Uetliberg: Illegal gebauter Kiosk muss weg
Von Silvio Temperli. Aktualisiert am 17.03.2009 25 Kommentare
Besucher auf dem Üetliberg: Müssen laut Gericht ohne den illegal aufgestellten Kiosk auskommen. (Bild: Doris Fanconi)
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Giusep Fry, Eigentümer des Gipfelplateaus auf dem Uto Kulm, darf den rechtswidrig erstellten Kiosk beim Aussichtsturm nicht mehr länger betreiben. Er muss ihn jetzt abreissen lassen. Dies hat das Verwaltungsgericht angeordnet. Im Entscheid ist von «schwerwiegenden Verstössen gegen die Nutzungsordnung» die Rede. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes auf dem Zürcher Hausberg sei «grundsätzlich ohne Verzug zu verlangen». Solange der Kiosk im Landwirtschaftsgebiet liegt, bestehe ein «öffentliches Interesse an der Freihaltung des Areals vor zonenfremden Bauten».
Das Verwaltungsgericht stützt damit einen Beschluss der Baurekurskommission des Kantons Zürich. Sie hatte schon im August 2008 den Abbruch verfügt und eine Beschwerde des Heimatschutzes gegen eine provisorische Bewilligung für den Verkaufsstand gutgeheissen.
Der Uto-Kulm-Hotelier wollte dieses Verdikt nicht hinnehmen und ging vor Verwaltungsgericht, wo er nun mit seinem Rekurs nicht durchgedrungen ist. Jetzt bleibt Fry allein noch der Gang ans Bundesgericht. In diesem Fall könnte er bis zum nächsten Urteil den Kiosk stehen lassen und weiterhin jene Gäste bedienen, die nicht im schicken Restaurant einkehren. Ob er die letzte Instanz anruft, liess der Gastrounternehmer gestern offen. «Wir sind gerade daran, die Angelegenheit zu beraten.» Innert dreissig Tagen müsste er die Beschwerde erheben, sonst wird der Beschluss rechtskräftig.
Es geht nicht um Würste und Bier
Giusep Fry hatte den Kiosk Ende April 2007 ohne Bewilligung gebaut und weiter aufs Plateau hinaus verschoben – als Ersatz für den früheren Imbissstand, der kleiner war. Nachträglich verweigerte die Zürcher Baudirektion eine Ausnahmebewilligung für den neuen Kiosk. Gleichzeitig aber erlaubten die Baudirektion und die Standortgemeinde Stallikon dem Hotelier, die Verpflegungsstätte stehen zu lassen. Sie gewährten Giusep Fry eine Gnadenfrist bis spätestens Ende Mai 2009.
Die gerichtlich befohlene Beseitigung des Kiosks bedeutet aber nicht, dass Ausflügler künftig auf einen Imbissstand mit Wurst und Bier verzichten müssen. Im Entwurf des neuen Gestaltungsplans für das Gebiet Uto Kulm ist ein Kiosk an einem anderen Ort vorgesehen. Sowohl der Heimatschutz wie auch der Verein Pro Uetliberg haben dagegen nichts einzuwenden. Die beiden Organisationen setzen sich seit über vier Jahren dafür ein, dass auf dem Zürcher Hausberg «geltendem Recht Nachachtung verschafft wird und das Plateau für Spaziergänger frei zugänglich ist», betont Margrith Gysel von Pro Uetliberg.
Regierung darf nicht mehr zuschauen
Giusep Fry hat in den letzten sieben Jahren mehr als nur einmal gegen die Bauvorschriften verstossen. Er liess zum Beispiel die Rondo-Terrasse des Hotels verglasen und überdachen. Obendrein kapselte er die Südterrasse in Stahl und Glas ein. Gesuche für die widerrechtlich erstellten Bauten reichte er jeweils erst im Nachhinein auf Druck von aussen ein. Die Baudirektion sistierte indes die Baubewilligungsverfahren. Sie wollte mit der Behandlung zuwarten, bis der Kantonsrat eine neue Rechtsordnung für den Uetliberg beschlossen hat. Zu Unrecht, wie die Baurekurskommission bereits im vergangenen September urteilte. Sie wies damals den Kanton an, die nachträglich eingereichten Baugesuche unverzüglich zu behandeln. Giusep Fry hat auch diesen Entscheid vor Verwaltungsgericht angefochten. Erfolglos, wie aus dem zweiten Urteil hervorgeht, das in diesen Tagen eröffnet wurde. Das Gericht ist auf die Beschwerde Frys nicht eingetreten. Darum bleibt ihm der Gang ans Bundesgericht versperrt. Begründung: Falls der Kanton die Baugesuche nicht bewilligt, stünden Giusep Fry wieder «alle Rechtsmittel gegen diesen Entscheid offen».
