Zürich

Teilsieg der Südschneiser vor Bundesgericht

Aktualisiert am 19.10.2010

Die Fluglärmgegner im Süden des Flughafens Kloten haben einen Teilsieg errungen: Der Kantonsrat hat ihren Gegenvorschlag zur Initiative für das Pistenmoratorium zu Unrecht weitgehend für ungültig erklärt.

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2006 hatten 42 Zürcher Gemeinden eine Initiative eingereicht, wonach sich der Kanton dafür einsetzen soll, dass Aus- und Neubauten der Flughafen-Pisten unterbleiben. Gegen die Zustimmung des Kantonsrats zu dieser Initiative erhob der «Verein Flugschneise Süd - NEIN» (VFSN) ein Referendum mit Gegenvorschlag.

Dieser bezweckt einen verstärkten Schutz der Bevölkerung auch bei Änderungen in Bezug auf die siebenstündige Nachtflugsperre, die Flugrouten über dicht besiedeltem Gebiet oder die Anzahl der zulässigen Flugbewegungen. Dazu soll das Mitspracherecht des Gemeinwesens im Verwaltungsrat der Flughafen AG gestärkt werden.

Der Kantonsrat erklärte den Gegenvorschlag dann allerdings 2009 in weiten Teilen für ungültig, da er deutlich über die kantonsrätliche Vorlage hinausgehe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des VFSN nun teilweise gutgeheissen. Ungültig bleibt die vorgeschlagene Änderung von Paragraf 10 Buchstabe c des Flughafengesetzes.

Er sieht bei gewissen Beschlüssen des Verwaltungsrates der Flughafen AG eine Erweiterung der Vetomöglichkeiten des Kantons vor, was laut Bundesgericht gegen das Aktienrecht verstösst. Was den Rest des Gegenvorschlages betrifft, steht er in einem ausreichenden Sachzusammenhang mit der Vorlage des Kantonsrats. (Urteil 1C_22/2010 vom 6.10.2010) Notiz an die Redaktion: SPERRFRIST 1200 (ep/sda)

Erstellt: 19.10.2010, 15:27 Uhr

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