Kiffer nahmen Drogenhändler über 2,5 Kilogramm Marihuana ab
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Sie waren definitiv keine professionellen Gangster. Das zeigte sich bei der Vorbereitung der Tat, die sie im Dezember 2008 planten. Auf einem Parkplatz beim Zentrum Schluefweg in Kloten wollten drei junge Schweizer einen Drogenhändler überfallen. Einer von ihnen spielte vorgängig den «Lockvogel» und vereinbarte ein Treffen mit dem Dealer. Es ging um viel Gras, rund 2,5 Kilogramm Marihuana sollten den Besitzer wechseln. Geschätzter Strassenverkaufswert: rund 30'000 Franken.
Zur vereinbarten Übergabe auf dem Parkplatz beim Eisstadion tauchte nicht nur der angebliche Käufer auf. Plötzlich standen seine zwei Komplizen vor dem Auto des Drogenhändlers. Sie hatten sich mit Sturmmasken vermummt und einer von ihnen trug eine aus Hollywoodfilmen bekannte Schrotflinte, eine sogenannte Pump-Action. Natürlich wusste der überfallene Dealer nicht, dass die Waffe ungeladen war. So liess er sich die schwarze Sporttasche mit dem «Stoff» widerstandslos abnehmen.
Der Überfall lief in wenigen Sekunden ab. Stunden später läutete die Polizei an der Wohnungstür. Was war den Tätern zum Verhängnis geworden?
Acht bis zehn Monate Gefängnis
Wie sich in den Verhören zeigte, galten die Männer zunächst als Hauptverdächtige eines Tankstellenüberfalls, der in der gleichen Nacht in Dietikon passierte. Doch mit diesem Verbrechen hatten die Drei nichts zu tun, die entsprechende Strafuntersuchung wurde später erfolglos eingestellt. Die Männer müssen annehmen, dass sie in Kloten gesehen wurden, als sie sich auf dem Parkplatz die Masken überstülpten. Dumm nur, dass sie bei ihrem Fahrzeug nur das hintere Nummernschild abgeschraubt hatten. Sie hatten sich überlegt, dass bei einer ungeplanten Fluchtfahrt nur das hintere Kennzeichen zu erkennen gewesen wäre. Vorne liessen sie das Schild hängen, um nicht unnötig aufzufallen.
Dumm war auch, dass bei der nächtlichen Hausdurchsuchung nicht nur die Tasche mit den Drogen gefunden wurde, sondern auch die Pump-Action und zusätzlich ein verdächtiger Holzstock. Ausgerechnet ein solcher «stockähnlicher Gegenstand» war bei besagtem Tankstellenüberfall verwendet worden.
Das Bezirksgericht verurteilte die drei Männer gestern zu bedingten Gefängnisstrafen zwischen acht und zehn Monaten. «Sie haben das Glück gehabt, dass Sie Drogen und nicht Geld gestohlen haben», sagte der Gerichtsvorsitzende anlässlich der Urteilsverkündung. Marihuana gilt als nicht-verkehrsfähige illegale Substanz. Sprich: Drogen können juristisch betrachtet nicht gestohlen werden. Doch: «Faktisch war es ein Raub», sagte der Richter. Verurteilt wurden die Täter wegen Nötigung sowie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz. Dass sie zum Tatzeitpunkt bekifft waren, wollte das Gericht nicht als leichte Schuldminderung bewerten.
Alle Angeklagten versicherten, dass sie ihre Lehren aus dem «Vorfall» gezogen hätten. Zwei betonten, dass sie die Finger ganz von Drogen lassen würden. Verlegenes Lachen beim Dritten: Ja, er rauche noch ab und zu einen Joint. «Es ist nicht so einfach, damit aufzuhören.»
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Erstellt: 22.06.2010, 21:32 Uhr



