Abgelehnte Einbürgerung: Mazedonier hat mit Rekurs gute Chancen

Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 11.12.2009 109 Kommentare

Nachdem Hüttikon einem jungen Mann die Einbürgerung verwehrt hat, will dieser Rekurs einlegen. Er hat gute Chancen, damit durchzukommen.

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«Der Entscheid der Gemeindeversammlung ist eine Diskriminierung», sagt Feim Ziberi gegenüber Tagesanzeiger.ch. Am Dienstag hatte Hüttikon sein Einbürgerungsgesuch abgelehnt. Die Begründung: Ziberi sei nicht genügend integriert. «Das verstehe ich nicht», sagt der 24-Jährige. Seit 13 Jahren wohne er im Dorf. Hier ging er bereits als 10-Jähriger zur Schule.

In der Gemeindeversammlung vom Dienstag bemängelten Stimmbürger, Ziberi sei zu wenig präsent im Dorf und habe keinen Kontakt zu den Ansässigen. Deshalb sei er nicht ausreichend integriert. Ob diese Argumentation rechtlich Bestand hat, ist fraglich.

«Sprachkenntnisse sind zentral»

Zum aktuellen Fall aus Hüttikon kann das kantonale Gemeindeamt zwar keine konkrete Stellung beziehen. Doch laut Otto Hänseler, Abteilungsleiter Einbürgerungen, spielt vor allem die Sprache eine entscheidende Rolle: «Gute Sprachkenntnisse sind zentral, darauf legen Gemeinden erfahrungsgemäss grossen Wert.»

Bei Ziberi werden die Sprachkenntnisse nicht bestritten. Wenn die mangelnde Integration damit begründet wird, eine Person zeige sich zu wenig in der Gemeinde, dann ist das laut Hänseler heikel. «Ist das die einzige Begründung, hält eine Ablehnung einem Rekurs wohl kaum stand.»

Definition von Integration fehlt

Wann eine Integration als gelungen gilt, dafür fehlt eine allgemeingültige Definition. «Das ist ein vielschichtiger Prozess mit vielen Facetten», sagt Hänseler. Nicht nur die Sprache ist wichtig. Dazu gehört auch der Lebensmittelpunkt, also dort, wo man wohnt und arbeitet. Hinzu kommen Kenntnisse von Sitten und Gebräuche.

Nun wartet Ziberi auf den schriftlichen Bescheid der Ablehnung. Danach legt er gegen die Ablehnung beim Bezirksrat in Dielsdorf Rekurs ein.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 11.12.2009, 16:10 Uhr

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109 Kommentare

robert maggi

11.12.2009, 13:57 Uhr
Melden

d.h. er muss in einen Verein beitreten, Marronibraten, am Neujahrsapero 2009 teilenehmen =2010 CH Bürger ? Antworten


Jolanda Winiger

11.12.2009, 13:49 Uhr
Melden

Anstatt die Hüttiker zu verurteilen und Gerichte anzurufen, müsste man sich überlegen, was bei einer Einbürgerungs-Abstimmung den Ausschlag gibt. In der Regel kennt man den Kandidaten ja nicht persönlich - wie auch. Deshalb entscheidet ein Bauchgefühl, welches vielen Schweizern sagt, dass "es nun reicht". Wir haben mit über 20% Ausländeranteil mehr als genug. Eine Einbürgerung ändert daran nichts. Antworten



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