Uetliberg: Illegal gebauter Kiosk muss weg
Von Silvio Temperli. Aktualisiert am 17.03.2009 25 Kommentare
Besucher auf dem Üetliberg: Müssen laut Gericht ohne den illegal aufgestellten Kiosk auskommen. (Bild: Doris Fanconi)
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Giusep Fry, Eigentümer des Gipfelplateaus auf dem Uto Kulm, darf den rechtswidrig erstellten Kiosk beim Aussichtsturm nicht mehr länger betreiben. Er muss ihn jetzt abreissen lassen. Dies hat das Verwaltungsgericht angeordnet. Im Entscheid ist von «schwerwiegenden Verstössen gegen die Nutzungsordnung» die Rede. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes auf dem Zürcher Hausberg sei «grundsätzlich ohne Verzug zu verlangen». Solange der Kiosk im Landwirtschaftsgebiet liegt, bestehe ein «öffentliches Interesse an der Freihaltung des Areals vor zonenfremden Bauten».
Das Verwaltungsgericht stützt damit einen Beschluss der Baurekurskommission des Kantons Zürich. Sie hatte schon im August 2008 den Abbruch verfügt und eine Beschwerde des Heimatschutzes gegen eine provisorische Bewilligung für den Verkaufsstand gutgeheissen.
Der Uto-Kulm-Hotelier wollte dieses Verdikt nicht hinnehmen und ging vor Verwaltungsgericht, wo er nun mit seinem Rekurs nicht durchgedrungen ist. Jetzt bleibt Fry allein noch der Gang ans Bundesgericht. In diesem Fall könnte er bis zum nächsten Urteil den Kiosk stehen lassen und weiterhin jene Gäste bedienen, die nicht im schicken Restaurant einkehren. Ob er die letzte Instanz anruft, liess der Gastrounternehmer gestern offen. «Wir sind gerade daran, die Angelegenheit zu beraten.» Innert dreissig Tagen müsste er die Beschwerde erheben, sonst wird der Beschluss rechtskräftig.
Es geht nicht um Würste und Bier
Giusep Fry hatte den Kiosk Ende April 2007 ohne Bewilligung gebaut und weiter aufs Plateau hinaus verschoben – als Ersatz für den früheren Imbissstand, der kleiner war. Nachträglich verweigerte die Zürcher Baudirektion eine Ausnahmebewilligung für den neuen Kiosk. Gleichzeitig aber erlaubten die Baudirektion und die Standortgemeinde Stallikon dem Hotelier, die Verpflegungsstätte stehen zu lassen. Sie gewährten Giusep Fry eine Gnadenfrist bis spätestens Ende Mai 2009.
Die gerichtlich befohlene Beseitigung des Kiosks bedeutet aber nicht, dass Ausflügler künftig auf einen Imbissstand mit Wurst und Bier verzichten müssen. Im Entwurf des neuen Gestaltungsplans für das Gebiet Uto Kulm ist ein Kiosk an einem anderen Ort vorgesehen. Sowohl der Heimatschutz wie auch der Verein Pro Uetliberg haben dagegen nichts einzuwenden. Die beiden Organisationen setzen sich seit über vier Jahren dafür ein, dass auf dem Zürcher Hausberg «geltendem Recht Nachachtung verschafft wird und das Plateau für Spaziergänger frei zugänglich ist», betont Margrith Gysel von Pro Uetliberg.
Regierung darf nicht mehr zuschauen
Giusep Fry hat in den letzten sieben Jahren mehr als nur einmal gegen die Bauvorschriften verstossen. Er liess zum Beispiel die Rondo-Terrasse des Hotels verglasen und überdachen. Obendrein kapselte er die Südterrasse in Stahl und Glas ein. Gesuche für die widerrechtlich erstellten Bauten reichte er jeweils erst im Nachhinein auf Druck von aussen ein. Die Baudirektion sistierte indes die Baubewilligungsverfahren. Sie wollte mit der Behandlung zuwarten, bis der Kantonsrat eine neue Rechtsordnung für den Uetliberg beschlossen hat. Zu Unrecht, wie die Baurekurskommission bereits im vergangenen September urteilte. Sie wies damals den Kanton an, die nachträglich eingereichten Baugesuche unverzüglich zu behandeln. Giusep Fry hat auch diesen Entscheid vor Verwaltungsgericht angefochten. Erfolglos, wie aus dem zweiten Urteil hervorgeht, das in diesen Tagen eröffnet wurde. Das Gericht ist auf die Beschwerde Frys nicht eingetreten. Darum bleibt ihm der Gang ans Bundesgericht versperrt. Begründung: Falls der Kanton die Baugesuche nicht bewilligt, stünden Giusep Fry wieder «alle Rechtsmittel gegen diesen Entscheid offen».
Die Baudirektion unter Regierungsrat Markus Kägi (SVP) muss nun sofort die Gesuche für die illegal errichteten Bauten prüfen, wie es auch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission verlangt (TA vom Montag). Der jüngste Entscheid verbietet ausdrücklich zuzuwarten, bis sich der Kantonsrat mit einer Richtplanänderung befasst. Eine Umzonung könnte die bis anhin nicht bewilligten Bauten im Nachhinein legalisieren. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.03.2009, 11:31 Uhr
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25 Kommentare
Ein Schrebergartenbesitzer, der illegal Bauten erstellt, hätte vermutlich sofort abreissen müssen. Für Verwaltungsbeamte, die vor solchen Gesetzteswiedrigkeiten noch die Augen verschliessen,gibts hier nur eines, die sofortige Entlassung. Ansonsten sich der Bürge nicht mehr darauf verlassen kann, ob die Verstösse auch geahdet werden. Diese Beamte werden ja mit Steurgeldern bezahlt. Antworten


































