Zürich
Der Grabstein des Anstosses
Von Fabian Boller. Aktualisiert am 29.04.2011 18 Kommentare
Artikel zum Thema
- Jacky überlebt Attacke nur knapp
- In Illnau-Effretikon kommts zur Kampfwahl ums Präsidium
- Baumschänder waren auf Rinde aus
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an
4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Silvia Filograna ist masslos enttäuscht. Die Bülacher Friedhofskommission, mit Stadtrat Willi Meier im Vorstand, verwehrt ihr den gewünschten Grabstein auf der letzten Ruhestätte ihres Vaters.
«Die Stadt versteckt sich hinter einem Artikel der Friedhofverordnung, mit dem man so ziemlich alles ablehnen kann», sagt Filograna gegenüber dem «Kassensturz». Beim besagten Grabstein handelt es sich um ein verzinktes Gitter in Kreuzform, welches mit losen Steinen gefüllt ist. Die Idee sei gewesen, dass ihre Kinder ab und zu einen neuen Stein in das Kreuz ihres Grossvaters hätten legen können, erklärt Filograna. Doch daraus wird nichts. «Das Zinkgitter ist laut Friedhofverordnung nicht erlaubt», sagt Willi Meier. Die Kommission dürfte aber bei Grabsteinen, die «künstlerisch wertvoll» sind, eine Ausnahme machen. Auf das von Filograna gewählte Kreuz treffe das allerdings überhaupt nicht zu, findet Meier. «Das Kreuz ist nicht schön gestaltet und das verzinkte Gitter stört die Ruhe und die Einheit auf dem Friedhof», sagt er. Man müsse schliesslich auch auf die benachbarten Gräber Rücksicht nehmen. Meier verweist ausserdem darauf, dass die meisten grossen Friedhöfe diese Variante von Grabsteinen nicht tolerieren würden. «Es geht uns auch darum, den Anfängen zu wehren», erklärt er.
Grosszügiger Umgang
Auf dem Stadler Friedhof steht seit einiger Zeit ein ähnlicher Grabstein. Bewilligt hat ihn Gemeindeschreiber Richard Kälin. Bevor er seine Zusage gab, ist der Gemeindeangestellte extra in den Aargau gereist, und hat sich beim Hersteller des Grabsteins ein Bild gemacht.
Schliesslich stellte er den Wunsch der Angehörigen vor die Friedhofsverordnung. «Wäre ich auf den Paragrafen unserer Verordnung geritten, hätte ich das Kreuz auch ablehnen können», sagt er. Doch er versuche grundsätzlich, die Verordnung relativ grosszügig auszulegen. Schliesslich sei das Leben von der Wiege bis zur Bahre sonst schon genügend reglementiert. «Ein Friedhofsreglement ist aber dennoch sinnvoll, um Auswüchse zu verhindern», ergänzt der Gemeindeschreiber von Stadel.
Bülach fragte in Stadel um Rat
Reklamationen betreffend des zumindest in Bülach umstrittenen Grabsteines sind bei Kälin keine eingegangen. Weil er selber im Dorf lebe und im Vereinsleben aktiv sei, hätte er allfällige Misstöne sicher mitgekriegt, sagt er. Die Bülacher Friedhofskommission hätte sich vor ihrem Entscheid gar bei ihm nach der Akzeptanz des Grabmals erkundigt. «Ich sagte ihnen, dass es keine Probleme gibt.»
Geholfen hat es nichts, die Bülacher Friedhofskommission beharrt auf ihrem Entscheid. Silvia Filograna hat die Nase mittlerweile voll von Grabsteinen. So ziert das Grab ihres Vaters weiterhin bloss ein schlichtes Holzkreuz. Dagegen hat auch die Friedhofskommission nichts einzuwenden. Was Bülach verbietet, wird in Stadel problemlos akzeptiert.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.04.2011, 21:26 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
18 Kommentare
"Das Kreuz ist nicht schön gestaltet und das verzinkte Gitter stört die Ruhe und die Einheit auf dem Friedhof" - wessen Ruhe? Da kann man doch nur laut lachen darüber! Oops - das darf man auf dem Friedhof ja auch nicht. Schliesslich darf auf dem Friedhof nicht gelebt werden. Und Entwicklung ist dort ja auch nicht gefragt. Dass es sich dabei aber um eine Kunstgalerie handelt, wusste ich nicht. Antworten
Zürich
Abopreise vergleichen
Der Handy-Abovergleich mit Ihrem gewünschten Mobiltelefon und Prepaid-Angeboten.

Bitte warten
























