UBS-Vandalen: Mehrere Wochen Untersuchungshaft angeordnet
Von Thomas Schenk. Aktualisiert am 21.01.2009 52 Kommentare
UBS-Farbanschlag: Den Verdächtigen drohen mehrere Wochen Untersuchungshaft. (Bild: Markus Heinzer)
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«Der Haftrichter hat Untersuchungshaft für die beiden Verdächtigen angeordnet», sagt Rosmarie Müller, die zuständige Jugendanwältin. Am vergangenen Montag hatte sie Untersuchungshaft für die zwei 15- und 16-jährigen Schüler beantragt. Die beiden werden verdächtigt, am Farbanschlag auf die UBS am Paradeplatz beteiligt gewesen zu sein. «Es besteht dringender Tatverdacht auf Sachbeschädigung», erklärt Müller.
Nun ist die Stadtpolizei mit der Spurensicherung und weiteren Einvernahmen beschäftigt. Wie lange die Ermittlungen dauern, kann die Polizei nicht sagen. Jugendanwältin Müller rechnet mit «ein paar Wochen». Vorher werden die beiden nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. «Wegen Verdunklungsgefahr sind die beiden in verschiedenen Gefängnissen untergebracht», erklärt sie. Einer der beiden ist im Jugendgefängnis Horgen inhaftiert.
Haft statt Schulprüfung
Eine Gruppe, die unter dem Namen «Revolutionäre Jugend Zürich» auftritt, verlangt die sofortige Freilassung der beiden Schüler. Sie begründet dies unter anderem damit, dass bei den beiden Verhafteten schulische Prüfungen anstünden. «Das sind Gründe, die man in diesem Zusammenhang nur beschränkt berücksichtigen kann» erläutert Jugendanwältin Müller.
Die Linksaktivisten werfen den Behörden weiter vor, die beiden Jugendlichen würden ohne Kontakt zu ihren Angehörigen und Freunden festgehalten. Die Jugendlichen könnten von den Eltern und Geschwistern besucht werden, weist Jugendanwältin Müller den Vorwurf zurück. «Bei Freunden sind wir allerdings zurückhaltender, hier sind Besuche eher selten.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 21.01.2009, 16:23 Uhr
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52 Kommentare
Strafe muss sein, gar keine Frage, das gilt auch für diese dummen Kids. Aber es scheint mir typisch, dass man für sowas wochenlang in den Knast geht, während man nahezu ungestraft als Bänkler Millionenvermögen vernichten darf - das läuft dann unter "Kavaliersdelikt", dumm gelaufen und Geschäftsrisiko. Wäre schön, wenn man mal mit gleichen Ellen messen würde. Antworten


































