Niemand will schuld sein am Sturz
Von Barbara Stotz Würgler. Aktualisiert am 09.02.2010 1 Kommentar
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Der Unfall vom 5. Februar 2007 hat das Leben der heute 27-jährigen Frau ruiniert. Nach dem Sturz mussten die Ärzte ihre Schädeldecke öffnen und sie insgesamt zehnmal operieren. Nebst den körperlichen Schmerzen leidet sie an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung. Die geplante Hochzeit mit ihrem Verlobten musste abgeblasen werden.
Was ging der jungen Frau wohl durch den Kopf, als sie am vergangenen Freitagmorgen am Bezirksgericht Bülach auf die vier Männer traf, die schuld an ihrem schweren Unfall sein sollen? Daran, dass sie im Warenlager an ihrem Arbeitsort in einem Möbelgeschäft in Dietlikon durch eine ungesicherte Maueröffnung treten konnte, die in einen 13 Meter tiefen Steigschacht führte? Daran, dass der Schacht lediglich mit einer nicht trittfesten Brandschutzplatte bedeckt war, durch die sie einbrach und vom zweiten Obergeschoss in die Tiefe fiel und auf dem Boden der Tiefgarage aufschlug? Die Geschädigte verliess den Prozess, der bis abends um halb acht Uhr dauerte, kurz vor Mittag.
Ihr Chef stand neben ihr
Dabei wollte die Dekorations-Abteilungsleiterin an jenem Montag nur ein paar Backsteine aus dem Warenlager holen, um damit einen Übertopf mit grossen künstlichen Sonnenblumen abzustützen. Doch sie fand sie nicht auf Anhieb, worauf sie der Geschäftsführer – der erste Angeklagte – begleitete und ihr die Backsteine in der Maueröffnung zeigte. Er stand neben ihr, als die junge Frau plötzlich im Schacht verschwand. Der 61-Jährige versicherte vor der Einzelrichterin, die Gefahr nicht gekannt zu haben. Man habe zwar darüber geredet, dass das Loch verschlossen werden sollte, doch niemand habe im gesagt, dass man einbrechen und abstürzen könnte. Das Warenlager befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls offiziell noch im Rohbau. Der Ausbau stand kurz vor der Fertigstellung und hätte wenig später abgenommen werden sollen. Genau am Unfalltag wollte man die Maueröffnung verschliessen.
Weshalb er keine Sicherheitsabklärungen betreffend des Rohbaus getroffen hätte, fragte die Richterin den Geschäftsführer. «Das war nicht meine Aufgabe», antwortete dieser.
Man sollte diesen oder ähnliche Sätze noch mehrmals hören im Laufe des Prozesses. So wies auch der mit dem Lagerausbau beauftragte Architekt – der zweite Angeklagte – alle Schuld von sich. Dies, obwohl er wusste, dass die Maueröffnung in einen Steigschacht führt. Das Loch gehöre dem Eigentümer der Liegenschaft, so der 64-Jährige. Er habe es bewusst nicht sofort verschlossen, da unklar war, ob weitere Erschliessungen geplant waren. Zudem hätten die Mitarbeiter des Möbelgeschäfts gesagt, sie würden selber schauen, dass nichts passiere. Der Lagerchef – er gehört nicht zu den Angeklagten – habe jeweils ein Möbelstück vor die Maueröffnung gestellt, so der Architekt. Am Unfalltag stand jedoch keines dort, weil das ganze Lager gereinigt werden sollte.
«Sicherheit wurde delegiert»
Er habe zwar vom Bauherrenvertreter – dem dritten Angeklagten – den Auftrag erhalten, das Loch zu verschliessen. Doch man wollte zuerst abklären, weshalb es noch offen stand und wie man es verschliessen konnte. «Es wurde nie richtig entschieden. Niemand wusste, wer eigentlich für das Loch zuständig war», so der Architekt. Und so blieb es offen.
Für den Bauherrenvertreter wiederum war die Pflicht nach der Anordnung an den Architekten erfüllt. Er überprüfte nicht, ob die Öffnung tatsächlich zu war: «Die Aufgaben in Bezug auf Sicherheit sind an den Architekten delegiert worden», rechtfertigte sich der 36-Jährige. Auch der 47-jährige Geschäftsführer der Liegenschaftenbesitzerin – der vierte Angeklagte – ist sich keiner Schuld bewusst: Die Firma, welche das Gebäude erstellt hat, hätte sie verschliessen müssen.
Urteil steht noch aus
Der Staatsanwalt verlangt, dass die vier Angeklagten der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen werden. Der Architekt und der Bauherrenvertreter sollen zusätzlich wegen fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde verurteilt werden. Gefordert sind Geldstrafen von 30 bis 50 Tagessätzen, abgestuft nach dem jeweiligen Verschulden. Die Anwälte der Angeklagten plädierten unisono für Freisprüche und Prozessentschädigungen für ihre Mandanten. Und dafür, dass auf die Zivilansprüche der Geschädigten nicht eingetreten werde.
Der Vertreter des Opfers verlangte die Schuldigsprechung der Angeklagten und dass sie dem Grundsatz nach für den Schaden haften müssen, den die Geschädigte erlitten hat. Die Höhe der Genugtuungssumme überlässt er dem Gericht. Dieses wird das Urteil schriftlich eröffnen.
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Erstellt: 09.02.2010, 04:00 Uhr
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1 KOMMENTAR
So sind wir halt eben , wir Jungs vom Bau ,niemals ist nie keiner an nichts schuld und ich schon gar nicht , jawoll .
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