Prozess Vasella gegen Kessler nach Eklat abgebrochen
Von Fahrettin Calislar . Aktualisiert am 26.08.2010 43 Kommentare
Das Gericht hat noch kein Urteil gefällt. Die Richter wollen erst das 170-seitige Plädoyer des Angeklagten Erwin Kessler lesen und dann entscheiden. Der Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) hatte zuvor sein Material eingepackt und war gegangen. Dies, weil ihm das Gericht die Vorführung eines Videos verwehrt hatte. Kessler ist von Novartis (NOVN 49.92 0.89%) und ihrem Verwaltungsratspräsidenten Daniel Vasella wegen Ehrverletzung angeklagt.
Als Reaktion auf einen Anschlag auf Vasellas Tiroler Ferienhaus im Sommer letzten Jahres warf Kessler diesem Abzockerei und Novartis Tierquälerei vor. Die Kläger wiederum hielten Kessler vor, dass er sie mit Hitler und dem Naziregime vergleiche. Das sei «krass rufschädigend», sagte Novartis-Anwalt Thomas Meyrat. Dabei setze Kessler Tierquälerei mit dem Holocaust auf eine Stufe. Er solle deshalb wegen Verleumdung verurteilt werden. Das Gesetz sieht dafür eine Geld- oder Freiheitsstrafe vor.
«Verurteilung nur, weil Gegenseite zu mächtig» sei
Kessler nahm den Prozess zum Anlass, seine Sicht zu Tierversuchen darzustellen. Verbrechen gegen Tiere seien mit Verbrechen gegen Menschen gleichzusetzen. Die meisten Tierversuche seien unnötig. Grundsätzlich gelte: «Ich distanziere mich nie von meinen Äusserungen.» Mit dem Anschlag habe er nichts zu tun. Auch beim Hitler-Vergleich gehe es nicht um Vasella. Er hielt fest, dass er mit dem Abzocker-Vorwurf die öffentliche Meinung hinter sich habe. Sollte er in diesem Fall verurteilt werden, dann nur deshalb, weil die Gegenseite zu mächtig sei. Angesichts der verwehrten Videovorführung sei ein allfälliges Bülacher Urteil ohnehin nichtig.
Kessler hatte gedroht, wenn ihm die Vorführung des Videos verwehrt werde, wolle er bis zum nächsten Tag weiterplädieren. Das Gericht liess sich nicht auf diese Forderung ein. Dies auch, weil unklar sei, in welchem Zusammenhang die Filme mit dem vorliegenden Fall stünden. Die Richter würden sich die Videos anschauen, wenn sie sich mit der Verteidigungsschrift befassten. «Es ist meine Sache, was ich vortrage», entgegnete Kessler. Er warf den Richtern Willkür und Verfahrensmängel vor. Schon einmal war das Bezirksgericht Bülach in einem Kessler-Fall wegen Verfahrensmängeln verpflichtet worden, einen Prozess zu wiederholen.
Bülach als Gerichtsstand
Der aktuelle Fall steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem Bezirk Bülach. Doch das Bundesgericht wollte, dass Prozesse gegen Kessler am gleichen Ort stattfinden sollen. Die Wahl fiel auf Bülach. So wurde auch das letzte Verfahren Ende Januar in Bülach verhandelt. Das Urteil des Bezirksgerichts Bülach wegen Rassendiskriminierung hat Kessler ans Obergericht weitergezogen. Dessen Entscheid steht noch aus.
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Erstellt: 25.08.2010, 22:42 Uhr
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43 Kommentare
Gibt es einen Schmerz, den Tiere empfinden und einen Schmerz, den Menschen empfinden? Ich hoffe, viel mehr Menschen beginnen bald, ihren Grössenwahn den Tieren gegenüber abzulegen. Es gibt keine überlegene Art, es gibt nur unterschiedlich geformte Lebewesen. Immerhin ist der Mensch das einzige Lebewesen, der es fertig bringt, seine Lebensgrundlage zu zerstören. Und das als "Krone der Schöpfung" Antworten
Herr Marillo sind sie etwa Mitarbeiter bei der Novartis, oder haben ein persönliches Problem mit dem Tierschutz? Ich hoffe, dass sie, oder ihre Nachkommen, nie solche Qualen über sich ergehen lassen müssen wie es die Tiere in den Versuchlabors der Novartis erleiden. Jedes Lebewesen hat Anrecht auf Unversehrtheit, zumindest sollen wir ernsthaft dafür streben. Antworten



