Die Baudirektion unter Regierungsrat Markus Kägi (SVP) muss nun sofort die Gesuche für die illegal errichteten Bauten prüfen, wie es auch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission verlangt (TA vom Montag). Der jüngste Entscheid verbietet ausdrücklich zuzuwarten, bis sich der Kantonsrat mit einer Richtplanänderung befasst. Eine Umzonung könnte die bis anhin nicht bewilligten Bauten im Nachhinein legalisieren. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.03.2009, 11:31 Uhr
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25 Kommentare
Eine richtige Füdlibügerposse der Behörden ist das mit dieser Kioskentfernung. Der Kiosk entspricht sichtbar einem Bedürfnis und ist sogar geschmackvoll gestaltet. Ein Gewinn für den Uetliberg und den Besucher. Keine Spur von Flexibilität der Behörden. Typisch spiesserschweizerisch mit formalem Legalgetue während überall in der Stadt ungestört gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen wird. Antworten
Ich wünsche Giusep Fry, dass er seinen Innovationsgeist behält. Den zuständigen Behörden wünsche ich den nötigen Elan endlich die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich Zürich inkl. Uetliberg wirklich zu einer internationalen Metropole entwickeln kann. Und den Neidern wünsche ich ein andere Perspektiven. Antworten
1x mehr weiss ich, warum ich nicht mehr im ach! so sauberen - banken, etc.! - und korrekten - üetliberg, etc.! - 'fünfliber mitten im kuhfladen' weile: ein land voll von spiessbürgerlichen schrebergärtnern und anpasserischen neidern. kreative, initative menschen die arbeitsplätze schaffen und die attraktivität der wunderschönen zwingli-stadt fördern werden per gesetz abgewürgt. avergüence en usted Antworten
Es ist ja im Grunde genommen richtig, dass die Dreistigkeit von G. Fry nicht belohnt wird. Anderseits ist es ziemlich hirnrissig, eine gute Idee, die von von allen beteiligten - also insbesondere den Besuchern des Üetlibergs - geschätz wird, an einem Paragraphen scheitert. Sinnvoller wäre es wohl gewesen, Fry saftig zu büssen, den Kisok im Interesse der Besucher aber nachträglich zu bewilligen. Antworten
So engstirnig und zwinglianisch kann ja nur Zürich sein. Da hat man eine Super-Attraktivität, von der die Einheimischen nur profitieren können. Ein Trumpf für Zürich-Tourismus, den Aussichtsberg, der so perfekt hergerichtet wurde. Aber armes Zürich, wird wohl nie eine Weltstadt. Dafür hat die Basler Fasnacht rechtzeitig ein Sujet. Danke an Herrn Fry für seine Initiative. Fast alles ind begeistert. Antworten
Ein Schrebergartenbesitzer, der illegal Bauten erstellt, hätte vermutlich sofort abreissen müssen. Für Verwaltungsbeamte, die vor solchen Gesetzteswiedrigkeiten noch die Augen verschliessen,gibts hier nur eines, die sofortige Entlassung. Ansonsten sich der Bürge nicht mehr darauf verlassen kann, ob die Verstösse auch geahdet werden. Diese Beamte werden ja mit Steurgeldern bezahlt. Antworten
Recht ist Recht, und das gilt für alle. Manchmal habe ich doch ein gutes Gefühl bezüglich unserem Rechtsstaat. Jedes Gartenhäuschen, in gewissen Zonen sogar die kleinsten äusserlichen Veränderungen an einem Gebäude, müssen bewilligt werden. Das ist doch ganz normal. Herr Fry hat mit den illegalen Bauten Geld verdient, kein Problem. Aber er muss sich nicht über die korrekten Urteile aufregen! Antworten
Was ich nicht verstehe ist der Umstand dass es doch noch einige Befürworter von Hrn.Fry gibt. Für was haben wir unsere Gesetze, die jeder normale Hausbesitzer auf's peinlichste geanu einhalten muss? Wenn ich als Hausbesitzer nur einen kleinen Gartenschopf aufstellen muss, dann muss ich mich auch an das Gesetz halten, und kann diesen nicht einfach so aufstellen! Das Gesetz gilt für alle gleich! Antworten
