Schmuck und Uhren im Wert von über 770'000 Franken. Ende Januar 2003 probierte er zusammen mit zwei Begleitern am helllichten Tag mit einem Vorschlaghammer eine Schaufensterscheibe einzuschlagen. Das Vorhaben misslang jedoch.
In drei Ländern im Knast
Gestoppt werden konnte der 34-Jährige erst im September 2005 in Frankreich, wo er wegen Diebstahls und weiterer Delikte zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Bevor er im vergangenen September in die Schweiz überführt wurde, war er im Februar 2009 nach Belgien ausgeliefert worden, wo er ebenfalls eine Freiheitsstrafe absitzen musste.
Vor Gericht war nur noch das Strafmass umstritten. Während der Staatsanwalt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten gefordert hatte, hatte der Verteidiger des geständigen Mannes eine teilbedingte Strafe von 24 Monaten verlangt. Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass der Angeklagte mit den Taten in Frankreich und der Schweiz eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren verdient habe. Da er davon jedoch bereits über fünf Jahre verbüsst hat, wird er voraussichtlich schon in sechs Monaten freigelassen. (cal/ddp)
Erstellt: 18.02.2010, 16:44 Uhr
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8 Kommentare
Das Gesetz verlangt das ein Täter für die gleiche Taten nicht mehrmals bestraft werden darf. Das er hingegen für mehrere Taten in verschiedenen Ländern nur einmal bestraft werden kann, davon steht meines Wissens nichts im StGB. Die Botschaft an diesen Dieb unserer Gerichte ist glasklar, wenn schon einbrechen, dann in der Schweiz. Hierzulande drohen keine grossen Sanktionen. Antworten
Dass ein solcher Verbrecher auch für seine Tat in der CH schon nach 6 Monaten freikommt, ist stossend. Zudem sieht das Urteil keine Einreisesperre resp. Landesverweis für die nächsten 15 bis 20 Jahre vor. Das gehörte in diesem Fall unbedingt dazu. Und dann ist die Frage, wie der Betreffende den Schadenersatz in der Höhe von CHF 311'000 bezahlen will, auch noch offen. Härtere Strafen sind ein Muss. Antworten


































