Zürich

Flughafen Zürich AG verliert gegen Opfiker Hausbesitzerin

Von Markus Rohr. Aktualisiert am 27.10.2010 2 Kommentare

Seit 11 Jahren läuft ihr Entschädigungsverfahren – nun hat eine Frau aus Glattbrugg recht bekommen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Ein Ende des juristischen Hickhacks?

Am Fluglärm scheiden sich die Geister: Nun hat eine unterländer Hausbesitzerin eine Entschädigung zugesprochen erhalten.

Am Fluglärm scheiden sich die Geister: Nun hat eine unterländer Hausbesitzerin eine Entschädigung zugesprochen erhalten.
Bild: Keystone

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«Nichts deutet darauf hin, dass die Höhe der Entschädigung von der Vorinstanz unrichtig festgelegt worden wäre.» Zu dieser lapidaren Feststellung gelangt das Bundesverwaltungsgericht in seinem 23-seitigen Urteil. Es geht um 83'000 Franken: Diesen Betrag hat die eidgenössische Schätzungskommission einer Liegenschaftsbesitzerin in Opfikon am 27. Mai 2009 zugesprochen.

Der Entscheid der Schätzungskommission kam erst auf Geheiss des Bundesgerichts – der höheren Instanz – zustande. Zunächst hatten die Schätzer entschieden, die Eigentümerin habe keinen Anspruch auf Entschädigung.

Und bereits zuvor hatte es eine juristische Auseinandersetzung gegeben zur Frage der Verjährung, welche die Flughafen Zürich AG vor der Schätzungskommission geltend gemacht hatte.

Ostanflug: Fall für Strassburg?

Das juristische Hickhack über alle Instanzen begann im Juni 1999 mit der Einleitung des formellen Enteignungsverfahrens zur Festsetzung der Entschädigungshöhe. Und noch ist es denkbar, dass die Flughafen AG den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzieht. Das wäre dann die dritte Beschwerde der Flughafenbetreiberin in diesem Fall. «Die Beschwerdefrist ist noch nicht abgelaufen; wir werden uns rechtzeitig überlegen, ob wir den Entscheid weiterziehen,» sagt Sonja Zöchling, Kommunikationsverantwortliche der Flughafen Zürich AG. Grundsätzlich ändere das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nichts an der Behandlung von Entschädigungsforderungen, sagt Zöchling.

Für den Zürcher Anwalt der Opfiker Eigentümerin, Peter Ettler, ist der jüngste Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts «erfreulich», aber nicht von entscheidender Bedeutung. Immerhin sei denkbar, dass jetzt in weiteren Fällen ähnlich entschieden werde.

Entscheid für Anflugschneise Süd ausstehend

Ettler bearbeitet allein in Opfikon 130 Lärmentschädigungsfälle. Davon sind inzwischen rund 30 zurückgezogen und weitere 30 durch Einigung mit der Flughafen Zürich AG bereinigt worden. Viele Verfahren sind noch hängig.

Ettler vertritt auch Wohneigentümer in den Gemeinden Höri, Oberglatt und Rümlang, wo sich der Streit zunächst noch um die Frage der Verjährung dreht. Für seine Klienten in Bassersdorf, Nürensdorf und Kloten erwägt der Anwalt einen Weiterzug des Bundesgerichtsurteils von Anfang Juli dieses Jahres an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Die Bundesrichter hatten damals entschieden, dass in der Ostschneise eine Lärmentschädigung nur dann ausgerichtet werden muss, wenn jemand sein Eigentum vor dem 1. Januar 1961 erworben hat. Und dies, obwohl der Ostanflug erst im Herbst 2001 eingeführt worden war. Ein analoger Entscheid für die Anflugschneise Süd ist noch ausstehend.

Noch viele Jahre Dauer

Während bisher nur die Entschädigungsfrage von Einfamilienhäusern geregelt war, hat die eidgenössische Schätzungskommission in einem Pilotentscheid im März dieses Jahres einer Mehrfamilienhausbesitzerin in Opfikon-Glattbrugg einen Minderwert von 17,5 Prozent auf ihrer Liegenschaft zugesprochen. Dieser Entscheid ist von der Flughafen Zürich AG wie auch von der Besitzerin der Liegenschaft ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen worden, wie der abtretende Präsident der Schätzungskommission des Kreises 10, Albert Staffelbach, auf Anfrage bestätigt.

Der ganze Prozess der Lärmentschädigung dürfte noch viele Jahre dauern. Nach Angaben von Albert Staffelbach wurden rund 2500 Begehren für eine Lärmentschädigung eingereicht. Etwa 1400 sind noch hängig, wenn man davon ausgeht, dass jene 1100 Forderungen, die den Ostanflug betreffen, durch den Bundesgerichtsentscheid erledigt sind, was wegen des möglichen Weiterzugs des Urteils noch keineswegs sicher ist.

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Erstellt: 26.10.2010, 21:20 Uhr

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2 Kommentare

Robert Gross

27.10.2010, 13:58 Uhr
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Tragisch, dass auf eine Person überhaupt Rücksicht genommen wird. Wir sollten dankbar sein, dass die Nacht hindurch nicht geflogen wird. Da auf unsere sanfte Gemühter Rücksicht genommen werden muss, werden in andere Ländern (z.B. Langstreckenflüge) die Flugpläne zu ungunsten deren Anwohner verändert. Aber das macht ja nichts, dass sind meistens Entwicklungsländer... Antworten


Steve Kirschbaum

27.10.2010, 17:29 Uhr
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Schön für die Dame, ich hätt auch noch gern etwas Schmerzensgeld zugesprochen für Lärm den ich tagtäglich ertragen muss. Die Schweiz hat schon sehr sonderbare Gepflogenheiten diesbezüglich!! Antworten



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