Köstlich, diese Provinzposse aus Seldwyla. Ein gutes Dutzend Interessengruppen prügeln ein bisschen auf den Rebellen vom Uetliberg, vor allem aber selbst aufeinander ein. Die Trägheit der kantonalen Legislative bzw. Judikative spielt Fry meisterlich gegeneinander aus. Der Kiosk bleibt vorerst stehen, und sollte das Ganze ggf. nach Lausanne rechtskräftig werden halt um 50m verschoben. Antworten
Was für ein Unfug das Urteil des Verwaltungsgerichts. Der erstellte Kiosk war das einzig Richtige auf dem Uetliberg um dem Ansturm in Stosszeiten bewältigen zu können. Doch die Rechtsmühlen sind schwerfällig,unlogisch und auch hier war wieder NEID an vorderster Front.Die Gerichte müssen loyal und situationsbezogen urteilen ansonsten gibt es auch in der Schweiz wohl bald eine Revolution.alexandra Antworten
Die Welt versinkt in einer Wirtschaftskrise, und in Zürich streiten wir uns um einen Kiosk. Unzählige Ausflügler lassen sich gerne verpflegen, aber der Amtsschimmel und einige kleinkarierte, vermeintliche Naturschützer und Neider lassen dies nicht zu. Spiessbürgerlicher (aber eben schweizerisch) und arbeitsplatzfeindlicher kann es wirklich nicht zu und her gehen Antworten
Die Damen/Herren des Verwaltungsgerichtes waren in den letzten 10 Jahren offensichtlich nie mehr auf dem Uetliberg. Wie kann man von einem öffentlichen Interesse an der Freihaltung des Areals sprechen und den Kiosk dem Landwirtschaftsgebiet zuordnen. Herr Fry soll das Uto-Kulm-Hotel zu einem von ihm genannten Preis der Stadt verkaufen und die über 100 MitarbeiterInnen auf die Strasse stellen. Antworten
Die Baubehoerde der zustaendigen Gemeinde hat bei der geschilderten Bautaetigkeit ohne Bewilligung sofort einen Baustop zu verfuegen.Dem Bauherr ist eine frist einzuraumen zur Stellung name zu der anschuldigung der unerlaubten bautaetigkeit.Ist der Tatbestand der unerlaubten Bauten gegeben,ist die Behoerde verpflichtet, die im Baugesetz hierzu vorgesehenen Massnamen einzuleiten. Antworten
liebe leser, mich nervt der uto kulm besitzer. er hat einige bergwickpfelchen einfach platt gemacht - nimmt sich das recht einfach so und unnötig in die natur eingreifen zu können. daneben toleriert er weder vorschriften noch richtersprüche. das ist - aus meiner sicht - schon sehr dreist und zu verurteilen. Antworten
EGOIST! Für jeden grösseren Gartenteich, für jeden Parkplatz und für jede Umnutzung eines bereits bestehenden Gebäudes ist eine Baubewilligung erforderlich. Wohlgemerkt in der Bauzone! Nur GIUSEP FRY glaubt offenbar immer noch daran, ER habe das Recht, ohne Baubewilligung in der Landwirtschaftszone / im Wald ohne Baubewilligung Gebäude aufstellen zu dürfen. Und die Nacht zu beleuchten. EGOIST! Antworten
Wenn auch nicht gesetzeskonform, die Leidtragenden sind jene, denen G. Fry auf seinem Privatbesitz die Möglichkeit zur schnellen, einfachen Verpflegung bietet. Jene, die auf dem innovativen Unternehmer herumhacken, sollen sich besinnen, wie die verlotterte Jägerhütte vor dem Antritt von G. Fry ausgesehen hat und die Stadt den Hausberg nicht kaufen wollte, sollten Fry ein Unternehmer-Denkmal setzen Antworten





Gloor Jens
Zum Glück macht das Hochbauamt keine Fehler (so wie bei nervous.ch) - WEN um Gottes Willen hätte dieser Kiosk gestört und weshalb hätte man nicht nachträglich eine Bewilligung einreichen können. Ich hoffe die Leute welche dies entschieden haben, stehen auch selbst einmal vor einem ähnlichen Problem und es gibt dann auch keine andere Lösung... Antworten